Ansprüche gegen Fluggesellschaft, welche und wie können diese geltend gemacht werden

  • Hallo,

    im Rahmen einer Pauschalreise waren meine Frau und Tochter im Mai auf Kreta. Der Rückflug hat sich wie folgt zugetragen.

    Condor Flug DE1663 Heraklion – Frankfurt 03.05.2023

    Geplant: 11:20 – 13:35Uhr

    Boarding:10:35Uhr

    10:21Uhr Email von Condor mit geänderten Flugdaten

    Nach ein wenig Unsicherheit der Reisenden die Info das der Flug vom Flughafen Chania startet, Grund sind starke Winde in Heraklion. Koffer holen, 1,5h auf den Bus warten, 2,5h Fahrzeit.

    Am Flughafen Chania einchecken.

    Um ca. 16:00Uhr startet der Flieger in Richtung Deutschland. Nach 2:15h Flugzeit kommt die Durchsage, dass der Flieger in München landet, da die Crew die maximale Arbeitszeit erreicht hat. Das Bodenpersonal gibt dann Anweisung wie es weiter nach Frankfurt geht. 10 Minuten vor der Ladung in München erfolgt eine weitere Durchsage. Condor wird sich nicht um die Strecke nach Frankfurt kümmern, dass sollen die Passagiere selbst machen und im Anschluss die Rechnung einreichen. Während des Flugs, gab es als Entschädigung ein kleines Wasser oder einen O-Saft. Landung in München gegen 18:05Uhr. Am Gepäckband erfolgte dann die Durchsage, dass alle Koffer in Kreta vergessen wurden. Das Bodenpersonal hat keine Fragen der Fluggäste beantwortet. Im Rahmen einer Fahrgemeinschaft hat es dann nochmals 1,5h gedauert, bis ein Leihwagen verfügbar war. Start der Fahrt nach Frankfurt um 19:48. Ankunft in Frankfurt 22:35. Denn Mietwagen hat der Fahrer gezahlt.

    Am nächsten Tag 04.05 wurden die Koffer als vermisst gemeldet. Der Koffer meiner Frau wurde am 08.05. geliefert, am 11.05.der meiner Tochter. Eigentlich wollten wir die Koffer in Frankfurt holen (Angabe im Onlineportal), da diese dort seit dem 06.05. verfügbar waren. Seitdem keine Mitteilung, Entschuldigung oder sonstiges durch Condor oder BigXtra.

    Da mir hier die Erfahrung fehlt, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Stelle in die Frage an die Community.

  • Stelle Deine Frage sinnvollerweise an einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt.

    Mir hat ein Rechtsanwalt Woicke in Berlin schon zweimal eine Entschädigung herausgeklagt (Allerdings ist er bei der Abrechnung etwas langsam). Die Fluggesellschaften haben sich in beiden Fällen bei klarer Rechtslage auf die Ohren gesetzt.

    Für mich ist das kalkulierter Rechtsbruch. Man probiert es halt, offensichtlich lohnt sich diese Strategie, weil nur wenige Kunden sich trauen zu klagen.

    In diesem Zusammenhang denke ich dann immer an einen Forumsfreund, der treuherzig behauptet, Verträge müsse man halten. In der Realität mag es allerdings gelegentlich notwendig sein, den Vertragspartner gerichtlich auf diese Pflicht hinzuweisen. Gut, wenn man dann genügend finanziellen Speck hat, die Gerichtsgebühren (wenige hundert Euro) vorzufinanzieren. Man kriegt sie hinterher ja mit der Entschädigung zurück.

    Ja, vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand, auch hat man schon Pferde direkt vor der Apotheke sich übergeben sehen. Dein Fall scheint mir aber hinreichend sicher zu sein, so daß ich mich damit mit gutem Gefühl vor Gericht wagen würde.

  • Es gibt da ein Forum für Öftersflieger, dort wird sowas in 1-2 Sticky-Threads behandelt. Dort schreibt auch mind. 1 spezialisierter Anwalt mit. Für eine Ersteinschätzung würde ich empfehlen dort zu schauen...!

    Wenn das ein sicheres Ding sein sollte (was mir nicht klar ist, speziell wegen dem Wetter/Wind), dann zur Zahlung nachweislich auffordern, evtl. noch ein weiterer Brief und dann den Rest den Anwalt machen lassen. Die Portale nehmen i.d.R. auch nur die bombensicherern Dinger an und das kostet dich 1/3 der Erstattung als Provision.