Guten Morgen an alle Finanzexperten
Ich habe da mal folgenden Gedankengang, den ich gern mal mit euch diskutieren möchte:
Ich möchte gern wissen, wie viel ETF-Fonds-Anteile ich in diesem Jahr verkaufen kann, ohne dass sie in einer Steuererklärung relevant werden, also dass ich bei meinem Einkommen/Rente steuerpflichtig werde.
Ich habe eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung für dieses Jahr erhalten.
Ich habe mir in einer EXCEL-Tabelle einen „Rentensteuerrechner“ gebastelt, der wie folgt funktioniert:
- Meine Jahresbruttorente
- Plus: anrechenbare Kapitalerträge
- Minus: mein Rentenfreibetrag für das Jahr
- Gleich: mein zu versteuerndes Einkommen
- Minus: Summe meiner abzugsfähigen Ausgaben (wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung, KV-Zusatzbeitrag, Zahnzusatzversicherung, Haftpflichtversicherung, Behindertenpauschbetrag, Werbungspauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag)
- Differenz: "zu versteuerndes Einkommen" – "Summe aller abzugsfähigen Ausgaben" = Steuerpflichtiger Gesamtbetrag
- Minus: dem Grundfreibetrag/Steuerfreibetrag
- Ergebnis: größer Null è ich bin steuerpflichtig!
Das zu meinem Renten-Steuerrechner.
Nun zu Berechnung meiner Kapitalerträge:
Beim ETF-Verkauf ergibt sich ein „Gesamtveräußerungsergebnis vor Anwendung einer TFQ“, davon 70% (weil TFQ = 30%) ergibt dann den „zu versteuernden Veräußerungsgewinn des Fonds“.
Von den „Zu versteuernden Veräußerungsgewinn des Fonds“ dann 25% Abgeltungssteuer, und davon wiederum 5,5% Solidaritätszuschlag ermitteln und addieren ergibt dann den Betrag, der als Steuer abzuführen wäre.
Davon wird aber wiederum der „Sparerpauschbetrag“ von derzeit 1000€ abgezogen.
Dieses Ergebnis (anrechenbare Kapitalerträge) fließt dann als Punkt b) meines obigen „Rentensteuerrechners“ als Zusatzeinkommen ein und wird dort in die Berechnung meiner Steuerpflicht einbezogen, aus der sich dann ergeben soll, ob und inwieweit ich steuerpflichtig bin.
Fragen:
Sind meine Gedankengänge richtig?
Stimmen die Formen der Berechnungen?
Danke für eure Infos.