Krankenhaus-Zusatzversicherung

  • Hallo,


    ich habe eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Chefarztbehandlungen und Zwei-Bett-Zimmer.

    Wie schaut es jetzt aus, wenn ich doch in einem Ein-Bett-Zimmer möchte.


    Muss ich dann im Krankenhaus nur die Differenz der Kosten vom Ein-Bett zu einem Zwei-Bett-Zimmer zahlen? Oder die vollen Kosten für das Ein-Bett-Zimmer (so, als würde ich keine keine Versicherung für ein Zwei-Bett-Zimmer haben)?


    Oder ist das bei den einzelnen Krankenhäusern unterschiedlich?


    Weiss das jemand?


    Vielen Dank

    Viele Grüße

    George Sorosch

  • ...

    Oder ist das bei den einzelnen Krankenhäusern unterschiedlich?

    ...

    Die Frage ist, wie relevant das ist. Hier in der Umgebung gibt sechs Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, davon zwei Universitätskliniken und vier akademische Lehrkrankenhäuser. Bei allen gibt es ausschließlich "Einheitsunterbringung" in Zwei-Bett-Zimmern, einerseits ohne Aufpreis für das Zwei-Bett-Zimmer und andererseits aber auch ohne "Upgrademöglichkeit" auf ein Einzelzimmer (außer die Einzelunterbringung wäre aus medizinischen Gründen erforderlich).

  • Der Normalfall ist aber, dass es auch Einbettzimmer mit entsprechendem Mehrzuschlag gibt. Für diesen Fall hat Ltotheeon schon geantwortet:

    "Nur die Differenz."

    Und die besteht z. B. bei einem 1-wöchigen Klinikaufenthalt (das ist heutzutage schon lang) aus einem niedrig-dreistelligen Betrag, je nach Tagessätzen in der gewählten oder angefahrenen Klinik.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Die Frage ist, wie relevant das ist. Hier in der Umgebung gibt sechs Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, davon zwei Universitätskliniken und vier akademische Lehrkrankenhäuser. Bei allen gibt es ausschließlich "Einheitsunterbringung" in Zwei-Bett-Zimmern, einerseits ohne Aufpreis für das Zwei-Bett-Zimmer und andererseits aber auch ohne "Upgrademöglichkeit" auf ein Einzelzimmer (außer die Einzelunterbringung wäre aus medizinischen Gründen erforderlich).

    Pflegepersonal ist bekanntlich knapp. Das führt in den Stationen zu Bettensperrungen, das heißt: Die Stationen werden je nach Verfügbarkeit von Pflegepersonal nicht mehr voll belegt.


    Somit läßt sich eine Unterbringung in einem Einbettzimmer häufig recht einfach realisieren: Man stellt in einen Raum, der auch für zwei Betten reichen würde, einfach nur ein Krankenbett hinein.

  • Pflegepersonal ist bekanntlich knapp. Das führt in den Stationen zu Bettensperrungen, das heißt: Die Stationen werden je nach Verfügbarkeit von Pflegepersonal nicht mehr voll belegt.


    Somit läßt sich eine Unterbringung in einem Einbettzimmer häufig recht einfach realisieren: Man stellt in einen Raum, der auch für zwei Betten reichen würde, einfach nur ein Krankenbett hinein.

    Bzw. fährt eins raus :)
    So oder so, Du hast jedenfalls keine nervige Besucherschaft eines vielleicht sogar noch angenehmen Mitbewohners auf der Bude. Die sich dazu noch einbilden "mal eben gerade das schicke Bad resp. WC missnutzen zu dürfen".

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Pflegepersonal ist bekanntlich knapp. Das führt in den Stationen zu Bettensperrungen, das heißt: Die Stationen werden je nach Verfügbarkeit von Pflegepersonal nicht mehr voll belegt.

