PKV + Beihilfe: Erstattung 1-Bett-Zimmer (Differenz zu 2-Bett-Zimmer)

  • Hallo Forum,


    ich bin als Beamter beihilfeberechtigt (50%). Die übrigen 50% sind durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Diese Versicherung deckt u.a. die Erstattung der Kosten für ein 2-Bett-Zimmer (50% - die übrigen 50 % zahlt die Beihilfe) sowie die Differenz der Kosten zwischen einem 1-Bett-Zimmer und einem 2-Bett-Zimmer ab (hier zahlt die PKV 100 %, da die Beihilfe nichts zu einem 1-Bett-Zimmer dazuzahlt). Faktisch habe ich damit Anspruch auf ein 1-Bett-Zimmer bei stationärer Behandlung.


    Ich war nun einige Tage in stationärer Behandlung und habe dort ein 1-Bett-Zimmer in Anspruch genommen. Das Krankenhaus hat mit der PKV direkt abgerechnet. Dabei hat die PKV eine Zusage der vollständigen Kostenübernahme für ein 1-Bett-Zimmer gegenüber dem Krankenhaus abgegeben. Daraufhin hat das Krankenhaus die Kosten für die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer der PKV in Rechnung gestellt, was die PKV anstandslos gezahlt hat. Das Problem ist nun das Folgende:


    Die PKV hat zwar alle Kosten gegenüber dem Krankenhaus beglichen. Allerdings hat es nun die gesamten Kosten für die Unterbringung bezahlt (auch die Kosten, die eigentlich die Beihilfe hätte tragen müssen) aufgeteilt in

    - 1. Kosten für ein 2-Bett-Zimmer: hiervon zahlt die PKV ja nur 50 %, die restlichen 50 % zahlt die Beihilfe (hier hat die PKV aber nun alles gezahlt, was dazu führt, dass ich in Höhe der übrigen 50% "Schulden" habe)

    - 2. Kosten für die Differenz zum 1-Bett-Zimmer: hiervon zahlt die PKV 100 %.

    Damit sind die Kosten für das 1-Bett-Zimmer abgedeckt.


    Weil die PKV ja nun auch die 50 % für das 2-Bett-Zimmer gezahlt hat, die eigentlich die Beihilfe hätte erstatten müssen, habe ich nun "Schulden" bei meiner PKV in Höhe dieser 50 %. In Höhe dieses Betrages erstattet mir die PKV aktuell keine anderen Rechnungen mehr. Gleichzeitig kann mir das Krankenhaus keine Rechnung mehr ausstellen über die grundsätzlichen Kosten zum 2-Bett-Zimmer, da das Krankenhaus von der PKV ja das gesamte Geld bekommen hat. Damit habe ich nun nichts, um es bei der Beihilfe einzureichen, womit ich im Ergebnis auf meinen Kosten sitzen bleibe. Letztlich habe ich nun Pech, dass die PKV zu viel gezahlt hat.


    Meine Frage ist nun, ob es hier Personen gibt, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben? Anscheinend kann das Krankenhaus nur die beanspruchten Leistungen in Rechnung stellen, ohne dass nach tariflichen Differenzierungen unterschieden werden kann. Dies müsste doch regelmäßig zur dargestellten Problematik führen. Schließlich wird doch nur der Preis für das 1-Bett-Zimmer in Rechnung gestellt, ohne dass differenziert ist, was der Grundbetrag für ein 2-Bett-Zimmer ist und was als Zuschlag für das 1-Bett-Zimmer noch oben drauf kommt.


    Ich frage mich, ob es daher in Zukunft sinnvoller wäre, nicht den Weg der Direktabrechnung im Krankenhaus zu wählen, sondern die Rechnungen selbst zu erhalten und dann bei der PKV und Beihilfe einzureichen. Dann würde die PKV gar nicht in Versuchung kommen, mehr zu zahlen als sie müsste. Ich weiß nicht, ob Krankenhäuser allgemein ihre Rechnung für die 1-Bett-Zimmer-Leistung scheibchenweise aufbauen, also Kosten 1-Bett-Zimmer = Kosten 2-Bett-Zimmer + Zusatzkosten für 1-Bett-Zimmer-Leistung. Dies wäre aber ja fast nötig, damit die PKV nur ihren Anteil, und die Beihilfe den Rest erstatten kann. Wird nur der Preis für das 1-Bett-Zimmer aufgelistet, kann die PKV (und die Beihilfe entsprechend) nicht erkennen, welchen Teil sie zu 50 % und was sie vollständig (100% Erstattung der Differenz zwischen 1- und 2-Bett-Zimmer) erstatten muss.


