Neues Konto für Pflegefall eröffnen

  • Hallo zusammen,

    Wäre super wenn jemand einen Tipp für mich hat, wie ich weiter vorgehen soll.


    Folgende Situation. Meine Schwiegermutter war vor ein paar Jahren in der Privatinsolvenz. Ihr Konto wurde ihr gekündigt. Neue Konten wurden abgelehnt. Seitdem läuft alles ( Rente, Versicherungen, Miete etc.) über ein Postbank Konto meiner Frau. Nun ist meine Schwiegermutter ins Pflegeheim gekommen und ihr Zustand hat sich schnell verschlechtert. Mittlerweile Pfegegrad 5. Der Platz im Pflegeheim ist nur durch Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich. Die Bewilligung ist auch da. Das Sozialamt in Stuttgart besteht aber auf ein Konto auf den Namen des Sozialhilfeempfängers, weil wohl nur so im Todesfall zuviel gezahltes Geld zurück gefordert werden kann. Der Zuschuss wird im Voraus bezahlt, d.h. zu Ende April wird der gesamte Mai Betrag überwiesen. Mit der gleichen Begründung kann auch nicht im Voraus an das Pflegeheim gezahlt werden. Das ist in anderen Bundesländern wohl anderes. Das ist aber wohl die Auslegung in Baden-Württemberg.

    Ich habe versucht bei der DKB zu eröffnen. Trotz Zusendung von Vollmacht und dass ich Kunde bin, hat die Eröffnung nicht geklappt und wurde nun auch durch die DKB abgelehnt. Der Video Ident Vorgang wurde 2x vom Dienstleister abgebrochen, als ich meiner Schwiegermutter helfen musste. Gleiches Spiel bei der N26.

    Meine Schwiegermutter ist nicht in der Lage alleine das Videoident Verfahren durchzuführen oder zur Post zu gehen.

    Wir werden versuchen bei der Postbank den Kontoinhaber zu ändern. Ich habe aber Zweifel, ob das geht.

    Sonst gehen mir langsam die Ideen aus.

    Hat noch jemand einen Tipp.

    Vielen Dank und viele Grüße aus Stuttgart

    Christoph

  • Ich würde mein Glück bei einer lokalen Sparkasse oder VR-Bank versuchen. Manche Angelegenheit kann man im persönlichen Gespräch besser lösen, als online/telefonisch. Wichtig: Besteht eine (Vorsorge)Vollmacht für die Schwiegermutter? In diesem Fall dürften einige rechtliche Hürden einfacher zu überwinden sein.

  • Meine Schwiegermutter war vor ein paar Jahren in der Privatinsolvenz. Ihr Konto wurde ihr gekündigt. Neue Konten wurden abgelehnt. Seitdem läuft alles (Rente, Versicherungen, Miete etc.) über ein Postbankkonto meiner Frau.

    Strategischer Fehler. :) Es wäre vorteilhaft gewesen, Ihr hättet damals die Kündigung verhindert und das Konto auf ein sog. "P-Konto", ein Pfändungsschutzkonto, umstellen lassen. Das habt Ihr aber versäumt. Es war abzusehen, daß Euch das mal auf die Füße fällt.

    Nun ist meine Schwiegermutter ins Pflegeheim gekommen und ihr Zustand hat sich schnell verschlechtert. Mittlerweile Pflegegrad 5. Der Platz im Pflegeheim ist nur durch Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich. Die Bewilligung ist auch da. Das Sozialamt in Stuttgart besteht aber auf einem Konto auf den Namen des Sozialhilfeempfängers, weil wohl nur so im Todesfall zuviel gezahltes Geld zurückgefordert werden kann.

    Also müßt Ihr nun das, was Ihr versäumt habt, zu Zeiten, als es noch weniger schwierig gewesen wäre, notfallmäßig nachholen.

    Ich habe versucht bei der DKB zu eröffnen. Trotz Zusendung von Vollmacht und dass ich Kunde bin, hat die Eröffnung nicht geklappt und wurde nun auch durch die DKB abgelehnt. Der Video-Ident-Vorgang wurde 2x vom Dienstleister abgebrochen, als ich meiner Schwiegermutter helfen musste. Gleiches Spiel bei der N26.


    Meine Schwiegermutter ist nicht in der Lage, alleine das Videoident Verfahren durchzuführen oder zur Post zu gehen. Wir werden versuchen, bei der Postbank den Kontoinhaber zu ändern. Ich habe aber Zweifel, ob das geht.

    Don't even think daran, für Deine Schwiegermutter ein Konto bei einer Direktbank zu eröffnen. Du brauchst dafür eine Filialbank vor Ort, wo Du das Verfahren mit einem Menschen absprichst, dem Du Angesicht zu Angesicht gegenüberstehst.


