Hallo,
ich bin angestellt und habe eine freiberufliche Nebentätigkeit.
Im August möchte ich 4 Wochen Elternzeit nehmen und Basiselterngeld beziehen.
Kann ich im August freiberufliche
(nur 3 Std./Woche) tätig sein, ohne dass mir etwas vom Elterngeld abgezogen wird?
Ich habe gehört, dass es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto ankommt. Wenn ich also im August freiberuflich arbeite, aber die Einkünfte dafür erst im September/Oktober beziehe, kann ich dann Elterngeld ohne Abzüge für den August bekommen? Oder ist nicht der Geldeingang, sondern der Zeitpunkt der erbrachten Leistung relevant?
Danke schonmal.