E-on Abschlag fast vervierfacht

  • Hallo,

    Ende Februar d.J. erhielt ich von E-on ein Schreiben, woraus hervorging, dass aufgrund der Gaspreisbremse ich ab 01.03.23 einen monatlichen Abschlage von 73,36 EUR zu zahlen hätte. Bis dato (2022) hatte ich monatl. 122,00 EUR Abschlag gezahlt.

    Nun wurden am 03.05. d.J. ein Betrag von 274,36 EUR abgebucht. Eine Mail an kundenservice@eon.de zwecks Klärung warum plötzlich 274,36 EUR blieb bisher unbeantwortet! Ein Login bei E-on ist nicht möglich, da ich 2 sec. nach dem Login wieder automatisch ausgeloggt werde. Grundsätzlich ist mir bekannt, dass die Energiepreise gestiegen sind. Jedoch erwähne ich einen Anbieterwechsel, der Kundenfreundlicher sein sollte. Vielleicht können Sie mir einen Tip geben. Vielen Dank.

    Viele Grüße

    F.J.

  • Vllt mal anrufen? So lassen Fragen direkt beantworten und es wird kein Email PingPong gespielt.

    Empfehlungen… gibt es auf der finanztip Seite einen Vergleich. Was schlägt der Ihnen vor?

  • Hallo Spider1954,

    eine Vervierfachung des Abschlags wegen Gaspreiserhöhungen von März auf Mai ist kaum vorstellbar. Wenn Sie sich bezüglich Zahlungsrückständen keiner Schuld bewusst sind, bleibt wohl nur ein interner Fehler bei E.ON. Achtung: Der Fehler kann auch in der Abschlagsmitteilung über 73,36 Euro liegen! Mein linker kleiner Finger hat so ein Gefühl. Absenkung des Abschlags von 120 auf 73,36 Euro wäre ungewöhnlich. Können Sie Ihren Abschlag nicht selbst annähernd ausrechnen?

    Wenn über die üblichen Kommunikationswege keine Antwort zu erreichen ist, folgender Vorschlag: Sie fragen per Einwurfeinschreiben mit kurzer Fristsetzung (vielleicht 14 Tage) an und bitten um Erläuterung. In dem Schreiben kündigen Sie gleichzeitig an, dass Sie bei Nichtantwort die Lastschrift über 274,36 EUR zurückbuchen und nur die 73,36 Euro überweisen werden. Spätestens nach der Rückbuchung wird eine Reaktion erfolgen.

    Gruß Pumphut

  • Alternativ zu dem Vorschlag von Pumphut

    Ein Fax an Eon. Ist innerhalb von 2 Minuten da. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Spart 1-2 Tage..

    Nummer steht auf der Website

  • Die Gaspreisbremse soll rückwirkend zum Januar 2023 gelten. Insofern kann die jetzige Zahlung auch für mehrere Monate rückwirkend gelten.

    Also bitte mal prüfen, was von Januar bis April im einzelnen abgebucht wurde.

    Wenn das mit dem login bei e.on nicht klappt, mal nen anderen Browser probieren. Die IT-Abteilungen denken sich gerne Spielereien aus, die nicht mit jedem Browser funktionieren. Für alles andere kann man ja den bisherigen Browser weiterbenutzen.

  • Um welche Preise und Verbrauchsmengen geht es denn überhaupt? Die Höhe des Abschlags besagt doch nichts. Haben sich die Preise geändert? Gab es zwischendurch mal die Jahresabrechnung?

  • Ende Februar [2023] erhielt ich von E-on ein Schreiben, woraus hervorging, dass aufgrund der Gaspreisbremse ich ab 01.03.23 einen monatlichen Abschlage von 73,36 EUR zu zahlen hätte. Bis dato (2022) hatte ich monatl. 122,00 EUR Abschlag gezahlt.

    Sowas ist mir mit e.on auch mal passiert. Plötzlich ein unrealistisch niedriger (und rechnerisch nicht nachvollziehbarer) Abschlag.

    Nun wurden am 03.05. d.J. ein Betrag von 274,36 EUR abgebucht. Eine Mail an kundenservice@eon.de zwecks Klärung, warum plötzlich 274,36 EUR, blieb bisher unbeantwortet! Ein Login bei E-on ist nicht möglich, da ich 2 sec. nach dem Login wieder automatisch ausgeloggt werde. Grundsätzlich ist mir bekannt, dass die Energiepreise gestiegen sind.

    Mal davon ausgehend, daß die 122 Euro realistisch hoch waren (und möglicherweise sind), hat e.on offensichtlich den Unterschied von 50 Euro pro Monat nun auf einmal nacherhoben.

    Schon viele Jahre protokolliere ich meine Strom- und Gasverbräuche und trage die Werte in ein Excel-Blatt ein. Die Tarife lasse ich mitlaufen, ich könnte also jederzeit aus meinen Daten heraus eine ziemlich gute Zwischenrechnung erstellen (Beim Gas gibts einen Brennwertfaktor, den kann ich als Kunde unterjährig nicht wissen, daraus resultiert eine gewisse Ungenauigkeit.).

    Wie stehst Du den diesbezüglich da? Überzahlung? Unterzahlung? Gerade-richtig-Zahlung?

    Bei Unterzahlung und Gerade-richtig-Zahlung würde ich keinen großen Hermann machen.

    Abschläge sind Vorauszahlungen. Solange die Jahresrechnung stimmt und solange mein "Guthaben" beim Versorgern nicht unrealistisch hoch wird, wirft mich 1 zu hoher Abschlag nicht um.

    Jedoch erwäge ich einen [Wechsel zu einem Anbieter], der kundenfreundlicher sein sollte.

    Das könnte auf diesem Markt schwierig werden.

    Ich habe in der Vergangenheit schonmal einem Anbieter die Einzugsermächtigung widerrufen, als dessen Buchhaltung angefangen hat, hohlzudrehen. Mußt Du in Deinem Vertrag schauen, ob diesbezüglich etwas drin steht. In den letzten Jahren machen etliche Anbieter die Erteilung eines SEPA-Mandats zum Vertragsbestandteil.