Flächenanteil Arbeitszimmer im Miteigentum

  • Im Falle eines Arbeitszimmers in einem Eigenheim das wie üblich den Ehepartnern je zur Hälfte gehört, erkennen die Finanzämter ja meist von den "grundstücksbezogenen" Kosten (wie etwa Afa, Zinsen, Grundsteuer) nur die Hälfte an, weil dem Nutzer des Arbeitszimmers ja nur die Hälfte des Hauses/Wohnung gehöre. Da stellt sich mir die Frage wieso dann bei der Berechnung des Flächenanteils des Arbeitszimmers trotzdem die ganze Wohnfläche als Bezugsgröße dienen soll.

    Wenn mir nur die Hälfte des Hauses gehört, gehört mir doch folgerichtig dann eigentlich auch nur die Hälfte der Wohnfläche, oder?

    Beispiel:

    "Grundstücksbezogene" Kosten: 10.000 €, 50% Miteigentum. Dann sind 5.000 € der Kosten ansetzbar entsprechend meines Miteigentums.

    Größe des Arbeitszimmer: 10 qm, Größe des ganzen Wohnung 100 qm, also 10% Anteil für des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche.

    => Absetzbare Kosten: 10% von 5.000 = 500 €

    So sieht es das Finanzamt meistens, und auch einige Finanzgerichte.

    Alternative:

    "Grundstücksbezogene" Kosten: 10.000 €, 50% Miteigentum. Dann sind 5.000 € der Kosten ansetzbar entsprechend meines Miteigentums.

    Gesamte Wohnfläche 100 qm, 50% Miteigentum, macht also 50 qm die mir gehören.

    Größe des Arbeitszimmers: 10 qm, das sind dann 20% der 50 qm.

    => Absetzbare Kosten: 20% von 5.000 = 1000 €

    So würde ich das eher sehen. Das wäre ja folgerichtig und logisch.

    Wenn das Haus 10.000 Kosten verursacht, verursacht das 10 qm große Arbeitszimmer halt immer 10% davon, egal wieviele komplizierte Zwischenrechnungen man macht. Im Falle der Rechnung des FA wären das aber nur noch 5%.

    Meiner Meinung nach widerspricht die aktuelle Handhabe der Finanzämter damit der Steuergerechtigkeit. Wenn ich das Arbeitszimmer alleine nutze, steht es dem Partner ja auch nicht mehr für was anderes zur Verfügung. Damit geht die Fläche des Arbeitszimmers doch nur von meinem Anteil an der Wohnung ab.

    Man kann das ja noch beliebig weiterspinnen, wenn es mehr als zwei Miteigentümer gäbe. Das würde dann heissen, dass ich immer weniger für dasselbe Arbeitszimmer absetzen könnte, je mehr Miteigentümer es gäbe.

    Beispiel, selbe Wohnung wie oben, aber 4 Miteigentümer, jeder 1/4:

    Finanzamt: 10% von 2.500 € = 250 € absetzbar

    Alternative: 40% (10 von 25 qm) von 2.500 (1/4 von 10.000) = 1000 € absetzbar

    Hier sieht man, dass die Rechnung der Finanzämter ungerecht ist. Meine alleinige Nutzung des Zimmers sollte immer das gleiche kosten, unabhängig davon wie viele andere Leute ausserhalb des Arbeitszimmers noch wohnen.

    Was meint ihr dazu?

  • Wie viele Menschen außerhalb des Arbeitszimmers noch wohnen spielt doch auch gar keine Rolle. Entscheidend sind die (wirtschaftlichen) Eigentumsverhältnisse.

    Dir gehören nur 50% des Arbeitszimmers, also musst du auch nur 50% der Kosten dafür tragen. Und kannst damit logischerweise die restlichen 50% nicht als Kosten ansetzen.

    Es gibt nicht "deinen Anteil" der Wohnung, zumindest nicht physisch. Dir gehören von jedem Quadratcentimeter genau 50%. Mache eine Teilungserklärung in der das Arbeitszimmer dein persönliches Sondereigentum ist, und schon ist das "Problem" gelöst ;)

    Ansonsten kann man Eigentum nicht willkürlich, steuermildernd hin und her schieben bzw definieren.