    Hat jemanden schon ähnliche Probleme gehabt bzw. worauf ist in Zukunft bei stationären Behandlungen zu achten, damit das Problem nicht noch einmal auftritt. Über eure Hinweise freue ich mich!


    Viele Grüße

    Reformatio

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Einzelfall ist. Deswegen denke ich es wäre am Schlauesten bei der Beihilfestelle und/oder bei der PKV nachzufragen wie solche Fälle üblicherweise gehandhabt werden.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Einzelfall ist. Deswegen denke ich es wäre am Schlauesten bei der Beihilfestelle und/oder bei der PKV nachzufragen wie solche Fälle üblicherweise gehandhabt werden.

    Gegenthese: Der Normalfall ist es nicht, eher ein Einzelfall oder zumindest ein seltner Ausnahmefall, weil es sonst längst zu Fragen oder Diskussionen hier im Forum oder zumindest außerhalb des Forums geführt hätte.


    Der Fehler liegt m.E. hier bei der PKV des TO reformatio , indem sie die Krankenhausrechnung in voller Höhe zugesagt und auch beglichen hat, statt den nicht vom Vertrag gedeckten Kostenanteil abzuziehen.


    Wäre das der Fall gewesen, hätte des Krankenhaus schon im eigenen Interesse eine zweite Rechnung nachgereicht, die - beim Patienten gelandet - an die Beihilfestelle hätte weitergereicht werden können.


    Zur Ergänzung: Diese Tarifkonstellation - Zweibettzimmer zum nicht von der Beihilfe gedeckten Prozentsatz, z. B. 50, 30 oder 20 %, Mehrkosten Einbettzimmer zu 100 % - gibt es schon seit ca. 40 Jahren. Gäb e es da häufiger solchen Stress wie Du, reformatio, zur Zeit leider hast, hätte es ein Echo geben müssen.


    Aber vllt. melden sich ja noch Foristen, die sowas schon selbst erlebt oder zumindest aus zweiter Hand berichten können.


    Vorschlag zur Lösung:
    reformatio, lass Dir vom Krankenhaus eine zweite Rechnung geben und leite sie zusammen mit der inzwischen dazu erhaltenen Korrespondenz und ggf. einer aktuellen Kopie ders Versicherungsscheines an die Beihilfestelle. Vllt hast Du ja auch schon, wie von DirkHSK vorgeschlagen, mit der Beihilfestelle gesprochen? Wie steht die dazu?


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Der Fehler liegt m.E. hier bei der PKV des TO reformatio , indem sie die Krankenhausrechnung in voller Höhe zugesagt und auch beglichen hat, statt den nicht vom Vertrag gedeckten Kostenanteil abzuziehen.

    Weiterhin scheint die Krankenkasse zu wissen, um welchen Betrag sie die Rechnung überzahlt hat, denn sonst würde sie dem Versicherten nicht die Erstattung anderer Rechnungen versagen.


    Ansonsten so, wie Du es schreibst:

    Das Krankenhaus muß eine Rechnung erstellen, das den Preis für das Zweibettzimmer ausweist und den Mehrpreis für das Einbettzimmer. Und natürlich kann man eine Rechnung nachträglich spezifizieren, auch wenn man den Threadersteller mit diesem Ansinnen bisher abgewiesen haben sollte. Das passiert in der Wirtschaft alle Tage. Ich würde eigentlich auch von meiner Krankenkasse erwarten, daß sie mich in dieser Angelegenheit unterstützt.


    An sich muß die Krankenkasse an das Krankenhaus herantreten, denn die hat die Rechnung auf dem Tisch. Hat der Versicherte davon überhaupt eine Kopie bekommen?


    Ist schon immer besser, man macht selber, als man läßt fremde Leute für einen machen.

  • Ich habe immer die Krankenhausrechnung selbst verlangt, auch um den Inhalt genau prüfen zu können. Ich habe dann auch die Krankenhauskostenrechnung direkt selbst bezahlt, setzt natürlich entsprechende Liquidität voraus (z.B. in 2022 Leistenbruch-OP, vom Chefarzt durchgeführt). Mit 1-Bett-Zimmer stolze 3.950 € für 3-tägigen Aufenthalt.

    Als dann die Rechnung der PKV eingereicht die dann entsprechend den tariflichen Vereinbarungen die Erstattung auf mein Konto vorgenommen hat. So gedenke ich es immer zu praktizieren, vorausgesetzt die KrH-Kostenrechnung bewegt sich im Rahmen der vorgehaltenen Liquidität auf dem Girokonto.

