Bei jeder Dividendenzahlung stellt die Depotbank eine Bescheinigung aus (heute in aller Regel als .PDF zum Abruf). Man könnte im vorliegenden Fall für Eigentümer entsprechender Fondsanteile eine Bescheinigung nach obiger Art schlichtweg dranhängen. Das ist einmal etwas Arbeit für den Programmierer, danach macht der Computer das zehntausendfach automatisch.
Freistellungsauftrag, und 70 % der Dividenden
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Vasya Pupkin -
15. Dezember 2023 um 23:17 -
Erledigt
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§20 (4) sagt allerdings:
Weist der Anleger nach, dass der Investmentfonds die Aktienfonds- oder Mischfonds-Kapitalbeteiligungsquote oder Immobilienfonds- oder Auslands-Immobilienfondsquote während des Geschäftsjahres tatsächlich durchgehend überschritten hat, so ist die Teilfreistellung auf Antrag des Anlegers in der Veranlagung anzuwenden.
Was ich bisher aber nicht auf dem Schirm hatte: ist in dem Zusammenhang der §22 (1)
Ändert sich der anwendbare Teilfreistellungssatz oder fallen die Voraussetzungen der Teilfreistellung weg, so gilt der Investmentanteil als veräußert und an dem Folgetag als angeschafft. 2Der Investmentanteil gilt mit Ablauf des Veranlagungszeitraums als veräußert, wenn der Anleger in dem Veranlagungszeitraum den Nachweis nach § 20 Absatz 4 erbringt und in dem folgenden Veranlagungszeitraum keinen Nachweis oder einen Nachweis für einen anderen Teilfreistellungssatz erbringt.
Xenia vielleicht ein Thema, dass jemand aus eurem Team aufarbeiten könnte!? Bei Finanztip ist davon bisher noch nichts zu lesen.
Gern auch von Saidi für ein YT Video oder im Podcast.
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