    Jeder hat mittlerweile einen Anspruch auf ein Konto, weil (Du siehst es gerade) beispielsweise Sozialleistungen unbar erfolgen. Das sog. "Basiskonto", wird nur im Guthaben geführt und darf auch Geld kosten. Prinzipiell muß jedes Geldinstitut, das Girokonten anbietet, auch Basiskonten anbieten - auch Direktbanken übrigens. In Deinem Fall ist aber halt die Identifizierung schwierig, das hast Du ja bereits gemerkt.


    Wie sieht es bei Deiner Schwiegermutter im Oberstübchen aus? Ist die Einrichtung einer Betreuung notwendig? Wenn es nur entfernt danach aussieht, daß das in absehbarer Zeit kommen könnte, schieb es lieber gleich an.


    Viel Erfolg :) (und erzähl bitte hinterher, was herausgekommen ist)

  • Hallo Achim,

    Danke für die Rückmeldung. Wir versuchen es bei der Postbank und ggf. noch bei Sparda und BW Bank.

    Was meinst du mit dem letzten Abschnitt? Sie ist kognitiv nicht in der Lage das Identverfahren zu machen. Auch deshalb hat sie PG5.

    Gruß Christoph

    Wie sieht es bei Deiner Schwiegermutter im Oberstübchen aus? Ist die Einrichtung einer Betreuung notwendig? Wenn es nur entfernt danach aussieht, daß das in absehbarer Zeit kommen könnte, schieb es lieber gleich an.

  • Ich würde mein Glück bei einer lokalen Sparkasse oder VR-Bank versuchen. Manche Angelegenheit kann man im persönlichen Gespräch besser lösen, als online/telefonisch. Wichtig: Besteht eine (Vorsorge)Vollmacht für die Schwiegermutter? In diesem Fall dürften einige rechtliche Hürden einfacher zu überwinden sein.

    Danke. Ja. Vorsorgevollmacht liegt vor.

  • Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass du am besten mit der lokalen Bankfiliale plus Ansprechpartner fährst.

    Und Postbank dürfte die schlechteste Wahl sein.

    Bei mir kam die Mitarbeiterin der Commerzbank sogar nach Hause, um die Bankvollmacht unterzeichnen zu lassen. War nicht meine Idee, und hat auch nicht so funktioniert wie von ihr angedacht. Die Vollmacht hat sie trotzdem gelten lassen.

  • Danke. Ja. Vorsorgevollmacht liegt vor.

    Je nach Formulierung der Vorsorgevollmacht ist diese nicht ausreichend und eine Generalvollmacht muss her. Wenn die Vorsorgevollmacht jedoch wie eine Generalvollmacht formuliert ist, dann sollte diese reichen.

    Stellt sich noch die Frage nach einer Betreuungsverfügung... könnte hier schon notwendig sein.

    Wenn die Banken sich wehren ein normales Konto zu eröffnen, dann eröffne ein P-Konto.

  • Was meinst du mit dem letzten Abschnitt?

    Ist die Einrichtung einer Betreuung notwendig? Wenn es nur entfernt danach aussieht, daß das in absehbarer Zeit kommen könnte, schieb es lieber gleich an.

    Ich habe das doch wortwörtlich geschrieben: Ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig? Eine solche beantragt man beim Betreuungsgericht. Und wenn man erkennt, daß man eine solche in nächster Zeit brauchen könnte, macht man das sinnvollerweise gleich, denn deutsche Gerichte arbeiten erfahrungsgemäß gemächlich.


    Wie Deine Vorsorgevollmacht aussieht, ahnt hier keiner. Entsprechend kann keiner einschätzen, ob sie im Bedarfsfall akzeptiert werden würde. Wenn hingegen eine Betreuung gerichtlich angeordnet ist, bist Du damit im Zweifelsfall besser gerüstet. Ein Dienstsiegel auf einem Stück Papier hat oftmals eine durchschlagende Wirkung.

  • Das sehe ich auch so. Wenn sie nicht in der Lage ist, in Begleitung eine Postfiliale zu betreten, dort ihren Personalausweis vorzulegen und eine Unterschrift zu leisten, dann ist das ein Fall für die Anordnung einer Betreuung. Das würde die Probleme mit der Kontoeröffnung weitgehend aus dem Weg räumen. Außerdem gibt es noch einen Grund, das Betreuungsverfahren selbst anzustoßen. Wenn sie in einem Pflegeheim ist, wird früher oder später das Heim das Verfahren einleiten, wenn es die Angehörigen nicht tun. Dann ist das Risiko größer, dass das Gericht einen fremden Betreuer bestellt, wenn es meint, dass die Angehörigen kein Interesse daran haben. Das führt dann in der Regel für Kinder oder nahe Verwandte auch zu schwierigen Situationen.