  • Ich habe immer die Krankenhausrechnung selbst verlangt, auch um den Inhalt genau prüfen zu können. Ich habe dann auch die Krankenhauskostenrechnung direkt selbst bezahlt, setzt natürlich entsprechende Liquidität voraus (z.B. in 2022 Leistenbruch-OP, vom Chefarzt durchgeführt). Mit 1-Bett-Zimmer stolze 3.950 € für 3-tägigen Aufenthalt.

    Als dann die Rechnung der PKV eingereicht die dann entsprechend den tariflichen Vereinbarungen die Erstattung auf mein Konto vorgenommen hat. So gedenke ich es immer zu praktizieren, vorausgesetzt die KrH-Kostenrechnung bewegt sich im Rahmen der vorgehaltenen Liquidität auf dem Girokonto.

    Nichts gegen vorhandene Liquidität, Horst54 - ist im Zweifel immer besser als gerade nicht flüssig zu sein - aber man kann die Rechnung (ggf. nach eigener Prüfung) auch unbezahlt einreichen und die Zahlungsfrist von ca. 4 Wochen zur Überweisung ans Krankenhaus abwarten. Im Normalfall ist bis dahin die Erstattung längst ab dem Konto.


    Gut, hier im Beihilfefall reformatio kommt mit der Beihilfe noch ein zweiter Kostenerstatter hinzu, aber grundsätzlich macht das keinen Unterschied.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielen Dank für eure Hilfe! Die Rechnung für die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer wird vom Krankenhaus storniert und mir direkt zugesandt für die Einreichung bei PKV und Beihilfe.


    So wird das Problem hoffentlich gelöst. Sowohl PKV als auch das Krankenhaus haben mir empfohlen, im Zukunft nur noch die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt zwischen PKV und Krankenhaus abrechnen zu lassen. Die Kosten für die bessere Unterbringung soll ich dann zunächst per Rechnung selbst übernehmen und dann bei PKV und Beihilfe einreichen. So sollte das Problem nicht mehr auftreten.

  • Vielen Dank für eure Hilfe! Die Rechnung für die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer wird vom Krankenhaus storniert und mir direkt zugesandt für die Einreichung bei PKV und Beihilfe. So wird das Problem hoffentlich gelöst.

    Hallo reformatio, schon, dass Du Dich zurückgemeldet hast. Und noch schöner, dass Du Dein Problem offensichtlich lösen kannst.

    Sowohl PKV als auch das Krankenhaus haben mir empfohlen, im Zukunft nur noch die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt zwischen PKV und Krankenhaus abrechnen zu lassen.

    Nach der Erfahrung würde ich das vermutlich auch so halten, zumal es kein Problem ist, die Wahlleistung "Unterbringung" selbst zu händeln. Mit der zweiten Wahlleistung "privatärztliche Behandlung" läuft es ja ohnehin so.

    Die Kosten für die bessere Unterbringung soll ich dann zunächst per Rechnung selbst übernehmen und dann bei PKV und Beihilfe einreichen. So sollte das Problem nicht mehr auftreten.

    Wobei Du natürlich die Rechnungen für beide Wahlleistungen auch unbezahlt einreichen und das Zahlungsziel von i.d.R. vier Wochen ab Eingang der Rechnung (oder 30 Tage ab Rechnungsdatum) nutzen kannst. Rechnung prüfen, und wenn OK, einreichen und Terminüberweisung anlegen - fertig.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nichts gegen vorhandene Liquidität, Horst54 - ist im Zweifel immer besser als gerade nicht flüssig zu sein - aber man kann die Rechnung (ggf. nach eigener Prüfung) auch unbezahlt einreichen und die Zahlungsfrist von ca. 4 Wochen zur Überweisung ans Krankenhaus abwarten. Im Normalfall ist bis dahin die Erstattung längst ab dem Konto.


    Wieso sollte ich eine Rechnung erst nach dem Bezahlen einreichen? =O

    Bei uns läuft es immer so ab, dass ich direkt einreiche, nach zwei bis drei Wochen das Geld bekomme und ich dann irgendwann mal das Geld tatsächlich überweise. Idealerweise vor Ablauf der vier Wochen. Aber das interessiert niemanden. In der Regel mache ich das am Monatsende.


    Ob es dann aber nach vier oder sechs oder acht Wochen passiert... naja man denke an die Schwerfälligkeit unseres Gesundheitssystems.

