Insolvenz einer Genossenschaft: Verlust von Genossenachaftsanteilen steuerlich geltend machen?

  • Meine Frau und ich waren mit sechs Anteilen zu je €1.000 an einer Genossenschaft (Biofleisch) beteiligt.

    Leider musste die Genossenschaft nun Insolvenz anmelden, die Anteile sind verloren.

    Kann ich die €6.000 steuermindernd gelten machen bei der Einkommenssteuer?

  • So einfach ist es leider nicht. Es ist ja keine ausgefallene Forderung, sondern eine wertlos gewordene Geschäftseinlage. Was dafür im Detail gilt, weiß ich jetzt auf Anhieb auch nicht. Am besten einen Steuerberater fragen, der sich in solchen Fragen auskennt. Da es ja sicher noch mehr Genossen gibt, die es genauso betrifft, bietet sich an, das gemeinsam anzugehen.

  • Lies mal bei GLS-Crowd nach:


    https://www.gls-crowd.de/steuerliche-hinweise/


    Darlehensverluste aus Crowdinvesting

    Auch Darlehensverluste aus Crowdinvesting lassen sich steuerlich geltend machen und mit Erträgen aus anderen Investitionen, wie Zinsen und Gewinnen aus Aktiengeschäften, verrechnen. Bis einschließlich 2019 war dies nach Rechtsprechung des BFH der Höhe nach unbeschränkt möglich. Ab 2020 ist die Verrechnung aus dem teilweisen Ausfall nur noch bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr möglich, nicht verrechenbare Verluste werden vorgetragen. Es wird auf das BMF Schreiben vom 19.05.2022, Tz 118-123 verwiesen.

    Verluste frühestmöglich beim Finanzamt erklären

    Zum Zeitpunkt der Beendigung des (nicht vorläufigen) Insolvenzverfahrens oder der Liquidation des Unternehmens (Veröffentlichung im Handelsregister) sollten Sie Ihre Verluste beim Finanzamt geltend machen können.

    Generell ist zu empfehlen, dass Sie Verluste frühestmöglich beim Finanzamt unter Erläuterung des Sachverhalts erklären sollten, also bereits zu dem Zeitpunkt, an dem ein teilweiser Ausfall droht.

    Vorgehensweise zur Geltendmachung von Verlusten beim Finanzamt

    Dazu sollten Sie die folgenden Informationen im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen:

    • Kopie des Darlehensvertrags mit Angabe der Investitionshöhe (erhältlich im geschützten Bereich nach dem Login)
    • Zahlungsnachweis (z.B. Kontoauszug) als Bestätigung der geleisteten Investition
    • Nachweis über die Beendigung des – nicht vorläufigen – Insolvenzverfahrens (z.B. durch Abfrage auf dem Portal für Insolvenzmachungen des Ministerium der Justiz des Landes NRW) oder im Falle der bereits erfolgten Liquidation den betreffenden Eintrag aus dem Handelsregister
    • Eventuell das Bundesfinanzhof-Urteil vom 24.10.2017 zum insolvenzbedingten Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Konntest du final herausfinden, wie du es steuerlich geltend machen kannst? Hast du alle erforderlichen Unterlagen erhalten? Soweit ich weiß, ist das Insolvenzverfahren auch noch nicht abgeschlossen.

    Mein Mann und ich sind mit je 1000€ auch betroffen.

    LG Lisa