Komme ich vorzeitig aus 2-Jahres-Vertrag heraus?

  • Hallo Community,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen - folgendes Anliegen:


    Ich werde im Dezember 2023 mit meinem Partner zusammenziehen - in seine Wohnung.

    Er hat bereits einen Strom- und auch DSL-Vertrag.

    Meine beiden Verträge für Strom und DSl-Kabel laufen offiziell noch bis Januar 2025.

    Beim DSL-Vertrag sieht es so aus, dass ich einen Kabelvertrag habe - bei meinem Partner gibt es keinen Kabelanschluss.


    Nun zu meiner Frage, da ich nichts eindeutiges finden kann:

    Kann ich vorzeitig meinen Vertrag kündigen - denn wir brauchen ja keine doppelten Verträge - und möchten erst recht nicht zwei bezahlen und nur einen nutzen.

    Wie sieht es da aus? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht oder ähnliches?

    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Nie wieder werde ich mich in einen 2-Jahres-Vertrag festknebeln lassen, das steht fest!


    Vielen Dank für die Unterstützung.

  • Die Bundesnetzagentur schreibt auf ihren Seiten:


    https://www.bundesnetzagentur.…elefon/Wechsel/start.html


    https://www.bundesnetzagentur.…sel/Kuendigung/start.html


    Energiemarkt und Telekommunikationsmarkt sind beides Haifischteiche. Man erlebt es häufig, daß sich Firmen (zunächst) nicht an die Rechtslage halten. Da hilft von Kundenseite erstmal nur freundliche, aber ganz klare Kommunikation.


    Das heißt: Du solltest fristgerecht und eindeutig kündigen (besser noch früher, wenn Dein Umzug jetzt schon klar ist!). Ein Hinweis auf die Rechtslage kann dabei nicht verkehrt sein. Rechne damit, daß sich die betreffenden Firmen erstmal querstellen und Dich am Zielort versorgen wollen (was nach gängiger Rechtsauslegung unmöglich ist, wenn Du in eine Wohnung ziehst, die bereits Strom und Telekommunikation hat).


    Laß Dich nicht verunsichern, sondern bleib bei Deiner Linie.

    Nie wieder werde ich mich in einen 2-Jahres-Vertrag festknebeln lassen, das steht fest!

    Das dürften Leute anders sehen, die vor dem Ukrainekrieg ihren Gas- oder Stromvertrag für 2 Jahre fest gemacht haben. Wenn man davon ausgehen kann, daß man noch 2 Jahre in seiner Wohnung bleibt, kann ein (oftmals deutlich subventionierter) 2-Jahres-Vertrag durchaus günstig sein.

  • Achim Weiss,

    vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung und TOP-Erklärung. :)

    Ich bin begeistert. Vor allem habe ich jetzt etwas eindeutiges zur Argumentation (dein Hinweis bzgl. der Rechtslage).


    Ja, genau so sieht es nämlich aus. Ich habe meinen Stromanbieter bereits per E-Mail kontaktiert und mein Anliegen geschildert und ja - "Sie ziehen um - und wir ziehen mit". Sie sind nicht weiter darauf eingegangen, wollen direkt die neue Anschrift etc.

    Ich habe noch nicht wieder geantwortet und wollte mich hier erst einmal informieren und euren Rat hören.


    Bei Vodafone finde ich erst gar keine Möglichkeit eine individuelle E-Mail zu senden.

    Auf der APP funktioniert Kündigung nur zum Vertragsende oder darüber hinaus.


    Haifischbecken ist da das richtige Wort! :cursing:


    Das dürften Leute anders sehen, die vor dem Ukrainekrieg ihren Gas- oder Stromvertrag für 2 Jahre fest gemacht haben. Wenn man davon ausgehen kann, daß man noch 2 Jahre in seiner Wohnung bleibt, kann ein (oftmals deutlich subventionierter) 2-Jahres-Vertrag durchaus günstig sein.

    Ja, das mag wohl so sein! Es hat halt alles irgendwie seine Vor- und Nachteile, oder? :)


    Vielen lieben Dank und eine gute Nacht! :sleeping:

  • Ich habe meinen Stromanbieter bereits per E-Mail kontaktiert und mein Anliegen geschildert und ja - "Sie ziehen um - und wir ziehen mit". Sie sind nicht weiter darauf eingegangen, wollen direkt die neue Anschrift etc.

