Bei der "Privaten Haftpflicht"zählt die Leistung

  • Hallo,
    ich möchte folgenden fiktiven Schadenfall zur Diskussion stellen:
    Ein Ehepaar macht eine Fahrrad Tour.Durch Unachtsamkeit macht die Ehefrau einen schweren
    Fahrfehler und kollidiert mit dem Ehemann.Dieser stürzt und schlägt mit dem Kopf auf einen großen
    Stein.Es folgt Kranknhauspp.Leider bleibt ein schwerer Hirnschaden,so daß er nie wieder arbeiten kann.
    Neben dem persönlichen Leid in der Familie kommen nun die finanziellen Probleme.Ehemann war Angestellter,
    39 Jahre Nettogehalt 4500,-€,Ehefrau ist Hausfrau,2 Kinder 12 u 14 Jahre.Die gesetzl.Rentenvers dürfte eine
    volle Erwerbsminderungsrente zahlen,die weit unter dem Nettoeink.liegen dürfte.Wie sieht es nun mit der Haftung
    der Ehefrau aus.Der Ehemann ist VN einer Rechtsschutzvers.,die auch Deckung erteilt und der Anwalt macht Schaden-
    ersatzansprüche bei der Ehefrau geltend.Diese muß nun den Schaden bei der eigenen PrivatHV melden,die nun hoffentlich
    bei der Interrisk,Haftpflichtkasse oder Gothaer besteht,denn diese bieten den entsprechenden Vers.Schutz.Haftungsgrundlage ist
    nun § 823 und §1359 BGB (Eheleute).Dieser Schaden kann 6 oder auch 7stellig werden aber die Ehefrau haftet nur bei grober Fahrlässigkeit
    und nur dann müsste der Versicherer zahlen.Sicherlich kommt es in diesen Fällen zur Klage.Da die Ehefrau ja selbst betroffen ist kann man nur
    hoffen,daß sie grob fahrlässig gehandelt hat.
    trumpet

  • Hallo
    Ich kann mich der Überschrift von trumpet nur anschließen, die Leistung ist entscheidend und nicht 3 oder 5 EURO mehr oder weniger Prämie.
    Auf das konkrete Beispiel von trumpet möchte ich nicht weiter eingehen, da es m.E. sehr speziell ist. Allerdings habe ich zum "Test private Haftpflichtversicherung" vom 30.09.2015 noch einige Fragen und Bemerkungen:


    1. @Franziska Erfolgte der Vergleich der Versicherungsbedingungen und die Punktevergabe nach den verbindlichen „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen“ der jeweiligen Versicherer für den konkreten Tarif oder nach den Deckungsübersichten? Zumindest für die beiden Erstplatzierten InterRisk und Haftpflichtkasse Darmstadt sind in der Homepage nur die Deckungsübersichten zu finden. Und was dann im Kleingedruckten steht, ist eine andere Frage.


    2. Die herausgehobene Mitversicherung von Flüssiggastanks bei der InterRisk ist ein reiner Werbegag. Bereits in der Minimaldeckung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) sind alle gesetzlichen Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts mitversichert, es sei denn, sie sind explizit ausgeschlossen. Und ein Ausschluss der Inhaberschaft von Flüssiggastanks existiert nicht.


    3. @Franziska Nachdem in diesem Jahr bereit zwei Versicherer (Astra und Berliner Versicherung AG) ,die auch private Haftpflichtversicherungen angeboten haben, insolvent gegangen sind, wäre es m.E. an der Zeit, in einem Versicherungsvergleich auch die finanzielle Stabilität von Versicherungsgesellschaften mit zu bewerten. Mir ist bewusst, dass bedeutet ein sehr dickes Brett bohren. Aber die besten Versicherungsbedingungen nutzen nichts, wenn der Versicherer sein Leistungsversprechen nicht erfüllen kann (s. Überschrift). Und bevor hier irgendwelche Firmenanwälte unruhig werden, ich will mit dieser Bemerkung keiner der im Test genannten Versicherungsgesellschaft unterstellen, sie wäre insolvenzgefährdet.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,
    habe dieses Beispiel gewählt weil die Folgen in jeder Hinsicht
    dramatisch sind.Was den Vers.Schutz angeht,handelt es sich um die Mitversicherung
    von "Personenschäden"die sich in dem jeweiligen Vertrag mitversicherte Personen untereinander zufügen
    z.B.Eheleute,Partner,minderjährige Kinder.Aufgrund des Vers.Schutzes hat der Versicherer nun
    die Aufgabe die gesetzl.Haftpflicht des Verursachers zu prüfen.Bei Eheleuten ist dies besonders
    schwierig Ist sicherlich auch schwer zu verstehen wenn ich meinen Ehepartner verklagen muß.
    Viele Gesellschaften bieten diesen m.E.optimalen Vers.Schutz bisher nicht.
    In der jeweiligen Homepage der beiden Gesellschaften sind die kompletten Bedingungen
    eingestellt.
    Gruß
    trumpet

  • Hallo trumpet,


    vielen Dank. Allerdings kann ich auch bei intensivem Suchen die konkreten Versicherungsbedingungen auf den Homepages der InterRisk und der Haftpflichtkasse nicht finden. Oder sind sie nur im geschlossenen Extranet für die Makler dargestellt? Falls nicht, wäre ein Link nett.


