Steuern und ETF-Investitionen

  • Guten Tag,

    ich bin noch relativ neu im Bereich Aktien, ETFs und Steuern und habe eine Frage. Mein Plan ist es, monatlich etwa 100 Euro in einen ETF-Sparplan zu investieren und diesen Plan über einen Zeitraum von mindestens 10 bis 15 Jahren laufen zu lassen. Derzeit bin ich bei Scalable Capital registriert, habe jedoch bisher nur einen Euro als Startbetrag eingezahlt.

    Ich frage mich, wie die Besteuerung meiner Investitionen funktioniert. Ich habe meine Steueridentifikationsnummer hinterlegt, aber werden die Steuern automatisch von meinen Investitionen abgezogen? Und wann genau muss ich Steuern zahlen? Geschieht das erst beim Verkauf der ETFs/Aktien oder gibt es laufende Steuerzahlungen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Informationen zu diesem Thema.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Luca

  • Kommt drauf an ;)


    Zunächst darauf, ob du einen ausschüttenden oder einen thesaurierenden ETF hast. Auf die Ausschüttungen zahlst du Steuern.


    Bei einem thesaurierenden zahlst du eine Vorabpauschale (jeweils Anfang des Jahres). Wie das genau funktioniert, ist z.B. hier beschrieben, inkl. einem Rechner.


    Dann darauf, ob die die ETF verkaufst. Auf die Gewinne beim Verkauf (also 5 Stück zu 10 € gekauft und 5 Stück zu 20 Euro verkauft macht 50 € Gewinn) zahlst du Steuern.


    Und wenn du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker hinterlegt hast, sind die ersten 1000 € Gewinne (egal auf welchem der drei Wege sie zustande gekommen sind) steuerfrei.

  • Vielen Dank für deine Antwort. Werden die Steuern dann automatisch von Scalable Capital abgezogen, oder muss ich noch etwas manuell melden? Werden die Steuern von meinem Girokonto abgezogen oder vom Broker-Konto?

    Zum Beispiel, wenn ich eine Aktie im Wert von 100€ verkaufe werden mir dann nur 75€ auf mein Konto gebucht, weil bereits 25% davon verrechnet wurden?

  • Die Steuern werden direkt von Scalable abgeführt. Du hast da wahrscheinlich ein Verrechnungskonto und bekommst auf das den Betrag nach Steuern ausgezahlt.


    Du zahlst beim Verkauf die Steuern auf den Kursgewinn. Wenn du 1 Aktie für 100 € kaufst und irgendwann für 100 € verkaufst, zahlst du keine Steuern, da kein Kursgewinn existiert.


    Wenn du sie für 100 € kaufst und für 200 € verkaufst, machst du einen Gewinn von 100 € und auf den fallen Steuern an, sofern kein Freistellungsauftrag da ist oder der schon ausgeschöpft ist.


    Du zahlst 25 % pauschale Steuern plus Solidaritätszuschlag und ggfs. plus Kirchensteuer (sofern du in einer Kirche bist und die Höhe hängt vom Bundesland ab). Du bist also mindestens bei 26,375 % (mit Soli) und höchstens bei 29 % (mit Soli und 9 % Kirchensteuer).

  • Alles klar, du hast mir sehr geholfen. Danke! Eine Frage hätte ich jedoch noch: Gibt es keine Möglichkeit, dass ich aus Versehen Steuern hinterziehe, da alles automatisch abläuft, oder? Ich möchte wirklich nicht aufgrund meiner Unkenntnis Steuern hinterziehen und dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe riskieren. ^^

  • Und wenn du einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker hinterlegt hast, sind die ersten 1000 € Gewinne (egal auf welchem der drei Wege sie zustande gekommen sind) steuerfrei.

    .. wobei bei Aktien-ETFs eine Teilfreistellungsquote von 30% gilt, also nur 70% der Gewinne versteuert werden müssen. Auf diese Weise machen erst gut 1400 € Gewinne den Freistellungsauftrag voll (1000/0,7).

  • Alles klar, du hast mir sehr geholfen. Danke! Eine Frage hätte ich jedoch noch: Gibt es keine Möglichkeit, dass ich aus Versehen Steuern hinterziehe, da alles automatisch abläuft, oder? Ich möchte wirklich nicht aufgrund meiner Unkenntnis Steuern hinterziehen und dann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe riskieren. ^^

    Nicht wenn Du nur bei deutschen Banken Konten hast.


    Wenn Du ausländische Erträge hast, MUSST Du die Anlage KAP ausfüllen.

    Du KANNST die Anlage KAP immer ausfüllen, um z.B. Deinen Freistellungsauftrag vergessen hast.

