Rentner im EU-Ausland

  • Guten Tag,

    ich verbringe mit meiner Frau unser Rentnerleben in Frankreich. In Deutschland mussten wir uns abmelden, weil wir dort keine Wohnung mehr haben.
    Unsere Konten haben wir aber immer noch in Deutschland, das funktioniert auch bisher gut.

    Jetzt wollte ich aber unser Festgeldkonto zu einer anderen Bank umziehen, denn die bisherige zahlt für Bestandskunden 0 € Zinsen.

    Nur klappt das nicht, denn bei Anmeldung bei einer neuen Bank wollen die immer eine deutsche Meldeadresse haben. Und die haben wir ja nicht mehr. Und unser Französisch ist nicht so gut, dass wir hier nachfragen könnten.

    Habt Ihr einen Tipp für uns wie wir da vorgehen können?

    Danke und Grüße

  • Nein, habe ich nicht. Andere Bank fragen. Daß eine Bank für ein "Festgeldkonto" 0% Zinsen zahlt, finde ich ungewöhnlich. Was bringt Dich dazu, ein Festgeld zu 0% abzuschließen?


    Ich habe Dir aber einen anderen Hinweis für Auslandsrentner. Vermutlich sehr viel mehr Geld als die paar Prozent Zinsen auf dem Tagesgeldkonto bringt Dir die richtige Besteuerung Deiner Rente.


    Auslandsrentner sind prinzipiell "beschränkt steuerpflichtig", wohingegen Rentner in Deutschland "unbeschränkt steuerpflichtig" sind. "Beschränkt steuerpflichtig" klingt wie ein Vorteil, ist aber in den meisten Fällen ein Nachteil, weil Du so den Grundfreibetrag verlierst. Das heißt: der beschränkt Steuerpflichtige zahlt für seine Rente ab dem ersten Euro Steuer, der unbeschränkt Steuerpflichtige hat die ersten etwa 10.000 € steuerfrei (Lediger, Verheiratete das Doppelte).


    Es könnte auch in Deinem Fall nützlich sein, eine deutsche Adresse zu unterhalten, damit bist Du automatisch "unbeschränkt steuerpflichtig". Es geht aber auch ohne deutsche Adresse.

  • Ich bin immer geschockt wieviele “Grenzen” es immer noch in EU gibt.


    Eigentlich sollte es keine “IBAN Diskriminierung” geben.


    Als Rentner sollte ich die Freiheit haben überall in der EU zu wohnen.


    Ferner sollte es egal sein wo meine Bank sitzt (EU soll EU sein).

  • Könnte, sollte, müsste: die Barrieren sind höher, als viele vermuten: wenn ein deutscher Grenzpendler in DK seine Brötchen verdient, braucht er sowohl ein dänisches als auch ein deutsches Konto. Schöne Grüße von der dänischen Grenze… ???‍♀️

  • Könnte, sollte, müsste: die Barrieren sind höher, als viele vermuten: wenn ein deutscher Grenzpendler in DK seine Brötchen verdient, braucht er sowohl ein dänisches als auch ein deutsches Konto. Schöne Grüße von der dänischen Grenze… ???‍♀️

    Wie funktioniert das genau?


    Du wohnst in D und arbeitest in DK.


    Dein Gehalt wird bei der Bank in DK einbezahlt.


    Steuerpflichtig bist du in D oder Warum brauchst du eine Konto in D?

  • "Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsstätte in Dänemark

    Bei Grenzpendlern mit Wohnsitz in Deutschland und Beschäftigung in Dänemark erfolgt die dänische Steuerberechnung normalerweise gemäß den Regeln für beschränkt Steuerpflichtige, d. h., dass sich die Steuerpflicht nur auf das dänische Lohneinkommen bezieht und dass nur Kosten abgesetzt werden können, die mit diesem Lohneinkommen verbunden sind.

    Grenzpendler zahlen keine Kirchensteuer.

    Die wichtigsten steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sind:

    • Die Pendlerpauschale
    • Gewerkschaftsbeiträge
    • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (A-kasse).
    • Reisekosten unter bestimmten, sehr eng auszulegenden Bestimmungen bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr
    • Ein jährlich angepasster „Beschäftigungsfreibetrag“.
    • Einen Jobfreibetrag
    • Einen zusätzlichen Freibetrag für Einzahlungen in Zusatzrentenversicherungen

    Darüber hinaus erhält jeder einen persönlichen Steuerfreibetrag, der jährlich angepasst wird. Die grundlegende Bedingung für den persönlichen Freibetrag (siehe unter "Sätze und Zahlen") ist, daß man das gesamte Kalenderjahr in Dänemark steuerpflichtig ist. Hier besteht die Möglichkeit für beschränkt Steuerpflichtige, das Teiljahreseinkommen auf ein Ganzjahreseinkommen umrechnen zu lassen.

    In dieser Ganzjahresberechnung wird das Teiljahreseinkommen auf Jahresbasis hochgerechnet und die entsprechend zu zahlende Steuer ermittelt. Diese Steuerlast wird nun wiederum auf den Teiljahresbetrag zurückgerechnet, für den die begrenzte Steuerpflicht besteht. Der Steuerpflichtige hat die Wahl, ob man diese Regel anwenden möchte. Wenn nicht, entfällt der Personenfreibetrag. Das Nicht-Umrechnen lohnt nur bei hohen Einkommen, eine Einzelfallberatung bei Skattestyrelsen oder einem dänischen Revisor ist in diesem Fall notwendig.

    Hat man mindestens 75% seiner Einkünfte eines betreffenden Kalenderjahres in Dänemark erzielt, kann man die im dänischen Steuerjargon „Grænsegængerregel“ genannte Besteuerungsart anwenden. Dann wird man wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt. Aufgrund dieser besonderen Besteuerung können z. B. Zinsaufwendungen und Unterhaltsbeiträge in der dänischen Einkommensermittlung abgezogen werden. Hinzu kommt bei Ehegatten u.U. der Personenfreibetrag des Ehegatten, soweit ihn dieser nicht ausnutzt, also Einkommen bezieht, das unter dem Freibetrag liegt.

    Im Einzelfall sollte man sich durch die zuständigen Behörden beraten lassen.

    Man muss sich selbst um eine Lohnsteuerkarte bemühen, indem man umgehend nach Arbeitsaufnahme eine "Skattepersonnummer" bei der Steuerbehörde Skattestyrelsen beantragt.

    Skattestyrelsen teilt die Nummer zu und erstellt aufgrund der Angaben im Antrag die Steuerkarte. In der Praxis braucht man dem Arbeitgeber keine Steuerkarte mehr auszuhändigen, da dieser sie elektronisch zugestellt bekommt. Man sollte sich aber unbedingt für den eigenen Nachweis eine solche ausdrucken lassen, auch zur eventuellen Überprüfung.

    Liegt bei der Lohnzahlung keine Lohnsteuerkarte vor, muss der Arbeitgeber 55 % des Gehalts ohne Abzug von Freibeträgen einbehalten.

    Die dänischen Einkünfte sind in Deutschland in der Steuererklärung anzugeben. Die Einkünfte unterliegen der Progression und erhöhen den Steuersatz auf das deutsche Einkommen. Grenzpendler sollten besonders bei der Steuerklassenwahl für den Ehegatten auf diesen Umstand Rücksicht nehmen."


    Quelle: https://www.pendlerinfo.org/pe…ten_in_Daenemark/Steuern/