Schenkungssteuer obwohl es eigentlich ein Erbe ist ?

  • Ich habe mit meinem Bruder wahrscheinlich einen teuren Fehler begangen, da wir entschieden hatten das verbleibende Vermögen unserer Eltern auf ein separates Konto meines Bruders einzuzahlen und davon dann die Heimkosten unserer Eltern zu bezahlen. Nach dem Tod unserer Eltern wollten wir das verbleibende Geld dann 50/50 zwischen meinem Bruder und mir aufteilen.


    Was wir nicht bedacht haben ist, dass mein Bruder mir das Geld dann ja quasi schenken würde, und dann 15% Steuer auf alles über 20000 Euro fällig würden. Eigentlich handelt es sich ja um die Erbschaft unserer Eltern. Deshalb meine Frage on man vielleicht begründen könnte, dass es sich ja eigentlich um das Erbe unserer Eltern handelt, und dass bei einem Erbe viel weniger Steuern anfallen würde ? Oder gibt es noch andere Ideen, wir man die Schenkungssteuer vermeiden könnte ?

  • Hallo Finanztip123,


    Sie sollten auf jeden Fall versuchen nachzuweisen, dass das Geld auf dem Konto immer noch Ihren Eltern gehört und Ihr Bruder es nur treuhänderisch verwaltet. Nachweis z.B. durch Umbuchung vom Konto der Eltern bei Schließung auf das besagte Konto o.ä. Jedweder Versuch, noch einen weiteren Kontoinhaber mit heranzuziehen, kann bei spitzfindiger Betrachtung auch eine Schenkung sein.


    Für alle Mitleser: besser wäre es gewesen, die Eltern blieben Kontoinhaber und der Bruder hätte eine Vollmacht über den Tod hinaus erhalten.


    Gruß Pumphut

  • Das letzte Elternteil ist vor 3 Monaten verstorben. Die Konto Erstellung und Überweisung des Geldes meiner Eltern hat vor ca 8 Monaten stattgefunden.

  • Hallo Finanztip123,


    erst einmal mein Beileid. Es bleibt dabei, versuchen Sie es mit der treuhänderischen Verwaltung. Ansonsten wäre ja die Bezahlung der Heimkosten für die Eltern auch eine Schenkung gewesen. Da alles noch nicht so lange her ist, sind hoffentlich auch genügend Unterlagen vorhanden. Da es sich vermutlich um einiges Geld handelt, sollten Sie sich bei einem auf Steuer- und Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Finanztip123,


    Sie sollten auf jeden Fall versuchen nachzuweisen, dass das Geld auf dem Konto immer noch Ihren Eltern gehört und Ihr Bruder es nur treuhänderisch verwaltet.

    Ist nur blöd, weil die Eltern inzwischen verstorben sind, und für die Erbschaft Eltern > Kinder nur der Kontostand am Todestag zählt. Wenn man da vorher das Konto abgeräumt hat, hätte man eine Schenkungserklärung abgeben müssen.