Nach Todesfall Verkehrswertermittlung durch Gutachterausschuss ANZWEIFELN ?

  • Hallo,


    nachvollziehbar, dass hier die mutmaßlichen Juristen ihren Job verteidigen.

    Wenn man keine Chance auf eine einvernehmliche Lösung sieht (für die es - habe ich es schon erwähnt? - zwei braucht), ist das Geld für einen guten Rechtsanwalt möglicherweise gut investiert.

    Die einvernehmliche Lösung kann auch darin bestehen, der anderen Seite weit entgegenzukommen. Ich stamme aus einer alten Bauernfamilie, bei der der Grundsatz galt: Ein magerer Kompromiss ist besser als ein fetter Prozess.


    Gruß Pumphut

  • Pumphut:

    Erstmal bin ich hier nur Forenteilnehmer und kein Beteiligter. Ich kann mich also ruhig zurücklehnen und lesen, was da kommt.


    Wenn zwei sich partout nicht vertragen (wie das hier der Fall zu sein scheint, muß man nicht sofort zum Gericht rennen. Aber ein Mittler ist dann hilfreich. Und wenn es keinen gemeinsamen Mittler gibt, müssen es halt zwei sein. Das war schon bei Deinen alten Bauersleuten so.

  • Anwälte rechnen prinzipiell nach einer festen Gebührenordnung ab, der gute Anwalt ist somit vermutlich nicht teurer als der weniger gute.

    Sorry, aber das ist einfach falsch. Die Anwälte, die ich so kenne, gehen für eine Entlohnung entlang der Gebührenordnung kaum ans Telefon. Das Zauberwort heißt „Vergütungs- oder Honorarvereinbarung“ …


    Und auch ansonsten bin ich eher bei Pumphut. Warum soll man einem schlechten Streit noch gutes Geld hinterherwerfen, wenn man schon abschätzen kann, dass man mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht 100%ig Recht bekommt? Zumal Frieden mit sich und der Abschluss eines unangenehmen Themas auch Werte an sich sind …

  • Die Anwälte, die ich so kenne, gehen für eine Entlohnung entlang der Gebührenordnung kaum ans Telefon.

    Im vorliegenden Fall hat die Gegenseite bereits einen Anwalt. Insoweit stellt sich die Frage nicht, ob man selbst einen Anwalt zu Rate zieht oder nicht, selbst wenn dieser Geld kostet.

    Und auch ansonsten bin ich eher bei Pumphut. Warum soll man einem schlechten Streit noch gutes Geld hinterherwerfen, wenn man schon abschätzen kann, dass man mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht 100%ig Recht bekommt? Zumal Frieden mit sich und der Abschluss eines unangenehmen Themas auch Werte an sich sind …

    Jeglicher Streit wird vermieden, wenn man der Gegenseite ohne jede Gegenwehr das gibt, was sie will. Aber ob das zweckmäßig ist? Ob man das will?


    Wenn die Gegenseite bereits einen Anwalt hat und man selbst hat keinen, fährt die Gegenseite mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Schlitten.


    Den Wert des Friedens verkenne ich nicht, eben drum habe ich das Argument oben schon gebracht. Aber es gibt zwischen schwarz und weiß halt eine Menge Zwischentöne.


    Mal andersherum: Ich habe meine Einschätzung vorgebracht und begründet.

    Was würdest Du denn im Falle des Threaderstellers tun?

  • Im vorliegenden Fall hat die Gegenseite bereits einen Anwalt. Insoweit stellt sich die Frage nicht, ob man selbst einen Anwalt zu Rate zieht oder nicht, selbst wenn dieser Geld kostet.

    Deine Antwort hat nichts mit dem zu tun, was Du von mir zitierst. Es ging mir nur darum, Deine völlig falsche Aussage zu korrigieren.


    Den Wert des Friedens verkenne ich nicht, eben drum habe ich das Argument oben schon gebracht. Aber es gibt zwischen schwarz und weiß halt eine Menge Zwischentöne.

    Nur um nicht falsch verstanden zu werden. Ich rede nicht einem „Frieden um jeden Preis“ das Wort … und dass man die linke Wange hinhält, wenn man auf die rechte Wange eine bekommen hat. Ich finde aber, dass man nicht (für teures Geld) in Schlachten ziehen braucht, die man mit hoher Wahrscheinlichkeit verliert.


