Keine Strompreisbremse beim Grundversorger?

  • Hallo, ich wollte euch fragen, ob der Grundversorger prinzipiell die Strompreisbremse nicht beachten muss?

    Ich bin durch einen Vertragswechsel leider für zwei Wochen in die Grundversorgung gelandet und es wurden im Nachhinein 60 Cent pro kWh abgerechnet.

  • Sie Strompreisbremse gilt für alle Versorger in Deutschland.

  • Anschlussfrage: Gibt es Ausnahmen für das Informationsblatt zur Preisbremse, dass zum 1.3. hätte erstellt werden müssen?

    Ich habe in der Verwandschaft 3 Fälle wo der örtliche Versorger (Stadtwerke) der Meinung ist, kein solches schreiben verschicken zu müssen obwohl der Gaspreis über 12ct liegt.

    Er begründet das in diesen Fällen mit

    1. Belieferung hat erst zum 1.1.23 begonnen, daher keine Abschlagsänderung (aber 80%-Kontingent wäre ja trotzdem interessant)

    2. Ablesung hat am 31.12.23 stattgefunden (ähnlich wie oben)

    3. "Die Preise haben sich ja nicht geändert" (hier besonders interessant, weil Gas-Anschluss neu im Sept. '22 und damit keinerlei vergangene Verbrauchswerte).


    In allen Fällen wollen die Stadtwerke erst mit der Jahresabrechnung, quasi posthum erklären wieviel man subventioniert bekommt.

  • Hallo, ich wollte euch fragen, ob der Grundversorger prinzipiell die Strompreisbremse nicht beachten muss?

    Ich bin durch einen Vertragswechsel leider für zwei Wochen in die Grundversorgung gelandet und es wurden im Nachhinein 60 Cent pro kWh abgerechnet.

    Sieht für mich so aus, als ob der Grundversorger den Vorjahresverbrauch nicht kennt, und dann einfach auf null setzt.

    Also einfach mal nachfragen, welcher Vorjahresverbrauch beim aktuellen Tarif für die Bremse angesetzt wurde.