INDEXMIETE

  • Sehr geehrte Frau Dr. Schön!

    Ich habe als Vermieter am 13 6.2018 einen Index- Mietvertrag abgeschlossen nur mit dem Hinweis im Absatz 4-Änderung der Miete- auf den § 557b-Indexmiete. Kann ich aufgrund der der derzeitigen Indexsteigerungen eine Mieterhöhung durchführen. Ihren Angaben im Finanztip zufolge hätten genauere Angaben in den Mietvertrag eingesetzt werden müssen.

    mfg. Helmut Schnorpfeil

    (Daten von Moderation entfernt) :|

  • Falscher Briefkasten. Hier ist das Forum und nicht die Redaktion von Finanztip.

    (Ich bezweifle übrigens, daß Dir die Redaktion in einem Einzelfall eine rechtlich tragfähige Auskunft geben wird.)

  • Ich würde sagen, dass Mieterhöhungen in den meisten Fällen nicht nötig sind, weil sie dem Mieter Kosten ohne Gegenwert auferlegen.


    Änderungen bei den Nebenkosten werden sowieso umgelegt. Bleiben mögliche Rücklagen für Reparaturen. Da sehe ich ein gewisses Potential, aber sicher nicht in einem Umfang, dass die Gesamtmiete um die Prozente der Inflation steigen müsste. Bestenfalls der Rücklagenteil für die Handwerker.


    Nur meine 5 Cent als gar nicht so leidgeplagter Mieter ;)

  • Hallo Herr Schnorpfeil,


    wie Achim Weiss schon sagte, sind Sie hier falsch. Und die Redaktion von Finanztip kann Ihnen zu der Frage auch keine Antwort geben, weil sie es nicht darf – es wäre eine Rechtsdienstleistung. Im Internet tummeln sich mehrere Portale, wo Sie für kleines Geld von Anwälten verbindliche Antworten auf Ihre spezifische Fragestellung bekommen.


    Gruß Pumphut