    Ich habe meine Einschätzung vorgebracht und begründet.

    Nun ja, indem Du ihn in eine zeit- und geldaufwändige rechtliche Auseinandersetzung schickst, deren Erfolgsaussichten Du nicht einschätzen kannst und deren Kosten (materiell und immateriell) Du nicht tragen musst. Starke Aktion!


    Was würdest Du denn im Falle des Threaderstellers tun?

    Mir erstmal selbst darüber klar werden, wie es aus meiner Sicht laufen soll: Wird die Immobilie ohnehin zeitnah verkauft, weil man - so oder so - den Pflichtteil ansonsten nicht aufbringen kann oder man sowieso nicht Hausbesitzer und Vermieter sein will? Dann finden sich schnell (und selbst recherchiert) gute Argumente, warum der tatsächliche Verkaufserlös die Grundlage für die Pflichtteilsberechnung ist und nicht ein Gutachterwert.


    Zum Agieren ggü. dem Bruder kann man mE kaum Ratschläge geben. Ich würde dazu neigen, auf ihn selbst zuzugehen und das darzulegen … aber mir hier nicht anmaßen, POW in solchen zwischenmenschlichen Dingen, die alle eine Historie haben, einen Ratschlag zu geben. Von daher: Wenn das nicht geht, würde ich mich dahingehend in knappen Worten ggü. dem gegnerischen Anwalt erklären bzw. das Vorgehen „wir verkaufen und teilen den Verkaufserlös nach den Pflichtteilansprüchen“ vorschlagen. Und dann mal abwarten, wie die Reaktion ist.

  • Sie erhalten also ein deutliches Mehr, auch wenn Ihr Bruder ggf. einige wenige Prozente zu viel bekommen sollte.


    In deutlicher Abgrenzung zu den Empfehlungen von Achim Weiss würde ich doch versuchen, mich mit meinem Bruder außergerichtlich zu einigen. Ich habe zu viele schlechte Anwälte erlebt, die nur Richtung Gebührenmaximierung handeln. Haben Sie Ihren auserkorenen Anwalt schon einmal gefragt, wie viel Sie der Prozess im Falle des Unterliegens kosten würde? Außerdem wird jedes Gericht bei der Sachlage sowieso versuchen, einen Vergleich vorzuschlagen. Dann tragen Sie die anteiligen Kosten. Falls eine Prozesspartei noch in Berufung geht, sind Sie mehrere Jahre damit beschäftigt. Lohnt das?


    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut, danke für deinen Input


    zu 1) Ja, das stimmt ja auch zu 100%, ich musste in den letzten Wochen eben dann doch schlucken, als ich die Differenz zwischen Verkehrswert laut Gutachten und vorliegenden Kaufangeboten betrachtet habe. Bei der Größenordnung von ca (nach Abzug Maklergebühren) 140K, wovon wiederum 1/4 = 35K sind, ist das doch ein erheblicher Betrag....


    2) Das sind definitiv genau die Überlegungen, die ich mir eben auch mache, eine außergerichtliche Lösung strebe ich absolut an! Da die vorliegende Situation allerdings das erste Mal ist, dass ich mich um solche Beträge in meinem Leben kümmern muss ("was sind schon 35K hin oder her für den Seelenfrieden, wenigstens den Bruderstreit ad acta legen zu können"), fällt es mir eben doch nicht leicht, wenn ich sehe, dass das natürlich ein für mich sehr hoher Geldbetrag ist...

  • Mir erstmal selbst darüber klar werden, wie es aus meiner Sicht laufen soll: Wird die Immobilie ohnehin zeitnah verkauft, weil man - so oder so - den Pflichtteil ansonsten nicht aufbringen kann oder man sowieso nicht Hausbesitzer und Vermieter sein will? Dann finden sich schnell (und selbst recherchiert) gute Argumente, warum der tatsächliche Verkaufserlös die Grundlage für die Pflichtteilsberechnung ist und nicht ein Gutachterwert.