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    Nein, das Gegenteil ist der Fall. Bezahlt bekommen die Kliniken Fallpauschalen für behandelte Patienten. Und seit Einführung dieses Vergütungssystems leistet sich kein wirtschaftlich sinnvoll geführtes Haus mehr leere Betten oder halbleere Zimmer, wenn sich das irgendwie vermeiden lässt. Und die angespannte Personallage führt gerade dazu, dass sich niemand den Luxus erlaubt, das knappe Personal für eine Einzelbetreuung von Patienten abzustellen und damit einen wesentlichen Teil seiner Personalkapazitäten zu verschenken, nur um ein paar Euro Einzelzimmerzuschlag kassieren zu können. Zwei Patienten in einem Zimmer mit Blinddarmdurchbruch, die operiert und planmäßig nach ca. 3 Tagen entlassen werden, bringen 2x ca. 6.000 € = ca. 12.000 €. Liegt in dem Zimmer 1 Patient erhält die Klinik ca. 6.000 € plus vielleicht ca. 200 € Einzelzimmerzuschlag = ca. 6.200 €. Und in der Praxis wird für das Zwei-Bett-Zimmer auch nicht mehr Pflegepersonal benötigt als für das Ein-Bett-Zimmer, die verbringen den größten Teil ihrer Arbeitszeit nicht im Krankenzimmer, sondern auf dem Weg von und zu den Krankenzimmern.

  • Vielleicht findest du die Antwort in den Versicherungsbedingungen für deinen Vertrag. Bei mir steht zum Beispiel explizit drin, dass bei der Wahl eines Einzelzimmers die Kosten erstattet werden, die für ein Zweibettzimmer angefallen wären: "Wird [...] die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch genommen,

    ersetzen wir die Aufwendungen, die bei einer Unterbringung im Zweibettzimmer entstanden wären."

  • Die Bettensperrung betrifft nur den Intensivbereich und nicht die normale stationäre Unterbringung?

    Richtig, Intensivstation ist etwas anderes und da kann fehlendes, dafür qualifiziertes Personal schon dazu führen, dass die Kapazitäten nicht ausreichend genutzt werden können. Aber wenn Pfleger/Pflegerin auf der Normalstation zur dreimal täglichen "Routinekontrolle" kommt, werden für zwei Patienten in einem Zimmer nur ein paar Sekunden mehr benötigt als für einen Patienten. Da dauert es mit dem Rollwagen für Pulsoxymeter, Temperatur- und Blutdruckaufzeichnung 3 MInuten bis zum Zimmer und je 30 Sekunden für jeden Patienten. Macht bei zwei Patienten in einem Zimmer ca. 4 Minuten, bei zwei Patienten in zwei Zimmern ca. 7 Minuten pro Besuch, was dann am Tag schon den Unterschied zwischen 12 Minuten und 21 Minuten ausmacht und am Monatsende sind es alleine für den einen Patienten schon 4,5 Stunden wertvolle Personalstunden, die vergeudet sind und die auch für den Einzelzimmerzuschlag mangels Angebot nicht zusätzlich eingekauft werden können. Also bietet man gerade in Kliniken mit knappen Kapazitäten gar nicht erst Einzelzimmer an.


    Es gibt natürlich auch Häuser, die nicht ausgelastet sind und die unzureichende Belegung dann wenigstens mit ein paar Euro Einzelzimmerzuschlag vergolden lassen wollen. Aber da liegt der Hase woanders im Pfeffer, die sind nicht ausgelastet, weil sie mangels vernünftigem Leistungsangebot nicht attraktiv sind. Da darf man sich als Patient fragen, ob es für den Luxus, alleine liegen zu können, sinnvoll ist, sich einer Klinik anzuvertrauen, die wegen medizinisch unattraktivem Angebot freie Plätze verwalten muss.

  • Die Bettensperrung betrifft nur den Intensivbereich und nicht die normale stationäre Unterbringung?

    Die Bettensperrung betrifft in dem (nicht ganz kleinen) Krankenhaus, das ich im Blick habe, den Intensivbereich und die nomale stationäre Unterbringung.