    Das dargestellte, hoffentlich wirklich nur theoretische, Beispiel, ist dramatisch. Ob die Deckungserweiterung in der privaten Haftpflichtversicherung aber wirklich der Königsweg zur Vorsorge vor so gravierenden Lebensrisiken ist, wage ich zu bezeifeln.


    Dem Fachmann sicher bekannt aber für die anderen Foristen nochmals erwähnt: Mit einer Haftpflichtversicherung kauft man ein Leistungsversprechen des Versicherers: Prüfung der Haftungsfrage, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Befriedigung berechtigter Ansprüche und zwar in dieser Reihenfolge.

    Um auf das Beispiel zu kommen, wenn nun der Ehemann die Frau auf Schadenersatz verklagt, dann wird der Versicherer vertragsgemäß (!) erst einmal alles tun, um den Anspruch abzuwehren. Allzu kreativ sollte die Ehefrau bei der Darstellung ihres Verschuldens auch nicht sein, denn da droht noch § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung). Wenn die Haftung dem Grunde nach feststeht, ist die nächste Aufgabe des Versicherers, die Schadenhöhe zu begrenzen, z.B. über ein Mitverschulden des Geschädigten/Klägers. Hat er einen Helm getragen; wäre die Verletzung mit Helm überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich glimpflicher abgegangen? Hier droht ein langer und zermürbender Rechtsstreit.


    Wer solchen Schäden absichern will, sollte eine Unfallversicherung oder noch besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung kaufen. Die Deckungserweiterung der Mitversicherung gegenseitiger Ansprüche unter Eheleuten gauckelt m.E. eine Sicherheit vor, die im Einzelfall zumindest fraglich ist.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,
    zunächst zu den Bedingungen:
    InterRisk:Haftpflicht anklicken,dann links Online Rechner anklicken,dann Endkunde anklicken,
    dann links Bedingungen anklicken,dann z.B.XXL
    Haftpflichtkasse:Rechner PrivatHV aufrufen,Beispiel rechnen,dann auf weiter,es erscheint dann
    das Ergebnis.In der Mitte gibt es die Überschrift "Ihre Angaben und Dokumente" in dieser Zeile
    rechts ist ein Pfeil,diesen anklicken,rechts erscheint "VI Privat-und TierhalterHV dies anklicken.Hat alles geklappt?
    Das Beispiel sollte keinesfalls eine BU oder Unfallvers.ersetzen.Zum Thema Mithaftung wegen nicht tragen
    eines Fahrradhelms gibt es das BGH Urteil VI ZR 281/13 danach gibt es keine Abzüge.Einen solchen Unfall könnte
    ja auch ein "Fremder" verursachen,der dann hoffentlich eine PrivatHV hat.Ein solcher Unfall könnte auch mit eigenen
    PKW passieren,Ehefrau fährt und Ehemann ist Beifahrer.Jetzt ist die eigene KFZ Vers.die Gesellschaft die viel zahlen muß.
    Also bis bald
    trumpet

  • Hallo trumpet,


    ich habs gefunden; vielen Dank. Benutzerfreundlich sieht allerdings anders aus.


    Noch ein kleiner Hinweis für den Systemadministrator der InterRisk: Unter "Haftpflicht/Bedingungen/Allgemeine Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft" erscheinen nicht die PHV- Bedingungen B62 sondern die Sachbedingungen B19.


    Mein Verdacht im Ausgangsstatement Pkt. 2 hat sich bestätigt. Die herausgehobene Mitversicherung von Flüssiggastanks bei der InterRisk ist ein Werbegag. Bei der Haftpflichtkasse werden die Flüssiggastanks nicht erwähnt, sind aber selbstverständlich mitversichert - da eben nicht explizit ausgeschlossen (s.o.).


    Gruß Pumphut

  • So, ich habe schnell Rückmeldung erhalten!


    Die Kollegen aus dem zuständigen Ressort testen alle Versicherungen nach den Bedingungen. Auch bei vermeintlich "kleinen" Versicherungen wie der Haftpflichtversicherung ist das Standard.

  • Völlig korrekt:
    Bei der "Privaten Haftpflichtversicherung" ist nicht der Preis entscheidend, sondern die Leistung (vgl. extremes Beispiel oben).


    Trotzdem bleibt meine Frage offen:


    Tarife mit BEST-LEISTUNGS-GARANTIE - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community


    Was ist von Tarifen mit BEST-LEISTUNGS-GARANTIE zu halten?
    Kann ich mir damit die ETWAS teurere Variante (Interrisk oder HK Darmstadt) dann schenken?


    Bin gespannt auf Eure Meinung!


    Besten Dank &
    viele Grüße!

  • Hallo, HP-Profi
    ich empfehle Ihnen die entsprechenden Bedingungen der Gesellschaften zu lesen
    und dann zu vergleichen.


    Habe jetzt noch einen Hinweis an alle zum Thema "Forderungsausfalldeckung"
    M.E.soltte man einen Versicherer wählen,der auch bei "Vorsatz" des Schädigers
    Versicherungsschutz bietet.
    Gruß
    trumpet