    Ich hatte im Januar mal eine Krankenhausrechnung, die ich überhaupt nicht mehr auf dem Schirm hatte und da wurde dann zwei, drei nachgefordert bis ich sie dann Ende April beglichen haben. Bei einer Praxisrechnung war das auch mal erst nach sechs Monaten (mit 5€ Versäumniszuschlag).


    Bei einigen klingt das hier so, als ob nach fünf Wochen gleich Inkasso-Moskau vor der Tür steht. ;)

  • Wieso sollte ich eine Rechnung erst nach dem Bezahlen einreichen? =O

    Bei uns läuft es immer so ab, dass ich direkt einreiche, nach zwei bis drei Wochen das Geld bekomme und ich dann irgendwann mal das Geld tatsächlich überweise. Idealerweise vor Ablauf der vier Wochen. Aber das interessiert niemanden. In der Regel mache ich das am Monatsende.

    Habe ich was (substanziell) anderes geschrieben?

    Ob es dann aber nach vier oder sechs oder acht Wochen passiert... naja man denke an die Schwerfälligkeit unseres Gesundheitssystems.

    Ich hatte im Januar mal eine Krankenhausrechnung, die ich überhaupt nicht mehr auf dem Schirm hatte und da wurde dann zwei, drei nachgefordert bis ich sie dann Ende April beglichen haben. Bei einer Praxisrechnung war das auch mal erst nach sechs Monaten (mit 5€ Versäumniszuschlag).

    Kann jedem mal passieren; sollte natürlich nicht die Regel und schon gar keine Gewohnheit werden.

    Bei einigen klingt das hier so, als ob nach fünf Wochen gleich Inkasso-Moskau vor der Tür steht. ;)

    Der einzige hier im Fred, der angegeben hat, üblicherweise im Voraus zu überweisen und erst dann einzureichen, wäre Horst54 , und der kann es sich liquiditätshalber problemlos leisten - es kann ihm egal sein.

    Sein Beitrag klang auch nicht so, als habe er Angst, dass ihm anderenfalls Moskau:cursing:Inkasso auf die Bude rücken würde.


    Alles in allem: Was war also der Sinn deiner Einlassung, flip?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wieso sollte ich eine Rechnung erst nach dem Bezahlen einreichen? =O

    Bei uns läuft es immer so ab, dass ich direkt einreiche, nach zwei bis drei Wochen das Geld bekomme und ich dann irgendwann mal das Geld tatsächlich überweise. Idealerweise vor Ablauf der vier Wochen. Aber das interessiert niemanden.

    Eigentlich interessiert das schon. Bei Privatversicherten gibt es zwei Vertragsverhältnisse: Das eine zwischem dem Patienten (Kunden = Käufer der Gesundheitsleistung) und dem Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus etc.). Das andere zwischen dem Patienten und seiner Krankenkasse. Beide Vertragsverhältnisse sind voneinander unabhängig.


    Mit dem Erstattungsverhalten Deiner Krankenkasse oder Deinem Fleiß oder Unfleiß, die bezahlte oder unbezahlte Rechnung einzureichen, hat der Leistungserbringer eigentlich nichts zu tun. Der hat nach erbrachter Leistung ein Anrecht auf seine Vergütung.


    Ja, ich kenne natürlich die verbreitete Haltung: "Für mich nur die allerbeste Versorgung - aber die Beihilfe muß natürlich zahlen!"


    Wenn mir eine Arztrechnung hereinflattert, bezahle ich die, meist umgehend, das entlastet meinen Kopf, dann kann ich die Rechnung nicht vergessen.

    In der Regel mache ich das am Monatsende.

    Ob es dann aber nach vier oder sechs oder acht Wochen passiert... naja man denke an die Schwerfälligkeit unseres Gesundheitssystems.

    Wenn Du Arztrechnungen erstmal bis zum Monatsende liegen läßt, bevor Du sie bei Deiner Krankenkasse zur Erstattung einreichst, und die Rechnung schließlich erst dann bezahlst, wenn die Krankenkasse den bisher unbezahlten Rechnungsbetrag überwiesen hat, hat das mit der Schwerfälligkeit unseres Gesundheitssystems eigentlich nichts zu tun.

    Ich hatte im Januar mal eine Krankenhausrechnung, die ich überhaupt nicht mehr auf dem Schirm hatte, und da wurde dann zwei, drei [Mal] nachgefordert [also gemahnt], bis ich sie dann Ende April beglichen haben. Bei einer Praxisrechnung war das auch mal erst nach sechs Monaten (mit 5€ Versäumniszuschlag).

    Hältst Du eine solche Zahlungsmoral für ein Ruhmesblatt?