    Das sind genau die Punkte, 1) den Pflichtteil kann ich ohne Verkauf definitiv nicht aufbringen und 2) mich die nächsten Jahrzehnte für eine Immobilie zu verschulden um dann Hausbesitzer und Vermieter zu werden, war nie mein persönlicher finanzieller Plan (Ich bin im Team "Mieter und ETF-Anleger")

    Zum Agieren ggü. dem Bruder kann man mE kaum Ratschläge geben. Ich würde dazu neigen, auf ihn selbst zuzugehen und das darzulegen … aber mir hier nicht anmaßen, POW in solchen zwischenmenschlichen Dingen, die alle eine Historie haben, einen Ratschlag zu geben. Von daher: Wenn das nicht geht, würde ich mich dahingehend in knappen Worten ggü. dem gegnerischen Anwalt erklären bzw. das Vorgehen „wir verkaufen und teilen den Verkaufserlös nach den Pflichtteilansprüchen“ vorschlagen. Und dann mal abwarten, wie die Reaktion ist.

    Ja, leider ist da so viel Wasser den Bach runter, da sehe ich keine Möglichkeit (und will es ehrlich gesagt auch nicht) mehr, den persönlichen Kontakt wiederherzustellen.

    Wer es schafft, nicht auf die Beerdigung des eigenen Vaters zu gehen, davor aber sehr wohl zum Anwalt rennen kann, bei aller Liebe, der hat in meinem Leben nichts mehr verloren.

    Lassen wir mal die ganzen Jahre der Pflege davor außen vor...

  • Es gibt Neuigkeiten vom Gutachterausschuss. Auf meine Email der letzten Woche hin, konnte ich nun mit einem Mitglied des Ausschusses sprechen. Sie sagen, dass sie wohl schon den nötigen Aufwand, der in die Wohnung gesteckt werden müsse, berücksichtigt haben und zwar nicht im Sinne von anfallenden Reparaturkosten, sondern damit, dass sie die Restnutzungsdauer des Objekts entsprechend geringer angesetzt haben.


    (Für mich, das ist dann ja auch leicht nachzuvollziehen, heißt das, geringere Restnutzungsdauer = geringerer Vervielfältiger beim Ertragswertverfahren = geringerer Verkehrswert)


    Nun gut... immerhin habe ich hier noch eine Antwort bekommen, ich denke, somit bleibt an dem Gutachten nichts mehr zu machen,


    --> nun gilt es die Argumentation zu stützen, dass der geringere tatsächliche Verkaufserlös zu betrachten ist anstelle des Werts aus dem Gutachten

  • Du kannst doch deinem Bruder bzw. über seinen Anwalt mitteilen zu verkaufen, um ihm dann die 25% Anteil zu geben. Das Gutachten muss doch gar nicht erwähnt werden, oder?

  • Sehe ich auch so. Wenn Dein Bruder noch nichts von irgendwelchen Gutachterwerten weiß, einfach auf den Verkauf vertrösten.

    Wenn das bereits kommuniziert wurde, sollte aber trotzdem bei zeitnahem Verkauf der reale Verkaufserlös stärker wiegen als ein theoretisches Gutachten. Aber spätestens da brauchst Du vielleicht anwaltliche Unterstützung, wenn der gegnerische Anwalt scharf schießt und nicht nur für seinen Klienten "verwaltet".

  • Wenn das bereits kommuniziert wurde, sollte aber trotzdem bei zeitnahem Verkauf der reale Verkaufserlös stärker wiegen als ein theoretisches Gutachten. Aber spätestens da brauchst Du vielleicht anwaltliche Unterstützung, wenn der gegnerische Anwalt scharf schießt und nicht nur für seinen Klienten "verwaltet".

    So wie ich das mittlerweile verstehe, gilt es hier tatsächlich eine Fallunterscheidung vorzunehmen...Wenn ich das richtig verstanden habe, finde ich das zwar nach wie vor absurd, aber gut, wäre nicht die erste Regelung, die ich nicht nachvollziehen kann...


    1) Für die Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes interessant, außer der Verkauf findet zeitnah (1 Jahr) vor oder nach dem Todeszeitpunkt statt, dann ist der erzielte Verkaufserlös der tatsächlich anzusetzende Wert. Hier gilt aber, dass der Verkauf vor dem Erlass des Bescheids durch das Finanzamt stattgefunden haben muss (BFH Az. II R 60/15)


    2) Für den Pflichtteil ist nur der Wert am Todestag relevant.

