FSA Ehepartner splitten?

  • Anderes Thema.


    Die Günstigerprüfung ist nur sinnvoll, wenn jemand sehr wenig normal versteuertes Einkommen bekommt. Bereits für einen Werktätigen mit durchschnittlichem Einkommen ist die Günstigerprüfung uninteressant.


    Interessant ist sie bei Leuten mit sehr wenig (oder keinem) Erwerbseinkommen, etwa Privatiers im Vorruhestand. Für diese (kleine) Gruppe lohnt sich die Günstigerprüfung, und für diese Gruppe reicht sie bis hinauf in erstaunliche Höhen.

    Klingt fast so, als ob diese Günstiger-Prüfung die ohnehin schon Begünstigten noch zusätzlich begünstigt. Aber ich kann mich ja auch irren - im günstigsten Fall.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wer sollen denn "die ohnehin schon Begünstigten" sein?


    Kapitaleinkünfte werden ab 1000 € pro Person cum grano salis mit 26,375% versteuert. Die Steuerkurve ist also keine Kurve, sondern praktisch eine Gerade.


    Für Erwerbseinkünfte gibts den Grundfreibetrag, auch kann man diverse Ausgaben von der Steuer absetzen (etwa Krankenkassenbeiträge). Die Steuerkurve ist in diesem Fall also gebogen.


    Und das öffnet halt den Weg zur Optimierung: Läßt man die Kapitaleinkünfte flat versteuern oder besser progressiv? Dazu gibts Formeln, in die man die entsprechenden Werte einsetzt, und hinterher weiß man, was günstiger ist. Groß herumdiskutieren braucht man da eigentlich nicht.

  • Für Erwerbseinkünfte gibts den Grundfreibetrag

    Dieser gilt auch für die Kapitaleinkünfte.

    Für Kapitaleinkünfte gibt es den eigentlich nicht. Für Kapitaleinkünfte gibt es den Sparerfreibetrag. Alles darüber wird cum grano salis mit 26,375% versteuert. Man bekommt den Grundfreibetrag für Kapitaleinkünfte, indem man beantragt, dieselben wie normales Einkommen zu versteuern.


    Genau das ist ja der Witz der Günstigerprüfung.

  • Ja. Darauf können wir uns einigen. :thumbup:


    Die pauschale Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags für die Kapitaleinkünfte hatte mich doch gestört. Schließlich hätte es sonst bedeutet, dass wenn man sonst keine Einkünfte hat und lediglich 1001€ Zinsen auf TG bekommt, dann den einen Euro versteuern müsste.

  • Sinngemäß werden alle Einkünfte gleich versteuert, nur Kapitaleinkünfte nicht.


    Bei denen hat man beispielsweise die Wahl, ob man sie überhaupt angibt oder nicht, Abgeltungsteuer sei Dank. Sie erscheinen dann auch nicht im Steuerbescheid. Diese Option hat Dein Privatier mit 1001 € Kapitaleinkünften auch. Dem versteuert seine Bank den einen Euro, und er hat mit dem Finanzamt nichts am Hut. Wenn ich wirklich nicht mehr zu versteuern hätte als das, würde ich mir vermutlich die Steuererklärung sparen. Die Abgeltungsteuer auf 1 Euro würde ich dafür in Kauf nehmen. :)