Hallo,
ich bin deutscher Staatsangehöriger und beziehe u.A. eine deutsche Rente (Ärzteversorgung) und will den Wohnsitz nach Italien verlegen. Dann muss ich nach meiner Kenntnis in Deutschland die sog. "beschränkte" Steuerpflicht erfüllen, die in Wahrheit allerdings eine UNbeschränkte Steuerpflicht ist, indem weder die allgemeinen Steuerfreibeträge noch irgendwelche für andere deutsche Steuerpflichtige abziehbaren Beträge abziehbar sind. Mein Steuersatz erhöht sich also beträchtlich gegenüber anderen Deutschen mit deutschen Rentenbezügen. Ausserdem wäre dies z.B. bei einem Wohnsitz in Portugal (also ebenfalls EU) vollständig anders (volle Besteuerung aller Einkünfte ausschliesslich in Portugal nach den dortigen Gesetzen). Da ausserdem die Einkünfte bereits in Deutschland versteuert sind, zahle ich in Italien dann keine Steuern mehr, kann also auch dort nichts von der Steuer absetzen, was sonst möglich wäre. In Summe also ein eklatanter Verlust gegenüber "normaler" Besteuerung entweder in Italien oder in Deutschland.
Meine Frage: ist das nach EU-Recht (Gleichbehandlungsgrundsatz) überhaupt zulässig, bzw. gibt es evtl bereits Klagen dagegen?