Hallo,
wenn man z. B. am 15.5.22 einen befristeten AV geschlossen hat, man zu dem Zeitpunkt noch keine RSV hatte, diese z. B. erst am 01.01.24 abschließen möchte, weil man innerhalb von 3 Wochen nach dem 14.5.24 eine Entfristungsklage einreichen möchte, ist dieser Fall dann von der RSV versichert oder wird diese den Tag des befristeten AV heranziehen, der außerhalb der RSV liegt?
Danke.
Gruß