    Denen antwortest Du ganz nett, meldest die neue Anschrift und erwähnst, daß Du zu Deinem Partner ziehst, dessen Wohnung bereits von einem anderen Anbieter mit Strom beliefert wird.


    Wenn Du nur umziehst, nimmst Du den bestehenden Vertrag mit, sofern es am Zielort kein Hindernis gibt, diesen Vertrag dort fortzusetzen. Ein bestehender anderer Vertrag ist aber ein Hindernis (und es wäre auch eins, wenn Dein Anbieter dort keinen Strom anbietet, das nur nebenbei).

    Bei Vodafone finde ich erst gar keine Möglichkeit eine individuelle E-Mail zu senden.

    Auf der APP funktioniert Kündigung nur zum Vertragsende oder darüber hinaus.

    Vodafone hat einen passenden Ruf, aber auch Vodafone ist per E-Mail und per Snail-Mail erreichbar. Die entsprechenden Daten findest Du auf Deiner Rechnung und im Impressum der Webseite.


    Ja, ich kenne die "Kontaktformulare" auch, die nur ganz bestimmte Anliegen zulassen, Sonderkündigung sicher nicht. Du hast noch genügend Zeit. Du kannst eine E-Mail an die dort angegebene Adresse schreiben. Wenn dann eine Textblase zurückkommt, dann halt Snail-Mail. Ich mach sowas gern per Fax (Bäh! Altmodisch! Wir geben gleich garkeine Faxnummer mehr an!). Wie das Kündigungsschreiben in den Verantwortungsbereich des Anbieters kommt, ist rechtlich egal. Es hat allerdings etwas für sich, daß Du den Zugang zumindest plausibel machen, wenn nicht sogar beweisen kannst. Schon aus Kostengründen ist E-Mail meine erste Option (oder Fax), dann Brief. Auf das berühmte Einschreiben mit Rückschein habe ich die letzten 20 Jahre nicht zurückgreifen müssen, der Laie verspricht sich davon ohnehin viel mehr, als es rechtlich wirklich taugt.

    Du darfst Dich halt nur nicht abwimmeln lassen. Bleib freundlich und fest bei Deiner Darstellung, laß Dir auch die Kündigung nicht abhandeln. Wenn die Zielwohnung kein Breitbandkabel hat, steht ein Breitbandkabelanbieter ohnehin auf verlorenem Posten.

  • Schlaft gut*. :thumbup:


    * Und damit dieser fromme Wunsch auch ankommt, war diese Fußnote unvermeidlich 8)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Auf das berühmte Einschreiben mit Rückschein habe ich die letzten 20 Jahre nicht zurückgreifen müssen, der Laie verspricht sich davon ohnehin viel mehr, als es rechtlich wirklich taugt.

    Gibt es da nicht etwas mit "Einwurfeinschreiben"?

    Allerdings muss dann wohl ein Gerichtsvollzieher oder jemand anders mit zur Poststelle, der später bestätigen kann, dass er das, was in dem Schreiben steht, kurz vor dem Zukleben gelesen oder fotografiert und auch die Abgabe des Umschlags an die Postbeamtin beobachtet hat. :)

    berghaus 26.09.23

  • Rechtssicher kann man mit dem Gerichtsvollzieher zustellen. Ist gar nicht so teuer. Musste ich vor einem Jahr auch schon mal in Anspruch nehmen. Du gibst Dein Schreiben dem Gerichtsvollzieher und der stellt dann zu und bestätigt sowohl den Zeitpunkt der Zustellung als auch den Inhalt des Schreibens.


    Ich meine ich habe dafür ~ 13-15€ bezahlt. Müsste mal suchen, ob ich die Rechnung noch habe.

  • Rechtssicher kann man mit dem Gerichtsvollzieher zustellen. Ist gar nicht so teuer. Musste ich vor einem Jahr auch schon mal in Anspruch nehmen. Du gibst Dein Schreiben dem Gerichtsvollzieher und der stellt dann zu und bestätigt sowohl den Zeitpunkt der Zustellung als auch den Inhalt des Schreibens.


