(Schenkung)steuer bei Überweisung vom Gemeinschaftskonto auf Einzelkonto?

  • Wie gesagt, ich kann das nicht beurteilen. Ist auch schon lange her, was keine Entschuldigung für eine falsche Aussage rechtfertigt.


    Ich gebe aber zu das uns das "Problem" eher egal ist.

    Das Leben ist (inzwischen) zu kurz um sich mit jedem Kram zu befassen der eventuell sein kann ?

  • Nochmal vielen Dank an alle!


    Das Leben ist (inzwischen) zu kurz um sich mit jedem Kram zu befassen der eventuell sein kann ?

    Nachdem ich eure ganzen Kommentare gelesen habe, scheint glaub ich das die einzige richtige Aussage zu sein.

    Vielleicht machen wir uns einfach zu viele Gedanken ?.


    Vielen Dank nochmal an alle! Ich werde dann die Tage ein Einzelkonto erstellen ☺

  • Ich sage ja, in der Praxis wird da kein Hahn nach krähen. Außer es geht um Millionen oder man geht im Streit auseinander. :)

    Da bin ich mir nicht so sicher.

    Insbesondere wenn man die 10 Jahre bedenkt.


    Ich frage mich, wie wird das bei Finanzamt nachgehalten?


    Was passiert zb beim, leider seit Jahren nötigen, Zinshopping?


    Also, ein Girokonto als gemeinsames Konto.

    Und, der Einfachheit halber, 2 Zinskonten als "Einzelkonto", das Girokonto als Referenzkonto für diese.

    100.000.- EUR, die im Laufe der Jahre knapp mehr als 1x jährlich zwischen den Zinskonten hin- und hergeschoben werden.


    Wenn man jetzt nur das gemeinsame Girokonto betrachtet sind innerhalb von 10 Jahren mehr als 1 Mio. EUR vom (Gemeinschafts-)Girokonto aus auf "Einzelkonten" übertragen worden.

    Wird dann das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen?


    De facto sind ja nur 100.000.-EUR bewegt worden.

    Aber, kann das Finanzamt das erkennen? Ich frage mich wie?


    Und, wäre es vielleicht sogar steurerechtlich tatsächlich ein Fall für die Schenkungssteuer?


    In den letzten Jahren habe ich leider deutlich mehr als 1x jährlich zwischen mehr als 2 Zinskonten hin- und herschieben muessen.


    Ich frage mich, ob da evtl. demnächst das Finanzamt anklopft?

    Ich hoffe nicht.

  • Sooo

    Dann versuche ich mal einiges klarzustellen.

    Banken melden Überweisungen nur, wenn dort verdächtigte Aktivitäten zu beobachten sind. Das wird beim bloßen hin und herüberweisen nicht der Fall sein.


    und dennoch


    Rein rechtlich gehört immer dem Kontoinhaber das Geld auf seinem Konto. Es ist völlig egal ob da irgendwer eine Kontovollmacht besitzt. Ab bestimmten Summen wird es auch mit der Steuer spannend.

    Bsp

    A und B sind verheiratet in Zugewinngemeinschaft und haben ein gemeinsames Konto.

    Bei A verstirbt die Mutter

    A erbt 2.000.000 Euro

    Diese lässt er sich auf das gemeinsame Konto überweisen.

    Hier sieht das Finanzamt ganz klar eine Schenkung von A nach B in Höhe von 1.000.000 Euro und da ist dann Steuer fällig.

    Um nochmal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen.

    Im Todesfall gehört das Geld dem Kontoinhaber und wird voll vererbt. Sollte es im ersten Rang einen weiteren Erben geben. So steht ihm dann eine höhere Summe zu und der erbende Ehepartner würde quasi sein eigenes Geld erben.

    Macht das besser nicht... es ist komplex