Rentenbesteuerung im Ausland in der EU

  • Hallo,


    ich bin deutscher Staatsangehöriger und beziehe u.A. eine deutsche Rente (Ärzteversorgung) und will den Wohnsitz nach Italien verlegen. Dann muss ich nach meiner Kenntnis in Deutschland die sog. "beschränkte" Steuerpflicht erfüllen, die in Wahrheit allerdings eine UNbeschränkte Steuerpflicht ist, indem weder die allgemeinen Steuerfreibeträge noch irgendwelche für andere deutsche Steuerpflichtige abziehbaren Beträge abziehbar sind. Mein Steuersatz erhöht sich also beträchtlich gegenüber anderen Deutschen mit deutschen Rentenbezügen. Ausserdem wäre dies z.B. bei einem Wohnsitz in Portugal (also ebenfalls EU) vollständig anders (volle Besteuerung aller Einkünfte ausschliesslich in Portugal nach den dortigen Gesetzen). Da ausserdem die Einkünfte bereits in Deutschland versteuert sind, zahle ich in Italien dann keine Steuern mehr, kann also auch dort nichts von der Steuer absetzen, was sonst möglich wäre. In Summe also ein eklatanter Verlust gegenüber "normaler" Besteuerung entweder in Italien oder in Deutschland.

    Meine Frage: ist das nach EU-Recht (Gleichbehandlungsgrundsatz) überhaupt zulässig, bzw. gibt es evtl bereits Klagen dagegen?

  • Hallo


    Steuerberater sowohl in Deutschland wie auch in Italien sind in dieser Angelegenheit bisher leider hilflos, und Danke für den Link. Genau von diesem Link habe ich ja die Infos über die eklatante Ungleichbehandlung zwischen den Steuerpflichtigen, die leider genauso ist.


    Da ich sicher nicht der einzige deutsche Rentner bin, der in Italien leben will und diese staatliche finanzielle Maximal-Strafe dafür erhält (die z.B. in Portugal NICHT anfallen würde), und die auch Italienische Staatsbürger mit deutscher Rente, die nach Italien zurückkehren NICHT erleben müssen; die werden nämlich in Italien besteuert ...

    also noch einmal die FRAGEN:

    - ist das unter EU-Gleichbahndlungsgrundsätzen zulässig,

    - bzw. gibt es evtl. bereits eine Klage dagegen


    Danke für die Zeit, sollte jemand mehr Infos dazu haben.

  • Ich bin deutscher Staatsangehöriger und beziehe u.A. eine deutsche Rente (Ärzteversorgung) und will den Wohnsitz nach Italien verlegen. Dann muss ich nach meiner Kenntnis in Deutschland die sog. "beschränkte" Steuerpflicht erfüllen

    Du bist möglicherweise in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, kannst aber auch für die (aus den von Dir genannten Gründen günstigere) unbeschränkte Steuerpflicht optieren.

    Da die Einkünfte bereits in Deutschland versteuert sind, zahle ich in Italien dann keine Steuern mehr, kann also auch dort nichts von der Steuer absetzen, was sonst möglich wäre.

    Was wolltest Du in Italien denn von der Steuer absetzen?

    Meine Frage: ist das nach EU-Recht (Gleichbehandlungsgrundsatz) überhaupt zulässig, bzw. gibt es evtl bereits Klagen dagegen?

    Keine Ahnung. Vielleicht mal einen auf internationale Fälle spezialisierten Steuerberater fragen? An sich steht im Netz eine ganze Menge, hieb- und stichfest sind allerdings nur die Aussagen des Profis. Aber das dürftest Du als Arzt ja aus Deinem Berufsleben wissen.

  • Danke für die Antworten.


    Leider geht die unbeschränkte Steurpflicht nicht weil ich auch noch aus anderen nicht-EU-Ländern Renten-Einkünfte beziehe und damit die geforderte Mindesthöhe für deutsche Einkünfte nicht erreiche, Die anderen Einkünfte werden in Italien allerdings pauschal besteuert, lassen also ebenfalls keine Abzüge zu (was in diesem Fall dann ja auch OK ist). In Frage für solche Abzüge kämen z.B. Öko-Energie-Umrüstungen für eine Immobilie, etc.


    Im Netz (und bei spezialiserten Steuerberatern ... !) habe ich eben bis jetzt nur die eklatatante Ungleichbehandlung gefunden, aber leider nichts Gescheites zur Frage einer evtl. hängigen Klage. Daher die Anfrage an die Comunity ...