Strompreisbremse

  • Liebe Finanztip Community,

    wir haben schon längere Zeit ein Problem, dass wir einfach nicht zufriedenstellend gelöst

    bekommen. Zwar sieht jeder (Stromanbieter / Verbraucherberatung / Schlichtungsstelle)

    unser Problem grundsätzlich ein, kann aber aufgrund der Gesetzeslage angeblich nichts tun.


    Worum geht es?

    Wir sind von unserem Ökostromanbieter Jura Strom im September vorigen Jahres, nach mehreren

    Preiserhöhungen, letztlich 0,38 € / KwH, vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dass keine

    Privatkunden mehr ab Oktober 2022 beliefert werden, wodurch wir ab dann automatisch in

    die Grundsicherung (BEW) rutschten mit einem Preis von 0,56 € / KwH.

    Besonders ärgerlich daran war, dass wir seit August 2022 eine PV Anlage mit Wärmepupe

    am Start hatten und damit in der sonnenarmen Winterzeit, einen solchen Extrempreis berechnet bekamen.


    Ab 2023 hätten wir uns dann einen schlanken Fuss machen können, denn da griff ja die Strompreisbremse,

    trotzdem haben wir, leider in Unkenntnis der Rechtslage, versucht unseren Strompreis zu reduzieren, was

    uns dann auch durch einen Anbieterwechsel auf 0,42 / kWh (Sonnen) gelungen ist.


    Der zu Beginn der Strompreisbremse verantwortliche Grundversorger, hat uns allerdings nichts erstattet,

    mit dem Hinweis, dass das Gesetz zur Regelung der Strompreisbremse verbietet Tarifwechsel in der Übergangszeit

    zu bonifizieren.

    Das macht wahrscheinlich sogar Sinn, um Missbrauch zu verhindern, aber in unserem Fall war dass ja für

    alle Beteiligten (Staat und uns) nur von Vorteil, da es sich um eine Reduzierung des ursprünglichen Preises handelte.

    Letztlich haben wir 3 Monate, Januar-Februar-März insgesamt 3.4000 kw * 0,16 € an Rückerstattung nicht bekommen,

    die uns eigentlich (im Geiste des Gesetztes) zugestanden hätte.


    Unsere Frage?

    Ist Euch bekannt, dass es für unseren Fall, wir sind da sicher nicht die Einzigen, sowas wie eine Härtefallklausel

    oder Ähnliches gibt, denn leider konnte uns bisher niemand weiterhelfen.


    Wenn es keine Möglichkeit gibt, dann ist das so, aber wir wollten wenigstens, bevor wir den Fall zu den Akten legen,

    Eure Expertise dazu heranziehen.


    Vielen Dank an Alle


    Sonnenstromer

  • Wir sind von unserem Ökostromanbieter Jura Strom im September vorigen Jahres nach mehreren Preiserhöhungen, letztlich 0,38 € / kWh, vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dass ab Oktober keine Privatkunden mehr beliefert werden, wodurch wir ab dann automatisch in die Grundsicherung (BEW) rutschten mit einem Preis von 0,56 €/kWh.

    Du kommst mit Deiner Anfrage ziemlich spät.


    Was für einen Vertrag hattest Du denn mit dem Ökostromanbieter? Konnte der einfach die Preise erhöhen und Euch dann einfach rauswerfen? Oder hast Du das einfach nur akzeptiert und beispielsweise Dein Kündigungsrecht nicht wahrgenommen?


    Es roch ja schon im Sommer 2022 nach Preiserhöhungen auf breiter Front. Wer schlau war, hat frühestmöglich im Sommer seinen Strompreis für möglichst lange Zeit fixiert (2 Jahre beispielsweise). Im Oktober 2022 war das schon zu spät, da wollte einem kein ortsfremdes Unternehmen mehr einen Vertrag geben.

    Besonders ärgerlich daran war, dass wir seit August 2022 eine Wärmepumpe

    am Start hatten und damit in der sonnenarmen Winterzeit einen solchen Extrempreis berechnet bekamen.


    Ab 2023 hätten wir uns dann einen schlanken Fuss machen können, denn da griff ja die Strompreisbremse, trotzdem haben wir, leider in Unkenntnis der Rechtslage, versucht, unseren Strompreis zu reduzieren, was uns dann auch durch einen Anbieterwechsel

    auf 0,42 / kWh (Sonnen) gelungen ist.

    Auch noch ganz schön teuer! Aktuell zahlt man für Haushaltsstrom schon wieder unter 30 ct/kWh, Wärmepumpenstrom ist üblicherweise noch ein bißchen billiger.


    Wann war denn der Wechsel genau? Hoffentlich nicht zum 01.03. Wenn doch, bist Du böse in die Falle getappt.

    Der zu Beginn der Strompreisbremse verantwortliche Grundversorger hat uns allerdings nichts erstattet, mit dem Hinweis, dass das Gesetz zur Regelung der Strompreisbremse verbietet, Tarifwechsel in der Übergangszeit zu bonifizieren.

    Wortgeklingel.


    Für die Erstattung der Strompreisbremse ist der Anbieter verantwortlich, von dem Du am 01.03.2023 Strom bezogen hast. Wenn Du aber genau zum 01.03.2023 gewechselt hast, gibt es definititiv nichts. :( Das hatten wir hier schon.

    Letztlich haben wir 3 Monate, Januar-Februar-März insgesamt 3.4000 kw * 0,16 € an Rückerstattung nicht bekommen, die uns eigentlich (im Geiste des Gesetzes) zugestanden hätte.

    Ich sehe, Du hast Dich schon sehr an Dein Dasein als Solarbauer gewöhnt. Man erkennt Solarbauern daran, daß sie regelmäßig "Kilowatt" statt "Kilowattstunde" schreiben und daher von normalen Menschen nicht verstanden werden. Ich kann nicht erkennen, ob Du oben von 3.400 kWh schreibst (was der Punkt andeutet) oder von 34.000 kWh.


    Sei so gut und überarbeite die oben genannte Zahl für uns Normalmenschen.

    Du mußt zur Beantwortung Deiner Frage ohnehin noch Info nachliefern, speziell das Datum des Anbieterwechsels.

  • Für die Erstattung der Strompreisbremse ist der Anbieter verantwortlich, von dem Du am 01.03.2023 Strom bezogen hast. Wenn Du aber genau zum 01.03.2023 gewechselt hast, gibt es definititiv nichts. :( Das hatten wir hier schon.

    Soweit ich sehe, ist beim Strom (anders als beim Gas) nicht der Preis am 01.03.2023 für die Entlastungsbeträge im Januar und Februar maßgebend, und auch der Lieferant am 01.03. nicht zuständig, sondern jeweils der Preis und der Lieferant am 1. eines Monats.

    Das meine ich hier herausgedröselt zu haben:

    Beitrag #3

    Abrechnung Strompreisbremse für Januar 2023 bei unterjähriger Kündigung im Mai 2023 - Strom & Heizung - Finanztip Forum

    Auch die Jahresprognose kann sich, abhängig vom Verbrauch, ändern.

    berghaus 18.08.23