Hilfe bei der Nutzung des Sparer Pauschbetrages (ETF)

  • [Im Gesetzestext des Investmentsteuergesetzes ist der Fall, daß ein Fonds erst unterjährig aufgelegt wird, nicht vorgesehen.]

    Hierzu sagt das Anwendungsschreiben ...

    Offensichtlich ist der Ministerialbürokratie die Gesetzeslücke bereits aufgefallen, und sie versucht, sie auf dem kleinen Dienstweg zu überbrücken. Wer weiß? Vielleicht versucht man das ja auch auf diese Weise, wenn sich ein Steuerpflichtiger beklagt, daß man ihm Verluste besteuert.

  • Für die Berechnung des Basisertrags nehme ich also immer den ETF Kurs am Anfang des Jahres? Also auch wenn ich zb im März meinen ersten Kauf tätige, nehme ich quasi Jahresanfangskurs*Basiszins*0,7*(10/12) richtig?

    Und den Jahresendkurs brauche ich nur um zu schauen, wie die Wertsteigerung der jeweiligen Anteile aussah, richtig? Also wenn die Wertsteigerung geringer ist als der Basisertrag, nehme ich die Wertsteigerung als Basis für die VAP. Soweit richtig?


    Zur Berechnung der VAP nehme ich dann alle Anteile, die ich in dem Jahr gekauft habe (inkl anteilig berechnet, je nach Monat) und multipliziere sie mit dem jeweiligen Basisertrag (oder Wertsteigerung).


    Und für das Jahr 2024 interessieren mich nur die Käufe aus dem Jahr 2023, alle davor sind ja bereits verrechnet.


    Habe ich das so jetzt richtig verstanden?

  • Zur Berechnung der VAP nehme ich dann alle Anteile, die ich in dem Jahr gekauft habe (inkl anteilig berechnet, je nach Monat) und multipliziere sie mit dem jeweiligen Basisertrag (oder Wertsteigerung).


    Und für das Jahr 2024 interessieren mich nur die Käufe aus dem Jahr 2023, alle davor sind ja bereits verrechnet.


    Habe ich das so jetzt richtig verstanden?

    Nein.


    Der Normalfall ist, daß Du Anteile bereits am 1.1. im Depot hast. Spezialfall ist der unterjährige Kauf, dessen Anteile zu Jahresende noch im Depot sind.


    Für Anteile, die das ganze Jahr im Depot sind, gilt die komplette Vorabpauschale als Steuerbasis. Für die hast Du zwar in den Vorjahren die entsprechenden Vorabpauschalen versteuert, aber halt für die Vorjahre. Also wird für das laufende Jahr wieder Steuer fällig.


    Für Anteile, die im laufenden Jahr unterjährig nachgekauft wurden, gilt für jeden angerissenen Monat 1/12 der Vorabpauschale.


    Außen vor sind Anteile, die während des Jahres verkauft wurden, also zu Jahresende nicht mehr im Depot sind, weil diese Anteile beim Verkauf versteuert werden (unter Anrechnung der während der Haltezeit bereits versteuerten Vorabpauschalen).

  • Alles klar, dann noch einmal, um es wirklich durch und durch zu verstehen:


    Für die Berechnung des Basisertrags nehme ich also den Anfangskurs des Jahres 2023 mal Basiszins mal 0,7. Diesen Betrag multipliziere ich mit ALLEN Anteile die ich vor 2023 hatte, oder im Januar 2023 gekauft habe. Dann rechne ich noch die anteiligen Käufe aus 2023 jeweils mit den zwölftel Anteilen dazu. Die Summe aus allen Anteilen mal den Basisertrag ist dann meine VAP (vorausgesetzt meine Wertsteigerung des Jahres ist höher, ansonsten die Wertsteigerung). Und nur zu Berechnung der Wertsteigerung brauche ich den Jahresendkurs.


    Ist das jetzt so richtig?


    Noch zwei Fragen, dann hab ich es hoffentlich (Riesengroßes Dankeschön schon mal für die ganze Hilfe!!!)