  • ... vorliegenden Kaufangeboten ...

    Davon war bis jetzt noch nicht die Rede. Solche Angebote sind mit ganz spitzen Findern anzufassen. Wenn eine Immobilie angeboten wird, kommen immer sehr schnell Angebote, die weit unter den Preisen bleiben, die wirklich erzielt werden können. Auch jeder Makler hat solche Leute an der Hand. Da gilt das Motto, gekauft wird alles, gekauft wird schnell, aber auch, gekauft wird billig oder gar nicht. Diese "Interessenten" bieten auf alles, was angeboten wird, bleiben dabei aber immer weit unter Marktpreisniveau und hoffen auf Dumme, die schnell an Geld kommen wollen oder müssen. Ein ernsthafter Interessent, der bereit ist, einen fairen Preis zu bezahlen, nennt keinen Geldbetrag, solange er sich nicht umfassend über das Haus informiert und alle Wohnungen besichtigt hat. Wenn du einen ersten Eindruck bekommen willst, was die erzielbare Größenordnung ist, dann gib' die Daten mal hier ein, unverbindlich, kostenlos und trotzdem ziemlich treffsicher. Und wenn es ernsthaft an den Verkauf geht, such' dir einen Makler, der vor Ort gut im Geschäft ist, lass' Dir von dem eine fundierte Einschätzung geben, wobei auch hier gilt, dass das nicht vom Schreibtisch aus mal so pi mal Daumen geht. Und rechne vor allem damit, dass der Verkauf einer größeren Immobilie nicht von heute auf morgen geht. Ein Jahr sollte da insgesamt schon eingeplant werden.

  • So wie ich das mittlerweile verstehe, gilt es hier tatsächlich eine Fallunterscheidung vorzunehmen...Wenn ich das richtig verstanden habe, finde ich das zwar nach wie vor absurd, aber gut, wäre nicht die erste Regelung, die ich nicht nachvollziehen kann...


    1) Für die Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes interessant, außer der Verkauf findet zeitnah (1 Jahr) vor oder nach dem Todeszeitpunkt statt, dann ist der erzielte Verkaufserlös der tatsächlich anzusetzende Wert. Hier gilt aber, dass der Verkauf vor dem Erlass des Bescheids durch das Finanzamt stattgefunden haben muss (BFH Az. II R 60/15)


    2) Für den Pflichtteil ist nur der Wert am Todestag relevant.

    Wiederholt wurde dir empfohlen, professionelle Hilfe zu suchen. Such dir jemanden, der die nun auch mehrfach empfohlene pragmatische Lösung vorantreibt. Das Finden, Bewerten und Anwenden von für dich relevanter Rechtsprechung bekommst du alleine nicht hin.

  • 2) Für den Pflichtteil ist nur der Wert am Todestag relevant.

    Ja, für den Pflichtanteil ist nur der Wert am Todestag relevant.


    Aber welcher Wert ist das?

    Bei Aktien kann man den Kurs zum Zeitpunkt ermitteln und wenn zwei Tage später die Börse kracht -> Pech.


    Aber bei Immobilien gibt es ja einen realen Wert erst, wenn ein Kauf/Verkauf stattgefunden hat.

    Ein Gutachter macht sowas wie "letztes jahr wurde ein ähnlich großes Haus 2 Straßen weiter für 400.000 verkauft, da war aber Heizung auch neu" und "ermittelt" daraus den Wert. Ein realer Verkauf 6 Monate später hat da eigentlich eine höhere Aussagekraft (auch auf den Todestag).

    Aber ob das auch wirklich so angewandt werden kann muss ein Anwalt sagen.


    PS: War in einer ähnlichen Situation und der Anwalt war unfähig und bekam dafür 10.000. Trotzdem weiß ich nicht wie man es sonst machen soll, wenn es hart auf hart geht.

  • Das Finden, Bewerten und Anwenden von für dich relevanter Rechtsprechung bekommst du alleine nicht hin.

