Erklärung für Kirchemusiker - pauschal angeben?

  • Hallo und danke für die Aufnahme :) Ich habe eine Erklärung für Kirchenmusiker unterschrieben, dass ich bis max. 2.400 jährlich Aufwandsentschädigung steuerfrei in Anspruch nehmen kann. Ich spiele hier und da in verschiedenen Diensten der Pfarrei und wollte fragen, ob ich pauschal diese 2.400 ansetzen kann, oder muß ich BELEGE bis 2.400 vorzeigen? Die Zeitbelege und spontanen Einsprünge sind halt als Kirchenmusiker-Vertretung schlecht zu zählen und zu belegen ... daher hat die Pfarrei mir diese Erklärung abverlangt. Wie gehe ich vor?


    1000 Dank für Ihre Mühe :) :*

  • Die Pfarrei will von Ihnen diese Erklärung, weil sie sich vor Regress durch das Finanzamt schützen will.
    Die sogenannte 2.400-€-Übungsleiterpauschale setzt eine nebenberufliche Tätigkeit unter anderem auch künstlerischer Art voraus. Dabei sind 2.400 € der Maximalbetrag, der pro Jahr steuerfrei verdient werden darf.


    In Ihrem Fall wäre ja nicht auszuschliessen, dass Sie als Kirchenmusiker noch weitere Pfarreien betreuen.
    Dann würden Sie die Übungsleiterpauschale mehrfach ausschöpfen - und das ist nicht zulässig.


    Daher will Ihre Pfarrei von Ihnen diese Bestätigung. Wenn Sie jetzt bei anderen Pfarreien die gleich Erklärung abgeben, sind Sie strafbar wegen Steuerhinterziehung. Aber wenn Sie nur für eine Pfarrei arbeiten und die 2.400 € pro Jahr nicht übersteigen ist alles okay.


    Belege müssen Sie dafür nicht vorlegen. Ein Abzug von Werbungskosten (z.B. für die Fahrt zur Kirche o.ä.) ist in diesem Bereich sowieso ausgeschlossen. Dafür kassieren Sie Ihre Vergütung brutto für netto.

  • Danke sehr für die Info. Es ist nur eine Pfarrei und geht alles mit rechten Dingen zu :) Also kann ich den ganzen Betrag einfach einschreiben und fertig, auch wenn ich weniger eingenommen habe bzw. man kann das ja nicht so richtig abzählen?


    Sorry für die Unklarheiten :( Danke.