    Ich meine ich habe dafür ~ 13-15€ bezahlt. Müsste mal suchen, ob ich die Rechnung noch habe.

    Der Gerichtsvollzieher stellt also zu. Stellt der dann beim Zustellen auch den Fuß in die Tür oder kann der solchermaßen Zugestellte noch die Tür von innen zustellen? Mit den Möbeln, die ohne zugestellte Tür der Zustellung zum Opfer fielen?


    Schöne Grüße vom letzten Einsiedler aus Cloucester Diamond*


    * Frederick Forsyth: 10 lesenswerte Kurzgeschichten im Sammelband "In Irland gibt es keine Schlangen".

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Der Gerichtsvollzieher hat die Lizenz zum Türöffnen und kommt, wenn es sein muss, auch mit Schlüsseldienst und Polizei. Für eine bloße Zustellung wäre das wohl unangemessen und ich vermute, dass er sich mit einem Briefkasten begnügt, auf dem der Name des Empfängers steht. Wenn er den auch nicht findet, fängt er an zu forschen und fragt z.B. die Nachbarn. Im Wikipedia-Artikel "Zustellung" steht einiges dazu. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/…eiben_mit_R%C3%BCckschein wird auch die Problematik des (bei Einschreiben mangelndem) Beweises des Inhalts des Schreibens beschrieben.


    Wenn ein Einschreiben reicht, ziehe ich das Einwurf-Einschreiben dem Rückschein vor. Der Rückschein ist viel teurer, man muss diese dusselige rosa Postkarte ausfüllen und riskiert, das das Ganze nach ein paar Tagen als nicht zugestellt zurückkommt, weil der Empfänger z.B. nicht zuhause war und es dann nicht rechtzeitig von der Post abgeholt hat.

  • Der Gerichtsvollzieher hat keine "Lizenz zum Türöffnen", dafür benötigt er auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine richterliche Erlaubnis, wenn ihn der Schuldner nicht freiwillig einlässt. Die bekommt er allerdings auf Antrag.


    Und für eine Zustellung spielt das schon gar keine Rolle. Bei einer Zustellung in seinem Bezirk überbringt er das Schriftstück persönlich und drückt es entweder dem Empfänger in die Hand oder er legt es in den Briefkasten des Empfängers ein. Bei einer Zustellung außerhalb seines Amtsbezirks versendet er das Schriftstück per Postzustellungsauftrag. Der entscheidende Unterschied zu einem Einwurfeinschreiben ist, dass der Gerichtsvollzieher auch den Inhalt des zugestellten Schreibens mit öffentlicher Urkunde bescheinigt, während der Postauslieferungsbeleg nur beweist, dass dem Empfänger ein Schreiben mit irgendeinem Inhalt zugegangen ist. Was der Inhalt eines Einschreibens war, kann der Absender allerdings auch mit den "normalen" Beweismitteln beweisen, z. B. durch einen Zeugen, der das Schreiben selbst in den Umschlag gepackt und dann persönlich zur Post gebracht hat. Einwurfeinschreiben kostet derzeit 3,20 € - 3,95 € je nach Gewicht und dauert ca. 2 - 3 Tage. Dass bei der Post inzwischen aber auch schonmal manches schief geht, ist hinreichend bekannt. Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kostet ca. 20 € und soll nach der Geschäftsanweisung möglichst am nächsten Tag, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Auftrags ausgeführt werden, wenn es eine Zustellung innerhalb seines Amtsbezirks ist. Aber auch nicht jeder Gerichtsvollzieher hält sich an diese Vorgaben.

  • Hallo Achim Weiss , ich möchte dir nur kurz Rückmeldung geben:

    Es ist vollbracht :thumbup:

    Mein Stromanbieter und auch Vodafone haben mich ohne Probleme aus dem Vertrag gelassen. Dank deiner guten Argumentationshilfe, hier Verweis auf die Rechtslage und den Link zur Bundesnetzagentur.

    Vielen lieben Dank für deine Unterstützung. :thumbup: Das hat mir wirklich sehr geholfen. Nun steht meinem Umzug nichts mehr im Wege. Ich bin sehr erleichtert.

    Liebe Grüße