Hallo, ich hätte eine Frage: Wenn man z.B. ein FG-Konto nur für ein Jahr hat, sollte man dann auch eine Vollmacht für ein Kind dort abschließen??
Sicher, der Tod kann einen sehr kurzfristig - eigentlich von Minute zu Minute - ereilen, aber es ist doch mühselig, jedes Mal, wenn man etwas eröffnet, was kurzfristig ist, zur Bank zu laufen und eine Vollmacht auszustellen!
Und wie halten das überhaupt die Online-Banken, wo man sich ja nicht persönlich präsentieren kann??? Weiß da jemand was? .