Zuverdienst Elterngeld

  • Hallo,


    ich bin angestellt und habe eine freiberufliche Nebentätigkeit.

    Im August möchte ich 4 Wochen Elternzeit nehmen und Basiselterngeld beziehen.

    Kann ich im August freiberufliche

    (nur 3 Std./Woche) tätig sein, ohne dass mir etwas vom Elterngeld abgezogen wird?

    Ich habe gehört, dass es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto ankommt. Wenn ich also im August freiberuflich arbeite, aber die Einkünfte dafür erst im September/Oktober beziehe, kann ich dann Elterngeld ohne Abzüge für den August bekommen? Oder ist nicht der Geldeingang, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung relevant?

    Danke schonmal.

  • Ich bin angestellt und habe eine freiberufliche Nebentätigkeit.

    Wenn es denn wirklich eine freiberufliche Nebentätigkeit ist.

    Kann ich im August freiberuflichtätig sein, ohne dass mir etwas vom Elterngeld abgezogen wird?

    Was schreibst Du denn so auf Deine Rechnungen drauf? Ist dort der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung dokumentiert?

    Ich habe gehört, dass es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto ankommt. Wenn ich also im August freiberuflich arbeite, aber die Einkünfte dafür erst im September/Oktober beziehe, kann ich dann Elterngeld ohne Abzüge für den August bekommen? Oder ist nicht der Geldeingang, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung relevant?

    Der Freiberufler und auch der gewerblich Tätige stellt seine Rechnung in weiten Grenzen zu einem Zeitpunkt seiner Wahl. Je nach steuerlicher Situation (Einnahmen-Überschuß-Rechnung oder Bilanzierung) zählt steuerlich entweder der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Zeitpunkt des Geldeingangs.


    Vielleicht erzählst Du einfach mal etwas mehr über Deine freiberufliche Tätigkeit, dann kann man die Situation besser einschätzen.

  • Es ist eine ambulante psychotherapeutische Tätigkeit. Der Umfang liegt deutlich unter dem angestellten Anteil.

    Die Pat. sind bei mir zur Einzeltherapie. Aktuell 3 Std/Woche. Ich fasse dann immer mehrere Sitzungen (also einen Zeitraum von mehreren Wochen) auf einer Rechnung zusammen. Auf der Rechnung ist dann jede einzelne Sitzung mit dem Datum der Sitzung angegeben.

    Es wäre also kein Problem die Rechnung für die Gespräche im August erst im September auszustellen. Dann wäre sowohl das Rechnungsdatum und auch der Geldeingang im September/Oktober außerhalb der Elternzeit.

    Edit: es handelt sich um eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

  • Deinen Fall überblicke ich nicht, daher kann ich Dir nicht raten.


    Psychotherapie ist in der Tat freiberuflich. Ich habe nachgefragt, weil die Bezeichnungen "freiberuflich", "nebenberuflich", "gewerblich" locker durcheinandergehen. Ich war auch mal in einer Situation, in der ich eine gewisse Zeit kein Geld zusätzlich verdienen durfte. Ich habe es trotzdem getan und die Rechnung halt ein Vierteljahr später ausgestellt (aus der der Leistungszeitpunkt nicht hervorging, was meine damalige Situation von Deiner heutigen unterscheidet).


    Fundstellen im Internet sagen unisono: Kein anrechnungsfreier Zuverdienst in der Elternzeit, wer zuverdient, weil er es nicht vermeiden kann (etwa Du, damit Du Deine Patienten nicht im Stich läßt), bekommt den Verdienst zum Teil angerechnet, das Elterngeld vermindert sich also dadurch.

  • Ich hatte mir für meine Frau eine kleine Excel gebaut anhand der Beispiele und Erklärungen im Netz.

    Ich hab es auch so im Kopf, dass bei Basiselterngeld alles angerechnet wird.


    Hier ist ein Beispiel von Familienportal.

    Wenn man die Option haben möchte abzugsfrei hinzu zu verdienen, ist Elstergeldplus die bessere Option.