Ich habe vor wenigen Jahren einen Golf Diesel bei einem VW Vertragshändler gekauft.
Nach den Nachrichten zur Abgasmanipulation frage ich mich, ob hier nicht eine arglistige Täuschung vorliegt, die es mir erlaubt den Kaufvertrag rückgängig zu machen?
Und wie wäre ggf. vor zu gehen?
Volkswagen Diesel
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bulaite -
24. September 2015 um 11:12 -
Erledigt
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Weißt Du denn überhaupt, ob Du den Motor hast, der betroffen ist?
Und selbst wenn: welcher Schaden ist Dir denn entstanden?
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Mir ist kein finanzieller Schaden entstanden. Allerdings wollte ich ein einigermassen umweltfreundliches Auto kaufen.
Das heisst man hat mich über die Eigenschaften des Fahrzeugs getäuscht. -
Es gibt hier noch einen Thread zum Thema,der heißt:"Skandal um manipulierte Abgaswerte".
Dabei ist auch ein längerer Beitrag eines fachkundigen Juristen.Danach wirst Du hoffentlich einsehen,daß Du mit Deiner Idee nicht weiterkommen wirst.
Ich frage aber trotzdem:welcher Schaden(bezifferbar in Euro und Cent)ist Dir entstanden???
Dein Gedanke,eine Täuschung in Schadensersatz "umzurechnen",ist haltlos und nicht zielführend.
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Siehe meinen Thread hier:
BeitragRE: Skandal um manipulierte Abgaswerte VW / AUDI / PORSCHE / BMW uvm.
Rechtlich verhält es sich so, dass ein Kfz, dessen Software die Abgaswerte manipuliert, mangelhaft im Sinne des Kaufrechts ist. Gem. § 434 Abs.1 Satz 3 BGB gehören auch Äußerungen des Herstellers, die in der Werbung oder in Verkaufsprospekten gemacht werden, zur "Beschaffenheit" der Kaufsache. Daraus folgt, dass die Kaufsache, also das Auto, nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, wenn die Software trickst.
Insoweit ist die Rechtslage klar: Der Verkäufer eines solchen Pkw hat seine…muc25. September 2015 um 08:44 BeitragRE: Skandal um manipulierte Abgaswerte VW / AUDI / PORSCHE / BMW uvm.
Rechtlich verhält es sich so, dass ein Kfz, dessen Software die Abgaswerte manipuliert, mangelhaft im Sinne des Kaufrechts ist. Gem. § 434 Abs.1 Satz 3 BGB gehören auch Äußerungen des Herstellers, die in der Werbung oder in Verkaufsprospekten gemacht werden, zur "Beschaffenheit" der Kaufsache. Daraus folgt, dass die Kaufsache, also das Auto, nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, wenn die Software trickst.
Insoweit ist die Rechtslage klar: Der Verkäufer eines solchen Pkw hat seine…muc25. September 2015 um 08:44 -
Ich habe überhaupt nicht von Schadenersatz gesprochen.
Danke für den Link
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ob hier nicht eine arglistige Täuschung vorliegt, die es mir erlaubt den Kaufvertrag rückgängig zu machen?
Welche Bezeichnung hälst Du denn gemäß Deiner eigenen Formulierung für angemessen???
P.S.:es ist allgemein üblich,(berechtigte)Ansprüche,die sich aus dem Nachweis einer "arglistigen Täuschung" aus einem Kaufvertrag ergeben,als "Schadensersatz" zu bezeichnen.Das Fremdwort dazu lautet "Kompensation":es hört sich anspruchsvoller an,aber kaum jemand weiß genau,was es inhaltlich bedeutet.
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Vielen Dank für die Erläuterung.