Renditeobjekte eines Partner in der Ehe

  • Wir sind seid einem Jahr verheiratet und arbeiten beide (keine Kinder).

    Mein Mann hatte schon vor der Ehe Eigentumswohnungen als Renditeanlage gekauft und will nun weitere Wohnungen kaufen.

    Die Wohnungen sind alle über eine Bank finanziert.

    Meine Frage:

    Was passiert, wenn mein Mann die Ratenzahlungen nicht mehr bedienen können sollte (zB keine Mieteinnahmen, nicht vermietbar wegen Wasserschaden o.ä.).

    Bin ich dann in der Pflicht, mit meinem Vermögen und Einkommen dafür aufzukommen?

    Danke für fachlichen Rat.

  • Hallo AGou, hier schreiben überwiegend Laien und nicht die Finanztip-Redaktion. Fachlichen Rat gibt es zu vielen Themen und wahrscheinlich auch hier, aber eine verbindliche Auskunft zu Deinem Fall dürfen Dir nur Menschen mit entsprechender Befugnis geben (hier meist Anwälte, Steuerberater).


    Fragen vorab: habt ihr einen Ehevertrag? Werdet steuerlich gemeinsam oder getrennt veranlagt?

  • Kein Ehevertrag, gemeinsame Veranlagung

    Alles ganz klassisch


    und vielen Dank für die Antwort und den Hinweis.

  • AGou:

    Fang mal beispielsweise hier an zu lesen:


    https://www.rosepartner.de/zug…cheidung-erbe.html#c14931


    Einen Ehevertrag verhandelt man sinnvollerweise in Zeiten, in denen man sich gut versteht (was ich in Eurem Fall unterstellen möchte). Man kann ihn prinzipiell jederzeit abschließen, vor der Ehe, aber auch noch in der Ehe. Bei Euch sind Immobilien im Spiel (also etwas wertmäßig Sechsstelliges), da sollte das kleine Vierstellige drin sein, das der Ehevertrag vermutlich kostet.

  • Kein Ehevertrag, gemeinsame Veranlagung

    Alles ganz klassisch


    und vielen Dank für die Antwort und den Hinweis.

    An Pantoffelheld und Achim Weiß: vielen Dank für die Tips!

  • Normalerweise möchten die Banken, dass die Ehefrau den Kreditvertrag mit unterschreibt und dadurch auch mit haftet.

    Wenn das nicht geschehen ist, haftest Du m.E. nicht für die Schulden Deines Mannes.


    Du darfst ihn nur nicht verhungern lassen, wenn er pleite ist (Unterhaltspflicht).