  • Im Falle eines Arbeitszimmers in einem Eigenheim, das wie üblich den Ehepartnern je zur Hälfte gehört, erkennen die Finanzämter ja meist von den "grundstücksbezogenen" Kosten (wie etwa Afa, Zinsen, Grundsteuer) nur die Hälfte an, weil dem Nutzer des Arbeitszimmers ja nur die Hälfte des Hauses/Wohnung gehöre.

    Was meint ihr dazu?

    Bekommst Du in Deiner beruflichen Situation überhaupt ein Arbeitszimmer anerkannt oder geht es Dir nur ums Prinzip?

  • Wie viele Menschen außerhalb des Arbeitszimmers noch wohnen spielt doch auch gar keine Rolle. Entscheidend sind die (wirtschaftlichen) Eigentumsverhältnisse.

    Dir gehören nur 50% des Arbeitszimmers, also musst du auch nur 50% der Kosten dafür tragen. Und kannst damit logischerweise die restlichen 50% nicht als Kosten ansetzen.

    Es gibt nicht "deinen Anteil" der Wohnung, zumindest nicht physisch. Dir gehören von jedem Quadratcentimeter genau 50%. Mache eine Teilungserklärung in der das Arbeitszimmer dein persönliches Sondereigentum ist, und schon ist das "Problem" gelöst ;)

    Ansonsten kann man Eigentum nicht willkürlich, steuermildernd hin und her schieben bzw definieren.

    Liegt für den Ehepartner, der das Arbeitszimmer des Partners nicht mehr nutzen kann, eine Abnutzung im Sinne von https://de.m.wikipedia.org/wiki/Absetzung_f%C3%BCr_Abnutzung vor?

  • Man kann nur AfA auf etwas beanspruchen, was man selber wirtschaftlich getragen hat bzw. was einem wirtschaftlich gehört.

    Darum geht's doch: dass beiden das Eigentum hälftig gehört.

    Dewegen kann der Nutzer des Arbeitszimmers die Kosten nur zur Hälfte absetzen.

    Die Argumentation läuft hierfür über den Nutzer des Arbeitszimmer.

    Ich frage jetzt nach der steuerlichen Relevanz des Vermögensverlustes dew Nicht-Nutzers des Arbeitszimmers.

  • Darum geht's doch: dass beiden das Eigentum hälftig gehört.

    Dewegen kann der Nutzer des Arbeitszimmers die Kosten nur zur Hälfte absetzen.

    Die Argumentation läuft hierfür über den Nutzer des Arbeitszimmer.

    Ich frage jetzt nach der steuerlichen Relevanz des Vermögensverlustes dew Nicht-Nutzers des Arbeitszimmers.

    Wenn der kein häusliches Arbeitszimmer hat, erzielt er mit seinem Eigentum ja kein Einkommen. Daher sehe ich da keine Möglichkeit das steuerlich anzusetzen.

  • Wenn der kein häusliches Arbeitszimmer hat, erzielt er mit seinem Eigentum ja kein Einkommen. Daher sehe ich da keine Möglichkeit das steuerlich anzusetzen.

    Ok - ich verstehe.

    Ist es für dschingiskaan vielleicht immer noch machbar die Kosten für das Arbeitszimmer vollständig abzusetzen, abhängig davon, ob er vielleicht der einzige (oder der relevante) Verdiener in der Ehegemeinschaft ist und/oder ob er die Kosten vom Gemeinschaftskonto oder von einem Einzelkonto bezahlt?
    Im u.g. Artikel wird so einiges angedeutet. Aber ich werde nicht ganz schlau daraus:

    https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/arbeitszimmer-bei-eigentum-oder-anmietung-von-ehegatten_170_559596.htm

    Zitat

    Grundstücksorientierte Aufwendungen - Ehegatten sind Eigentümer, ein Ehegatte nutzt Arbeitszimmer:

    100 % der grundstücksorientierten Aufwendungen sind abziehbar,

    • wenn sie vom Konto des Arbeitszimmer-Nutzenden gezahlt werden oder

    GeldAnleger

    Zitat

    Mache eine Teilungserklärung in der das Arbeitszimmer dein persönliches Sondereigentum ist, und schon ist das "Problem" gelöst ;)

    Wie aufwendig ist so etwas denn?