  • Wenn Du ausländische Erträge hast, MUSST Du die Anlage KAP ausfüllen.

    Du KANNST die Anlage KAP immer ausfüllen, [wenn Du] z.B. Deinen Freistellungsauftrag vergessen hast.

    ... oder so wenig verdienst, daß eine Günstigerprüfung lohnt. Bis etwa 22 T€ "normales Einkommen" (also etwa Erwerbseinkommen oder Renten) hat man eine Chance, daß man mit Normalversteuerung auf die Kapitalerträge weniger Steuer zahlt als mit der Abgeltungssteuer.

  • Hallo Luca28123 ,


    erstmal herzlich willkommen im Finanztip Forum. Schön, dass du hergefunden hast. :)



    Du musst nichts melden. Dein Broker, in deinem Fall Scalable Capital, kümmert sich darum.


    Um dein Beispiel zu optimieren, welches gedanklich schon ganz gut ist meine kleinen Ergänzungen:


    - Erklärung: Du kaufst eine Aktie für 50,00€ und verkaufst sie beim Kurs von 150,00€ ergibt das einen zu versteuernden Gewinn von 100,00€.


    Diese 100,00€ werden, sofern kein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt ist, nach folgendem Schema besteuert:


    100,00€ Gewinn

    - 25,00€ (25% Kapitalertragssteuer)

    - 1,38€ ((gerundet von 1,375€) 1,375% Solidaritätszuschlag (der Soli entspricht 5,5% der 25%igen Kapitalertragssteuer (25/100 * 5,5 =1,375))

    = 73,62€ Ertrag


    Die 26,375% sind jedoch noch nicht unbedingt das Ende der Fahnenstange, Eventuell fällt noch Kirchensteuer in Höhe von 8% oder 9% der 25%igen Kapitalertragssteuer, abhängig davon, ob du in der Kirche bist, bzw. welchen Wohnort du hast, an. (In Baden-Württemberg und Bayern gelten die 8%, alle anderen Bundesländer liegen meines Wissen nach bei 9%)


    D.h. im "schlimmsten Fall" bleiben von deinen 100,00€ Gewinn:


    100,00€ Gewinn

    -25,00€ Kapitalertragssteuer

    -1,38€ Solidaritätszuschlag

    -2,25€ Kirchensteuer (Wohnort beispielsweise in NRW und nicht aus der Kirche ausgetreten)

    = 71,37€ Ertrag (Summe die dir Scalable Capital auf dein Konto auszahlt)


    Also hast du das eigentlich schon in der richtigen Richtung verstanden. :) Ich konnte nur den Korinthenk.cker nicht im Zaum halten. Ich hoffe, ich habe bei dir nicht für Verwirrung gesorgt.



    Beste Grüße



    Danger92


    Tante Edith sagt, dass ich solange an meinem Beitrag gefeilt habe, dass andiii_98 super geantwortet hat, zudem noch Infos von Achim Weiss und itschytoo gekommen sind... Danke euch. :)

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Nicht wenn Du nur bei deutschen Banken Konten hast.


    Wenn Du ausländische Erträge hast, MUSST Du die Anlage KAP ausfüllen.

    Du KANNST die Anlage KAP immer ausfüllen, um z.B. Deinen Freistellungsauftrag vergessen hast.


    Ja hab nur deutsche Bank Konten.




    Dann möchte ich mich herzlich für eure Unterstützung bedanken. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen :thumbup:



  • Hallo Danger92,


    vielen Dank für deine ausführliche Hilfe. Dann bin ich beruhigt, dass der Broker alles für mich erledigt, und werde nun meinen ETF-Sparplan einrichten. Nochmals herzlichen Dank! :thumbup:

  • Hallo Danger92,


    vielen Dank für deine ausführliche Hilfe. Dann bin ich beruhigt, dass der Broker alles für mich erledigt, und werde nun meinen ETF-Sparplan einrichten. Nochmals herzlichen Dank! :thumbup:

    Bei ETF kommt dann noch die von Achim Weiss erwähnte Teilfreistellung in Höhe von 30% hinzu. Die ist gut für dich. :)

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Ja hab nur deutsche Bank Konten.




    Dann möchte ich mich herzlich für eure Unterstützung bedanken. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen :thumbup:

    Du kannst den Freistellungsauftrag auch aufteilen, ein paar Euro bei Scalable und ein paar Euro bei einer Bank, wo du dein Tagesgeld hast.


    Da kann es dann auch sinnvoll sein, die Anlage KAP auszufüllen, wenn der Freistellungsauftrag und die Erträge nicht "zusammen passen". Du kannst dir so Steuern zurück holen, die du evtl. zu viel gezahlt hast. Aber auch hier keine Sorge - Steuerhinterziehung kannst du so nicht begehen.