Im Falle eines Arbeitszimmers in einem Eigenheim das wie üblich den Ehepartnern je zur Hälfte gehört, erkennen die Finanzämter ja meist von den "grundstücksbezogenen" Kosten (wie etwa Afa, Zinsen, Grundsteuer) nur die Hälfte an, weil dem Nutzer des Arbeitszimmers ja nur die Hälfte des Hauses/Wohnung gehöre. Da stellt sich mir die Frage wieso dann bei der Berechnung des Flächenanteils des Arbeitszimmers trotzdem die ganze Wohnfläche als Bezugsgröße dienen soll.
Wenn mir nur die Hälfte des Hauses gehört, gehört mir doch folgerichtig dann eigentlich auch nur die Hälfte der Wohnfläche, oder?
Beispiel:
"Grundstücksbezogene" Kosten: 10.000 €, 50% Miteigentum. Dann sind 5.000 € der Kosten ansetzbar entsprechend meines Miteigentums.
Größe des Arbeitszimmer: 10 qm, Größe des ganzen Wohnung 100 qm, also 10% Anteil für des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche.
=> Absetzbare Kosten: 10% von 5.000 = 500 €
So sieht es das Finanzamt meistens, und auch einige Finanzgerichte.
Alternative:
"Grundstücksbezogene" Kosten: 10.000 €, 50% Miteigentum. Dann sind 5.000 € der Kosten ansetzbar entsprechend meines Miteigentums.
Gesamte Wohnfläche 100 qm, 50% Miteigentum, macht also 50 qm die mir gehören.
Größe des Arbeitszimmers: 10 qm, das sind dann 20% der 50 qm.
=> Absetzbare Kosten: 20% von 5.000 = 1000 €
So würde ich das eher sehen. Das wäre ja folgerichtig und logisch.
Wenn das Haus 10.000 Kosten verursacht, verursacht das 10 qm große Arbeitszimmer halt immer 10% davon, egal wieviele komplizierte Zwischenrechnungen man macht. Im Falle der Rechnung des FA wären das aber nur noch 5%.
Meiner Meinung nach widerspricht die aktuelle Handhabe der Finanzämter damit der Steuergerechtigkeit. Wenn ich das Arbeitszimmer alleine nutze, steht es dem Partner ja auch nicht mehr für was anderes zur Verfügung. Damit geht die Fläche des Arbeitszimmers doch nur von meinem Anteil an der Wohnung ab.
Man kann das ja noch beliebig weiterspinnen, wenn es mehr als zwei Miteigentümer gäbe. Das würde dann heissen, dass ich immer weniger für dasselbe Arbeitszimmer absetzen könnte, je mehr Miteigentümer es gäbe.
Beispiel, selbe Wohnung wie oben, aber 4 Miteigentümer, jeder 1/4:
Finanzamt: 10% von 2.500 € = 250 € absetzbar
Alternative: 40% (10 von 25 qm) von 2.500 (1/4 von 10.000) = 1000 € absetzbar
Hier sieht man, dass die Rechnung der Finanzämter ungerecht ist. Meine alleinige Nutzung des Zimmers sollte immer das gleiche kosten, unabhängig davon wie viele andere Leute ausserhalb des Arbeitszimmers noch wohnen.
Was meint ihr dazu?