Bank-Vollmachtserteilung jedes Mal und auch bei kurzfristiger Anlage

  • Hallo, ich hätte eine Frage: Wenn man z.B. ein FG-Konto nur für ein Jahr hat, sollte man dann auch eine Vollmacht für ein Kind dort abschließen??

    Sicher, der Tod kann einen sehr kurzfristig - eigentlich von Minute zu Minute - ereilen, aber es ist doch mühselig, jedes Mal, wenn man etwas eröffnet, was kurzfristig ist, zur Bank zu laufen und eine Vollmacht auszustellen!


    Und wie halten das überhaupt die Online-Banken, wo man sich ja nicht persönlich präsentieren kann??? Weiß da jemand was? .

  • Hallo marinasala,


    die übliche Bankvollmacht für einen Dritten Z.B. ein Kind) „über den Tod hinaus“ hat zwei Funktionen.


    Zum einen soll sie ermöglichen, dass der Dritte in meinem Namen Geldgeschäfte tätigen kann, wenn ich zwar noch lebe, aber nicht mehr handlungsfähig bin. Die zweite Funktion ist das Entgegennehmen des Geldes nach dem Ableben und hoffentlich Weiterleiten an die Erben (wenn nicht identisch).


    Zumindest für den Großteil Ihres Geldes sollten solche Vollmachten vorliegen. Je nach Gesamtsumme ist es aber nicht immer erforderlich, nun für die letzte Festgeldanlage auch noch eine Vollmacht zu haben. Für die Befriedigung der Bedürfnisse des Inhabers reicht dann hoffentlich das andere Geld und im Erbfall müssen dann halt die Erben warten, bis der Erbschein ausgestellt oder das Testament eröffnet ist.


    Ich habe übrigens auch Vollmachten bei reinen Onlinebanken erteilt. Viele haben Formulare dafür, es gibt aber auch Onlinebanken, die Vollmachten grundsätzlich nicht akzeptieren. Das kann man aber vor der Kontoeröffnung in den AGB nachlesen. Gute Vergleichsrechner bzw. -tabellen gebe den Fakt sogar an.


    Gruß Pumphut

  • Ich habe entsprechende Vollmachten für das Hauptkonto meiner Mutter.

    Seit letztem Jahr habe ich meine Mutter dabei unterstützt Festgelder anzulegen. Und nein, dafür haben wir keine extra Vollmachten abgeschlossen.

    Das Festgeld wäre ja ohnehin gebunden (z.B. Wenn meine Mutter morgen sterben würde).

    Zumindest für den Großteil Ihres Geldes sollten solche Vollmachten vorliegen.

    Ob es für einen Großteil sein muss, hängt ja immer von der konkreten Summe ab. Ich habe aktuell für etwa 1/3 des Geldes meiner Mutter die Vollmacht.

    Würde im Falle des Falles dicke reichen um erstmal Pflegekosten zu decken oder auch um eine Beerdigung zu zahlen, wobei meine Eltern diesen Fall bereits zuvor abgesichert hatten (Sterbeversicherungen).

    PS: Testament ist vorhanden und da eine Immobilie vorhanden ist, müßte ohnehin ein Erbschein beantragt werden.