Hallo und danke für die Aufnahme Ich habe eine Erklärung für Kirchenmusiker unterschrieben, dass ich bis max. 2.400 jährlich Aufwandsentschädigung steuerfrei in Anspruch nehmen kann. Ich spiele hier und da in verschiedenen Diensten der Pfarrei und wollte fragen, ob ich pauschal diese 2.400 ansetzen kann, oder muß ich BELEGE bis 2.400 vorzeigen? Die Zeitbelege und spontanen Einsprünge sind halt als Kirchenmusiker-Vertretung schlecht zu zählen und zu belegen ... daher hat die Pfarrei mir diese Erklärung abverlangt. Wie gehe ich vor?
1000 Dank für Ihre Mühe