  • Also, bei meinen 08/15-Arztrechnungen wäre es mir schon zu blöde, jede einzelne einzureichen ...

  • Also, bei meinen 08/15-Arztrechnungen wäre es mir schon zu blöde, jede einzelne einzureichen ...

    Zustimmung, kleinere Rechnungen werden natürlich gesammelt, bis ein relevanter Betrag überschritten ist - z. B. der Kipp-Punkt "noch Beitragsrückerstattung (BRE) oder schon Kostenerstattung" - oder die besoldungsgruppenabhängige Bagatellgrenze in der Beihilfe.


    In diesem Thread geht es um eine Krankenhausrechnung in vermutlich mittlerer vierstelliger Höhe. Hier würden sicher wir beide nicht mehr ans Sammeln denken und auch die BRE ist aus dem Spiel, zumindest für das laufende Behandlungsjahr.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich würde eine Krankenhausrechnung für privatärztlicher Behandlung schon alleine deshalb bevor ich diese bezahle bei der privaten Krankenversicherung einreichen, damit diese auf korrekte Abrechnung nach GoÄ geprüft wird.

  • Ich würde eine Krankenhausrechnung für privatärztlicher Behandlung schon alleine deshalb bei der privaten Krankenversicherung einreichen, deshalb bevor ich diese bezahle, damit diese auf korrekte Abrechnung nach GOÄ geprüft wird.

    ... und damit ist dann gleich für die 37,50 Euro automatisch die Beitragsrückerstattung weg.


    Wenn man von seiner Krankenkasse ggf. eine Beitragserstattung zu erwarten hat, sammelt man sinnvollerweise erstmal Rechnungen, bis entweder der kalkulierte Betrag überschritten ist oder das Jahresende da ist.

  • ... und damit ist dann gleich für die 37,50 Euro automatisch die Beitragsrückerstattung weg.


    Wenn man von seiner Krankenkasse ggf. eine Beitragserstattung zu erwarten hat, sammelt man sinnvollerweise erstmal Rechnungen, bis entweder der kalkulierte Betrag überschritten ist oder das Jahresende da ist.

    Wenn die Rechnung sich in der bei Krankenhausrechnungen üblichen mindestens 4-stelligen €-Zone bewegt, ist die BRE mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Spiel. Spricht demnach nicht dagegen, dass z. B. Ltotheeon zuerst einreicht, bevor er die unstrittige (Teil-)Summe bezahlt.


    Sollte sich nach einem Streitfall herausstellen, dass die Rechnung doch korrekt ausgestellt war (die PVS hat ausnahmsweise bessere Argumente) zahlt er - wie der Emir - halt später.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wenn die Rechnung sich in der bei Krankenhausrechnungen üblichen mindestens 4-stelligen €-Zone bewegt, ist die BRE mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Spiel. Spricht demnach nicht dagegen, dass z. B. Ltotheeon zuerst einreicht, bevor er die unstrittige (Teil-)Summe bezahlt.

    Wenn sich die Rechnung des Krankenhauses aber nicht in der bei Dir wohl üblichen mindestens 4stelligen €-Zone bewegt, sondern niedriger ist (wie meine bisherigen Krankenhausrechnungen stets niedriger gewesen sind), so spielt die Beitragsrückerstattung sehr wohl eine Rolle.


    Die hiesige Uniklinik rechnet nicht über die PVS ab, sehr wohl aber die Herrn Privatabrechner unter den Ärzten (Die man als Patient wählen kann oder halt auch nicht, die formal auch vom Krankenhaus unabhängig sind.)

  • Wenn sich die Rechnung des Krankenhauses aber nicht in der bei Dir wohl üblichen mindestens 4stelligen €-Zone bewegt, sondern niedriger ist (wie meine bisherigen Krankenhausrechnungen stets niedriger gewesen sind), so spielt die Beitragsrückerstattung sehr wohl eine Rolle.

    Nach deinen bisherigen (Eigen-)erfahrungen hast du sicher recht. Ich hatte meine eigenen zugrundegelegt: Die Krankenhausaufenthalte meiner (nicht beihilfeberechtigten) dreiköpfigen Familie in den letzten 40 Jahren kann man an den Fingern zweier Hände abzählen; in allen Fällen war die Gesamtrechnung jeweils vierstellig, egal ob in DM oder in Euro.


    Vllt. kann man sich darin einig sein: Es kommt auf den einzelnen Fall bzw. auf das, was je Person insgesamt im Behandlungsjahr an erstattungsfähigen Rechnungen vs. alternativem Anspruch auf BRE zusammenkommt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977