Versteckte Preiserhöhung Gebäudeversicherung

  • Hallo Forum,


    wir haben eine Gebäudeversicherung, die wir vor einigen Jahren beim Kauf des Gebäudes übernommen haben. Blöderweise ist das irgendwann in den Hintergrund gerückt und wir haben erst jetzt festgestellt, dass viele Angaben einfach falsch sind und wir mit der Versicherung auch nicht zufrieden sind. Wir wollen also raus da.


    Jetzt passierte folgendes:


    Bisher gab es jedes Jahr Preisanpassungen aufgrund des gleitenden Neuwertfaktors. Hieraus -so steht es festgedruckt dabei- entstehe kein Sonderkündigungsrecht.


    So gab es bspw. von 22 auf 23 eine Anpassung von 14 ,73% - Ich rechne nach und die Anpassung liegt bei exakt 14,73%.


    Von 23 auf 24 nun folgendes:

    Aufgrund Anpassung gleitender Neuwertfaktor soll eine Anpassung von 7,41% erfolgen - Ich rechne nach und stelle fest: +10,39%. Mein Versicherer passt also um 3 Prozentpunkte mehr an, als er mir mitteilt bzw. als sich aus dem gleitenden Neuwertfaktor ergibt. Es steht dennoch der Standardtext dabei, dass kein Sonderkündigungsrecht, etc.


    Telefonisch ist keiner erreichbar. Auf meine Mail hin erhalte ich eine Standard-Antwort (viel zu tun, melden uns bald, bla bla).


    Kann ich hier ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, weil mehr erhöht wird, als mir ausgewiesen wird?


    Danke vorab und schöne Weihnachten!

  • Hallo DerMannheimer,


    so wie Sie es schildern bleibt nur: Versuch macht klug.


    Erklären Sie schriftlich (Einwurfeinschreiben, Fax) Ihre Sonderkündigung wegen Prämienerhöhung. Entweder man akzeptiert die, oder man korrigiert den „Rechenfehler“ (oder weist Sie auf einen Punkt hin, den Sie übersehen haben).


    Falls es aber für einen Hypothekengläubiger einen sog. Sicherungsschein gibt, läuft das Vorhaben ins Leere. Hier können Sie nur regulär zur Hauptfälligkeit wechseln, wenn Sie sich vorher (!) einen neuen Gebäudeversicherer gesucht haben, der auch einen neuen Sicherungsschein ausstellt.

    dass viele Angaben einfach falsch sind

    Falls Sie noch einige Monate bei der bisherigen Versicherung bleiben müssen, sollten Sie unverzüglich die falschen Angaben korrigieren. Es wird dann vermutlich ein Änderungsangebot mit noch höherer Prämie folgen. Aber bedenken Sie, nichts ist schlimmer, als eine Versicherung, die im Schadenfall berechtigt nicht zahlt.


    Gruß Pumphut

  • Hallo DerMannheimer,


    so wie Sie es schildern bleibt nur: Versuch macht klug.

    Was mich hieran stört: Solange die Kündigung nicht bestätigt ist, was bei Sparkassen laaaange dauern kann, können wir ja keine neue Versicherung abschließen oder? Wir wären sonst im Zweifel Doppelversichert, was dann a) teuer wäre und b) illegal..

  • Hallo DerMannheimer,


    eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie müssen nur den rechtzeitigen Zugang nachweisen. Falls der Vertragspartner der Meinung ist, die Kündigung wäre unrechtmäßig, muss er das behaupten. Wenn er das zu spät macht, ist es grundsätzlich auch sein Problem. Sie können ja auch noch in das Kündigungsschreiben reinschreiben: „wenn ich von Ihnen bis… nichts Gegenteiliges höre, unterstelle ich, Sie erkennen die Rechtmäßigkeit an“ o.ä.


    Eine Doppelversicherung ist nicht „illegal“ im strafrechtlichen Sinn, sie bringt nur einen gewissen Mehraufwand in der Abwicklung. Falls Doppelversicherung entsteht, muss die jüngere ihren Vertrag rückabwickeln, was ggf. zu einer Geschäftsgebühr führen kann. Sie haben aber hier noch das Pfund, dass der alte Vertrag Deckungslücken ausweist.


    Gruß Pumphut