Steuer Freiberufler

  • Hallo,

    ich plane aktuell mich als Freiberufler (Arzt) Selbstständig zu machen und versuche ungefähr abzuschätzen, wie hoch mein Einkommen sein wird.

    Mir ist nicht ganz klar, welche Ausgaben ich alle Abziehen kann, bevor ich mein zu versteuerndes Einkommen habe insb. bezogen auf Ausgaben für die Rente (Versorgungswerk) und GKV.

    Bzgl. der Rente habe ich gelesen, dass bis max. 26 TSD € pro Jahr der Rentenbeitrag voll von der Steuer abgesetzt werden kann, bzw. mein ZVE um den Rentenbeitrag gemindert wird. Ist das korrekt?

    Wie sieht es mit den Beiträgen zu GKV aus? Da habe ich gelesen, dass der Höchstbetrag, der als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, bei 2800€ / Jahr liegt. Dies wäre ja nur ca. 1/4 der tatsächlichen Beiträge. In anderen Quellen habe ich gelesen, dass die GKV Beiträge voll abgesetzt werden können. Hier würde ich mich um etwas Aufklärung sehr freuen.

    Vielen Dank.

  • Hallo.

    In Sachen Altersvorsorge kann der Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung abgesetzt werden (ggf. auch das Doppelte, wenn verheiratet). Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können (abzüglich der Anteile für das Krankengeld) abgesetzt werden. Wenn die 1.9K bzw. 2.8K mit den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung nicht erreicht werden, können bis zu dieser Grenze noch weitere Punkte abgesetzt werden. Ist im Gesetz etwas verworren geschrieben.

  • Ich plane aktuell, mich als Freiberufler (Arzt) selbstständig zu machen und versuche ungefähr abzuschätzen, wie hoch mein Einkommen sein wird.

    Es ist nachvollziehbar, daß Du das willst. Ich würde mich dabei allerdings primär an die einschlägigen Quellen halten. Ich könnte mir vorstellen, daß dieses Forum nicht ganz der geeignete Ort für eine solche Anfrage ist.

    Deine Rechnung ist deutlich komplizierter als Du Dir das jetzt vermutlich vorstellst. Ich halte es für einen sinnvollen Ansatz, daß Du Dich für Deine Praxiskalkulation quasi selbst bei Dir anstellst und Dir erstmal Dein bisheriges Gehalt weiterzahlst, bis Du finanziell Land siehst.

    Mir ist nicht ganz klar, welche Ausgaben ich alle abziehen kann, bevor ich mein zu versteuerndes Einkommen habe insbesondere bezogen auf Ausgaben für die Rente (Versorgungswerk) und GKV.

    Die meisten Versorgungswerke verlangen als "Standardbeitrag" den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Freiberufler zahlst Du den Beitrag komplett selbst und kannst ihn auch von der Steuer absetzen. Bei vielen Neuanfängern ist nach der Praxiseröffnung das Geld knapp, manche Versorgungswerke erlauben daher Neuanfängern über eine gewisse Zeit einen reduzierten Beitrag.

    Die GKV dürfte Dir den Maximalbeitrag abverlangen, auch der ist in voller Höhe steuerlich absetzbar.

    Bzgl. der Rente habe ich gelesen, dass bis max. 26 TSD € pro Jahr der Rentenbeitrag voll von der Steuer abgesetzt werden kann, bzw. mein ZVE um den Rentenbeitrag gemindert wird. Ist das korrekt?

    Ja.

    https://www.deurag.de/blog/rente-fue…eachtet-werden/

    Wie sieht es mit den Beiträgen zu GKV aus? Da habe ich gelesen, dass der Höchstbetrag, der als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, bei 2800€ / Jahr liegt. Dies wäre ja nur ca. 1/4 der tatsächlichen Beiträge. In anderen Quellen habe ich gelesen, dass die GKV Beiträge voll abgesetzt werden können. Hier würde ich mich um etwas Aufklärung sehr freuen.

    Krankenversicherungsbeiträge können voll abgesetzt werden, sofern sie eine "Basisversorgung" betreffen (was bei GKV-Beiträgen der Fall ist). Das gilt auch, wenn die GKV-Beiträge die genannte Grenze für beschränkt abziehbare Sonderausgaben überschreiten.

    Das prinzipiell gleiche Problem hat jeder ordentlich verdienende, GKV-versicherte Angestellte auch: Die GKV-Beiträge übererfüllen das Limit (bei Angestellten 1900 €), so daß prinzipiell absetzbare Kosten wie etwa der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und Haftpflichtversicherungen dann keinen Platz mehr haben.