    Bedeutet das, dass die VAP für die ältesten Anteile in meinem ETF jedes Jahr wächst? Wenn ich die Anteile dann verkaufe, zahle ich auf die weniger Steuern, da hier schon viele VAPs angerechnet wurden?


    Und bei der Wertsteigerung, beziehe ich mich da nur auf die alle Anteile, die ich vor 2023 darin hatte? Oder beziehe ich mich da auf alle aktuellen Anteile (also einfach den aktuellen Jahresgewinn)?

  • Bedeutet das, dass die VAP für die ältesten Anteile in meinem ETF jedes Jahr wächst? Wenn ich die Anteile dann verkaufe, zahle ich auf die weniger Steuern, da hier schon viele VAPs angerechnet wurden?

    ja, die Vorabpauschale kommt jedes Jahr dazu und addiert sich. So viel wie du eben pro Anteil entrichtest.


    Und bei der Wertsteigerung, beziehe ich mich da nur auf die alle Anteile, die ich vor 2023 darin hatte? Oder beziehe ich mich da auf alle aktuellen Anteile (also einfach den aktuellen Jahresgewinn)?

    Die Wertsteigerung für alle Anteile wird aus letztem Kurs - ersten Kurs des Jahres bestimmt, egal wann gekauft (Kaufkurs ist nicht relevant)

  • Alles klar, dann noch einmal, um es wirklich durch und durch zu verstehen:


    Für die Berechnung des Basisertrags nehme ich also den Anfangskurs des Jahres 2023 mal Basiszins mal 0,7. Diesen Betrag multipliziere ich mit ALLEN Anteile die ich vor 2023 hatte, oder im Januar 2023 gekauft habe. Dann rechne ich noch die anteiligen Käufe aus 2023 jeweils mit den zwölftel Anteilen dazu. Die Summe aus allen Anteilen mal den Basisertrag ist dann meine VAP (vorausgesetzt meine Wertsteigerung des Jahres ist höher, ansonsten die Wertsteigerung). Und nur zu Berechnung der Wertsteigerung brauche ich den Jahresendkurs.


    Ist das jetzt so richtig?

    Ja


    Bedeutet das, dass die VAP für die ältesten Anteile in meinem ETF jedes Jahr wächst? Wenn ich die Anteile dann verkaufe, zahle ich auf die weniger Steuern, da hier schon viele VAPs angerechnet wurden?

    Ja


    Und bei der Wertsteigerung, beziehe ich mich da nur auf die alle Anteile, die ich vor 2023 darin hatte? Oder beziehe ich mich da auf alle aktuellen Anteile (also einfach den aktuellen Jahresgewinn)?

    Die Wertsteigerung berechnest du einfach für einen Anteil und vergleichst sie mit dem Basisertrag für einen Anteil.

  • Ok verstanden! Danke euch allen!


    Eine letzte Frage kommt gerade noch :D


    Macht es mehr Sinn die VAP pro Tranche zu berechnen und die dann aufzusummieren? Oder macht es mehr Sinn die VAP pro Anteil zu bestimmen und das dann mit der Summe der Anteile zu verrechnen?

    Wie ist es dann mit der Vap pro Anteil, wenn ich bspw. einen Kauf im Dezember tätige. Die Anteile zählen ja nur zu einem Zwölftel. Ist dann aber die VAP für diese Anteile auch nur ein Zwölftel? Oder ist das dann die VAP durch alle Anteile, die ich besitze gerechnet?

  • Macht es Sinn die VAP pro Tranche zu berechnen und die dann aufzusummieren?

    Ich werde das in meiner internen Buchhaltung so machen. Der Betrag schlägt steuerlich ja auf den Einstandskurs durch, der beim Verkauf dieser Tranche relevant wird (erhöht ihn nämlich).

    Wie ist es dann mit der VAP pro Anteil, wenn ich bspw. einen Kauf im Dezember tätige.

    Genauso. Die VAP in diesem Jahr ist 1/12 des Nominalwerts. Ab dem nächsten Jahr kommt auch für diese Anteile die VAP hinzu.