    Das Problem in dem Fall ist allerdings nicht, dass die Gerichte gemächlich arbeiten. Im Gegenteil, wenn das Pflegeheim Druck macht, geht die Bestellung sehr schnell. Aber dann greift das Gericht nur in seine Schublade und nimmt einen aus der Liste der Berufsbetreuer. Ich habe mal den Fall erlebt, dass auf Betreiben des Krankenhauses innerhalb weniger Stunden nach Einlieferung eines nicht mehr handlungsfähigen Patienten eine Betreuung angeordnet wurde. Es hat dann allerdings Monate gedauert, erst den Berufsbetreuer und dann die Betreuung überhaupt wieder los zu werden.

  • Zitat

    Das Sozialamt in Stuttgart besteht aber auf ein Konto auf den Namen des Sozialhilfeempfängers, weil wohl nur so im Todesfall zuviel gezahltes Geld zurück gefordert werden kann

    Die rechtliche Einschätzung der Behörde ist absolut fehlerhaft.

  • Danke für die vielen Hinweise. Das Thema Betreuung bespreche ich mal mit dem Pflegeheim. Das hatte ich so noch nicht auf dem Schirm. Ich dachte die Vollmacht würde reichen.


    Wir haben eine Vorsorgevollmacht auf Basis der Vorlage vom Bundesjustizministerium. In der Anlage die aktuelle Fassung von Januar 2023. Wir haben das Dokument in der Fassung März 2018. Vom Aufbau ist das noch sehr ähnlich. Es sind bei uns alle Haken gesetzt und keine sonstigen Ergänzungen festgelegt.


    Vor ein paar Wochen ging es meiner Schwiegermutter so schlecht, dass wir schon fest mit dem Tod gerechnet hatten. Selbst in dieser Phase hatte das Pflegeheim nichts wegen Betreuung gesagt. Mal schauen.

  • Hast du irgendwelche Urteile, Gesetze oder Gutachten, die ich gegenüber dem Amt heranziehen kann?

    Der Schuh ist andersherum anzuziehen, die Behörde muss das Gesetz für ihr Verlangen nennen.


    Die Behörde möchte voraussichtlich nur verwaltungsarm handeln, es ist aber nicht unüblich, dass auch andere Zahlungswege außerhalb von Konten genutzt werden können.


    Eine Verbindlichkeit richtet sich auch nicht gegenüber Konten, sondern Personen.

  • Sinnvollerweise sollte man neben der Vorsorgevollmacht auch gleich eine Betreuungsverfügung unterzeichnen lassen.


    Dann muß das Gericht sich an diese Verfügung halten, wenn der Begünstigte nicht gerade Zweifel an seiner Eignung aufkommen lässt (selber dement bei Verfügung an den Ehegatten).


    Aber in Vermögensangelegenheiten darf der Betreuer nicht so viel wie der Besitzer einer Bankvollmacht. Zahlungskonto ist ok, aber Risikowertpapiere darf der Betreuer nicht kaufen. Und sich auch nicht selber als Erben einsetzen.

  • Das Problem in dem Fall ist allerdings nicht, dass die Gerichte gemächlich arbeiten.

    Im Gegenteil: Wenn das Pflegeheim Druck macht, geht die Bestellung sehr schnell. Aber dann greift das Gericht nur in seine Schublade und nimmt einen aus der Liste der Berufsbetreuer. Ich habe mal den Fall erlebt, dass auf Betreiben des Krankenhauses innerhalb weniger Stunden nach Einlieferung eines nicht mehr handlungsfähigen Patienten eine Betreuung angeordnet wurde. Es hat dann allerdings Monate gedauert, erst den Berufsbetreuer und dann die Betreuung überhaupt wieder los zu werden.

    Ok, also korrigiere und ergänze ich mich: Das Problem ist, daß Gerichte selektiv gemächlich arbeiten: Schnell, wenn es einem ungelegen kommt, und langsam, wenn es einem nützlich wäre.


    Das ist aber ein Streit um des Kaisers Bart.


    Wenn man etwas kommen sieht (und hier scheint mir das der Fall zu sein), dann ist es sinnvoll, proaktiv zu handeln, weil damit nämlich die Wahrscheinlichkeit steigt, daß man Dinge in der Weise beeinflussen kann, die einem selber recht sind.


    Zugegeben: Heute und morgen kann der Threadstarter nichts anschieben. Aber vielleicht im Lauf der kommenden Woche.

  • Hallo zusammen,


    Ich möchte noch kurz berichten, wie es weiter ging.

    1) gerichtliche Betreuung habe ich nach Rücksprache mit dem Pflegeheim nicht angestoßen. Die vorhandene Vollmacht gibt uns genug Freiheiten.

    2) ein Konto wurde bei der Postbank eröffnet. Meine Schwiegermutter kann leider nicht mehr unterschreiben. Die Bank hat Unterschrift meiner Frau mit Vollmacht akzeptiert. Wir haben nicht die Unterschrift gefälscht.

    3) Sozialamt hat Auszahlung eingerichtet, so dass ab Juli hoffentlich alles geordnet läuft.


    Vielen Dank für die Tipps und Kommentare