Sehr geehrte Frau Dr. Schön!
Ich habe als Vermieter am 13 6.2018 einen Index- Mietvertrag abgeschlossen nur mit dem Hinweis im Absatz 4-Änderung der Miete- auf den § 557b-Indexmiete. Kann ich aufgrund der der derzeitigen Indexsteigerungen eine Mieterhöhung durchführen. Ihren Angaben im Finanztip zufolge hätten genauere Angaben in den Mietvertrag eingesetzt werden müssen.
mfg. Helmut Schnorpfeil
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