Herr Tenhagen beim RBB

  • Hallo,


    eben hat Herr Tenhagen im RBB über die Auswirkungen der jüngsten Regierungsentscheidungen u.a. auf den Strom- und Gaspreis berichtet. Ein Schwerpunkt war die Erhöhung der Gaspreise durch die Erhöhung der CO2- Umlage und der Mehrwertsteuer zum 01.01.2024. Neben dem immer richtigen Hinweis, die Kosten bei den einzelnen Anbietern zu vergleichen, wurde auch ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen behauptet.


    Dem ist leider in dieser Absolutheit nicht so. Bei den meisten Sonderverträgen sind Erhöhungen der Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Belastungen (z.B. CO2- Preis) von dem Recht zur Sonderkündigung ausgenommen. Nur bei der Grundversorgung besteht immer das zweiwöchige Kündigungsrecht.


    Xenia: Es wäre nett, wenn Finantip diese doch missverständlichen Aussagen präzisieren könnte.


    Gruß Pumphut

  • Dem kann ich nur zustimmen.

    Wir haben selbst gerade den/die Wechselprozess(e) vollzogen und es gibt kaum einen Anbieter der Steuer oder Klimabgaben nicht von einem Sonderkündigungsrecht ausschließt.


    Daher empfinde ich diese Aussage (mal wieder) etwas irreführend.

    Solange der Anbieter seinen "Netto-Preis" einhält dürfte es schwierig werden mit einer Sonderkündigung.

  • Hallo zusammen,


    hier gilt es, zwei Dinge zu unterscheiden.


    1) Ab 1.1. wird der CO2-Preis steigen. Tatsächlich ist dieser Kostenbestandteil von einer Preisgarantie in den meisten Gasverträgen ausgeschlossen. Allerdings entsteht regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versorger die steigenden CO2-Kosten an den Kunden (trotz Preisgarantie) weitergeben möchte. Anbei als Beispiel ein Ausschnitt der Tarifbedingungen von Montana:


    2) Erst zum 1. März wird die Mehrwertsteuer auf Gas steigen. Eine Änderung der Umsatzsteuer ist der einzige Fall (neben der Absenkung bestimmter staatlich beeinflusster Preisbestandteile), bei dem kein Recht auf Sonderkündigung entsteht.


    Beachtet dazu gerne auch: https://www.finanztip.de/blog/…h-wichtig-diese-woche-76/


    Beste Grüße

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie

  • Hallo Benjamin Weigl,


    Danke für die Präzisierung.


    Hat Finanztip eine Übersicht, welche Anbieter die kundenfreundliche Regelung - von hier zitiert Montana - anwenden und welche nicht?


    Gibt es dazu eine Rechtsprechung?

    Erst zum 1. März wird die Mehrwertsteuer auf Gas steigen.

    Wirklich erst zum 01.03.2024? Nach allen mir verfügbaren Quellen soll die Anpassung bereits zum 01.01.2024 erfolgen.


    Danke für die Aufklärung und Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    die Mehrwertsteuer auf Gas soll noch bis 29.2. reduziert bleiben, das ist der Sachstand. Steht in unseren Ratgebern und zum Beispiel auch hier: https://www.tagesschau.de/wirt…is-sprit-energie-100.html

    Eine Liste, welche Anbieter das so in ihren AGB handhaben, haben wir leider nicht. Neben dem beschriebenen Fall (CO2-Kosten von Preisgarantie ausgenommen -> Sonderkündigungsrecht) gibt es noch eine zweite Option. Einige Anbieter deklarieren die CO2-Kosten nicht als staatliche Abgabe, sondern als Teil der Beschaffungskosten. In diesem Fall dürfte trotz Preisgarantie keine Preisanpassung erfolgen, denn die Preisgarantie schließt ja insbesondere die Beschaffungskosten ein.


    Beste Grüße

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie

  • Hallo,

    die Mehrwertsteuer auf Gas soll noch bis 29.2. reduziert bleiben, das ist der Sachstand. Steht in unseren Ratgebern und zum Beispiel auch hier: https://www.tagesschau.de/wirt…is-sprit-energie-100.html

    Erst einmal Danke. Aber die Tagesschau ist nicht der Bundesanzeiger und sie beruft sich zudem in der Meldung auf Check24. Interessanterweise habe ich bei der Verbraucherzentrale Bundesverband zwei differierende Aussagen gefunden:


    hier https://www.verbraucherzentrale.de/energie/energie-89980 ab 01.03.2024


    und hier https://verbraucherzentrale-en…eratung.de/ausblick-2024/ ab 01.01.2024.


    Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums – eigentlich die verbindliche Quelle – habe ich keine Aussage gefunden.


    Auf der Homepage meines Gasversorgers und seiner großen Mutter steht weiterhin schlicht, sie wissen es nicht. Andere große Gasversorger der Region äußern sich gar nicht.


    Ist es ggf. so, dass die Frage noch nicht abschließend geklärt ist, am 19.Dezember?


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    teilweise findet sich ein veralteter Stand, etwa auf der zweiten von Dir zitierten Seite der Verbraucherzentrale. Das Datum wurde von der Regierung ja mehrmals verschoben:


    - ursprünglich war April 24 geplant

    - dann war lange Januar 24 im Gespräch

    - der letzten Stand ist der Kompromiss März 24


    Unser Recherchestand ist der 1. März 24, dieses Datum hat uns auch der BDEW diese Woche erst bestätigt. Aus den Ministerien ist nichts Gegensätzliches zu hören, was natürlich keine Garantie dafür ist, dass es nicht noch anders kommt.


    Viele Grüße

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie

  • Hallo zusammen,


    noch ein Nachtrag: Um das derzeit im Gesetz verankerte Datum für das Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (31. März 2024) zu verändern, bedarf es eines Bundestagsbeschlusses, der bisher nicht gefasst wurde. Dieses Jahr tagt der Bundestag nicht mehr.


    Viele Grüße

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie

  • Hallo zusammen,


    noch eine Ergänzung: Das Datum 29. Februar 2024 für das Auslaufen des verringerten Umsatzsteuersatzes auf Erdgas ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das momentan im Vermittlungsauschuss von Bundestag und -rat liegt.


    Viele Grüße

    Benjamin

    Finanztip-Experte für Energie