Hallo!
Ich habe für eine nebenberufliche Lehrtätigkeit eines öffentlichen Bildungsträgers 100 Euro erhalten, die laut Bescheinigung steuerfrei nach § 3 EStG sind.
Muss ich das trotzdem irgendwo in der Steuererklärung angeben? Ich bin ansonsten ganz normal angestellt, also fülle die Anlage N aus.
Vielen Dank und viele Grüße!