    Das ist schon klar,


    vielleicht als Ergänzung, da ihr als Helfer und Forenteilnehmer das ja nicht wissen könnt:

    Seit dem Tod habe ich in mehreren Wochen Arbeit 2 Sachbücher, u.a. eins von der Stiftung Warentest, wirklich durchgearbeitet (d.h. Markieren entsprechender Textstellen, Notizen, etc), die angefangen von den wesentlichen Grundlagen über das Erbrecht, über relevante Rechtssprechung, unter Einbezug der aktuellen Gesetzeslage, sehr viel Input liefern.

    Da ich mich gerne auch nicht "unbewaffnet" in den Kampf werfen wollte, und sowohl meinem Bruder als auch jetzt dann meinem eigenen Anwalt sehr wohl zeigen will, dass man nicht versuchen muss, mich über den Tisch zu ziehen.


    Daher habe ich jetzt auch das BFH-Urteil so schnell wiedergefunden, weil ich in dem einen Buch dahin über meine Notizen und Merkzettel die entsprechende Passage schnell wiedergefunden habe.


    Klar ist natürlich auch, dass bei dem komplizierten Thema, bei dem es um viel Geld geht, ich natürlich (neben meinem "normalen" Leben und Arbeit) das nicht alles im Kopf behalten kann und ad hoc abrufbar ist.

  • Ja, der "Vergleich" mit den Aktien trifft es leider ja genau. Also Vergleich ist vielleicht nicht das richtige Wort, weil es eine andere Asset Klasse ist, daher in Gänsefüßchen, aber letzten Ende ist es eben genau das

    -> Pech.


    Am Todestag wird ermittelt, wie viel die Wertpapiere wert wären, kracht danach die Börse oder geht es in den kommenden Monaten steil bergauf, hast du eben Pech oder Glück gehabt.


    Beim Haus nun eben genauso...

  • PS: Um gegebenenfalls die Frage vorwegzunehmen bzw. als Reminder für die ursprüngliche Threaderstellung:


    Daher (Weil ich für mein Dafürhalten als Laie mir bisher einen ganz guten Überblick über die ganze rechtliche Pflichtteilsthematik erarbeitet habe), hatte ich ja eben danach gefragt, ob es hier Erfahrungswerte von Forenteilnehmern im Zusammenhang mit dem Anzweifeln des Verkehrswerts durch den Gutachterausschuss gibt.... da das den Knackpunkt der Berechnungen darstellt...

  • Für den Pflichtteil ist nur der Wert am Todestag relevant.

    Ja, für den Pflichtanteil ist nur der Wert am Todestag relevant.

    Nein, ganz so einfach ist es nicht … in der Realität. Denn bei der Ermittlung eines Immobilienwerts zu einem bestimmten Zeitpunkt sind Gutachten nur eine Annäherung an eben diesen Wert. Aber … die Wahrheit liegt aufm Platz bzw. im Verkauf: Was eine Immobilie wirklich wert ist, weiß man nur, wenn man tatsächlich verkauft. Bei zum Todestag zeitnahen Verkäufen ist also - wie auch ein Gutachten - der tatsächliche Verkaufserlös ein Hinweis, und zwar ein sehr starker. So sieht es auch die etablierte Rechtssprechung. Natürlich ist vom realen Verkaufspreis zum Zeitpunkt X mit Zu- oder Abschlägen zu rechnen, um den Wert zum Todestag zu bestimmen … aber ob man damit beim Gutachter-Wert landet, bezweifele ich.


    Insofern wäre mein Weg: nicht das Gutachten anzweifeln, sondern den tatsächlichen Verkaufspreis zum Ausgangspunkt der Pflichtteilsberechnung machen.

  • Es ging mir nur darum, Deine völlig falsche Aussage zu korrigieren.

    Meine Aussagen sind ausschließlich völlig falsch. Das ist geradezu mein Markenzeichen.


    Mir ist mittlerweile geläufig, daß hier im Forum ein recht robuster Umgangston herrscht. Auch wenn ich das nun weiß, heißt das aber noch lange nicht, daß ich mir das Wort im Mund herumdrehen lasse.



    Der Threadstarter hat von seinem plötzlich verstorbenen Vater ein Mehrfamilienhaus geerbt. Sein Bruder hat sich um den Vater so sehr nicht gekümmert, daß dieser ihn enterbt hat. Das heißt nach deutschem Erbrecht: Rücksetzung auf den Pflichtteil. Im vorliegenden Fall ist das ein Viertel der Erbschaft. Drei Viertel der Erbschaft gehen an den Threadersteller.


