[Im Gesetzestext des Investmentsteuergesetzes ist der Fall, daß ein Fonds erst unterjährig aufgelegt wird, nicht vorgesehen.]
Hierzu sagt das Anwendungsschreiben ...
Offensichtlich ist der Ministerialbürokratie die Gesetzeslücke bereits aufgefallen, und sie versucht, sie auf dem kleinen Dienstweg zu überbrücken. Wer weiß? Vielleicht versucht man das ja auch auf diese Weise, wenn sich ein Steuerpflichtiger beklagt, daß man ihm Verluste besteuert.