Berechnung der Pensionshöhe

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage zur Berechnung der Pensionshöhe. Meine Partnerin ist verbeamtete Lehrerin (A13) in NRW & ich würde sie gerne dabei unterstützten bei der Berechnung ihrer Pensionshöhe. Wir möchten beide unsere Rentenlücke bzw. Pensionslücke errechnen, um so unsere ETF-Anlage zielgerichteter umzusetzen als Familie.


    Kennt Ihr gute Seiten oder Ansprechpartner die uns zu diesem Thema beraten können? Meine Partnerin hat schon bei ihrer Gewerkschaft nachgefragt und hat leider keine gute Beratung erhalten.


    Konkret geht es um folgende Fragestellungen:


    1. Wie wird die Pension konkret berechnet und welche Faktoren sind Maßgeblich?


    2. Wie wirken sich Teilzeit, Elternzeit oder Sabbatical aus?


    3. Was passiert für den Zeitraum innerhalb der Elternzeit, wenn die Erziehungszeiten ihr nicht angerechnet werden, sondern mir? Was wird ihr für diesen Zeitraum angerechnet?


    4. Wie wirken sich längerer Krankheitsphasen aus? Es gibt ja bei Beamten kein Krankengeld wie bei Angestellten.


    5. Ab wann kann meine Partnerin in Pension gehen und wie werden die Abschläge berechnet, wenn sie früher in Pension gehen möchte?


    6. Inwieweit ist die DRV (Deutsche Rentenversicherung) noch relevant für eine Beamtin?


    7. Wo kann sie ihre aktuell erworbenen Pensionsansprüche einsehen?


    Vielleicht gibt es ja Beamte unter euch, die diese Fragen schon für sich beantwortet haben.


    Vielen Dank & liebe Grüße


    Arnold

  • Hallo.


    Auf die Info-Angebote wurde bereits hingewiesen.


    Zur Frage 6:


    Je nachdem wie direkt der Weg in die Beamtenversorgung geführt hat (vorher versicherungspflichtig oder im Minijob gearbeitet, Kinder vor Verbeamtung bekommen, ...) könnte sich eine Relevanz in Sachen DRV ergeben.


    Ggf. einfach von dort einen Versicherungsverlauf bzw. eine Rentenauskunft anfordern. Dann kann man weiter schauen, ob man weitere Schritte unternehmen muss.

  • Steht alles im Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und kann man sich vom Dienstherrn berechnen lassen:

    https://www.finanzverwaltung.n…rsorgungsrechner-auskunft

    oder hier: https://lbv.beamtenversorgung.…ersorgungsrechner/general

    Wenn der Dienstherr denn antwortet. Meine Nachbarin (pensionsnaher Jahrgang) hat das mal spaßeshalber abgefragt. Es ist nie eine Antwort gekommen.

  • Meine Partnerin ist verbeamtete Lehrerin (A13) in NRW. Ich würde sie gerne dabei unterstützten bei der Berechnung ihrer Pensionshöhe. Wir möchten beide unsere Rentenlücke bzw. Pensionslücke errechnen, um so unsere ETF-Anlage zielgerichteter umzusetzen als Familie.

    Das wird Dir im Detail nicht gelingen, weil die Rechnung zu komplex ist. Überschlägig rechnen geht aber relativ einfach. Außerdem hängt die Rechnung von etlichen zukünftigen Sachverhalten ab, die Du heute noch überhaupt nicht kennen kannst.

    1. Wie wird die Pension konkret berechnet und welche Faktoren sind maßgeblich?

    Bei Renten addiert man Entgeltpunkte, bei Pensionen addiert man Prozentwerte. Ein Beamter bekommt pro Jahr Vollzeit 1,79375% des ruhefähigen Gehalts dem Versorgungsanspruch zugerechnet (Maximum 71,75% nach 40 Dienstjahren). Du findest Berechnungsbeispiele im Netz. Das "ruhegehaltsfähige Gehalt" ist nicht genau das letzte Bruttogehalt, aber Du kannst das näherungsweise annehmen.

    2. Wie wirken sich Teilzeit, Elternzeit oder Sabbatical aus?

    Teilzeit oder Sabbatical ist einfach: Die wirken sich teilweise aus. Halbe Stundenzahl - halbe Anrechnung. 1 Jahr weg in Form eines Sabbaticals - keine Anrechnung.

    4. Wie wirken sich längerer Krankheitsphasen aus? Es gibt ja bei Beamten kein Krankengeld wie bei Angestellten.

    Es gibt bei Beamten aber eine Besoldung.

    5. Ab wann kann meine Partnerin in Pension gehen und wie werden die Abschläge berechnet, wenn sie früher in Pension gehen möchte?

    Nach aktuellem Stand ist das ähnlich geregelt wie bei der Rente.


    Die Pensionierung ist bei Euch vermutlich noch Jahrzehnte hin, wenn Du akut nach Elternzeit fragst. In 30 Jahren kann sich viel ändern.

    6. Inwieweit ist die DRV (Deutsche Rentenversicherung) noch relevant für eine Beamtin?

    Hat sie denn Ansprüche an die Deutsche Rentenversicherung?

    7. Wo kann sie ihre aktuell erworbenen Pensionsansprüche einsehen?

    Als junge Beamtin meines Wissens überhaupt nicht. Zumindest hier besteht der Auskunftsanspruch erst ab dem 60. Lebensjahr.


    Ah! Ich lese gerade: In NRW geht das schon ab 55.



    Eine Gegenfrage: Welche Auswirkungen auf Euer Sparverhalten hätte die Kenntnis der Höhe der Rentenlücke bzw. Pensionslücke jetzt, wo ihr offensichtlich junge Leute seid?