    Das Verhältnis zwischen den beiden Brüdern ist wohl irreparabel kaputt, das zeigt schon die Tatsache, daß der Bruder gleich zum Rechtsanwalt gerannt ist. Wenn die andere Seite einen Rechtsanwalt beauftragt, braucht man selber leider auch einen, so wünschenswert es prinzipiell auch wäre, wenn man sich vertrüge und die Angelegenheit unter Erwachsenen einvernehmlich zu Ende brächte.


    Du glaubst, ohne Honorarvereinbarung bekäme man keinen Rechtsanwalt, ich glaube das aber wohl. Für den Threadersteller sind unsere diesbezüglich unterschiedlichen Auffassungen irrelevant, er hat mittlerweile auch einen Rechtsanwalt beauftragt, was in seiner Situation vermutlich auch sinnvoll ist.



    Mir unterstellst Du:

    ... indem Du ihn in eine zeit- und geldaufwändige rechtliche Auseinandersetzung schickst, deren Erfolgsaussichten Du nicht einschätzen kannst und deren Kosten (materiell und immateriell) Du nicht tragen musst. Starke Aktion!

    Diese Unterstellung saugst Du Dir allerdings aus den Fingern, ich habe oben im Thread exakt das Gegenteil geschrieben.

    #37: Dieser Achim Weiss hat nicht vorgeschlagen zu klagen, er hat vorgeschlagen, sich einen guten Anwalt zu suchen, damit sich die beiden Anwälte der Brüder ohne deren Intervention einigen können.

    #42: Wenn zwei sich partout nicht vertragen (wie das hier der Fall zu sein scheint), muß man nicht sofort zum Gericht rennen. Aber ein Mittler ist dann hilfreich.



    Mittlerweile hat sich aber noch ein anderer Aspekt aufgetan: Der Threadersteller glaubt nun, er werde das Haus verkaufen müssen, damit er den Bruder auszahlen kann. Ursprünglich wollte er es ja behalten und selbst sanieren.


    In dem Zusammenhang wäre es möglicherweise eine Überlegung, das Haus etwas aufzuhübschen, könnte sein, daß dadurch beim Verkauf ein Mehrpreis herauskommt, der den Aufwand für den Handwerker (oder die eigene Arbeit) übersteigt. Auch dafür gibt es übrigens Dienstleister. Wenn dem Threadersteller die Sache zeitlich über den Kopf wächst, wäre zu überlegen, ob er für eine gewisse Zeit beruflich kürzer tritt, damit er hinreichend Zeit für den Verkauf hat. Das mag ihn über ein geringeres Gehalt Geld kosten, es könnte aber sein, daß er die Gehaltsminderung über einen höheren Verkaufspreis mehrfach wieder hereinbekommt.


    All dies aus der Ferne gesagt und ohne Kenntnis der genauen Sachlage. Aber das trifft ja auf uns alle zu. Es hat die rege Diskussion bisher augenscheinlich nicht behindert.

  • In dem Zusammenhang wäre es möglicherweise eine Überlegung, das Haus etwas aufzuhübschen, könnte sein, daß dadurch beim Verkauf ein Mehrpreis herauskommt, der den Aufwand für den Handwerker (oder die eigene Arbeit) übersteigt. Auch dafür gibt es übrigens Dienstleister. Wenn dem Threadersteller die Sache zeitlich über den Kopf wächst, wäre zu überlegen, ob er für eine gewisse Zeit beruflich kürzer tritt, damit er hinreichend Zeit für den Verkauf hat. Das mag ihn über ein geringeres Gehalt Geld kosten, es könnte aber sein, daß er die Gehaltsminderung über einen höheren Verkaufspreis mehrfach wieder hereinbekommt.

    Ich ignoriere mal die Schärfe in euren gegenseitigen "Anschuldigungen", ich persönlich bin dankbar für jedweden Input, da ehrlich gesagt jeder neue Input einen neuen Denkanstoß liefert und somit für mich wertvoll ist.

    Daher bitte sachlich bleiben.


    --> genau wie hier in diesem Post der ausgeschnittene Teil, also das Teilzitat.

    Das hatte ich so noch gar nicht bedacht, danke für den Input :thumbup: