PKV : Sind PZR / Zahnprophylaxe denn BRE-schädlich?

  • Guten Abend,

    ich denke mir schon, daß man eine solche Frage nicht pauschal beantworten kann, aber vielleicht ja "tendenziell"? Oder eben aus den Erfahrungswerten heraus...

    Frage:
    Ist es Usus, daß Kosten für Zahnhygiene, Professionelle Zahnreinigung (PZR), Zahnprophylaxe BRE-schädlich sind?
    Ich war immer der Meinung, daß gerade die Vorsorgeleistungen eben nicht die Beitragsrückerstattung schädigen.

    Weiß das Forum da was dazu?

    Mit Dank und nochmals guten Wünschen für das Neue Jahr.

    :)

  • In dem Fall geht es um die HUK.

    Aber mich würde interessieren wie es grundsätzlich ist, oder eben "tendenziell". Vielleicht gibt es ja Forenteilnehmer / Wissende hier, die sagen, "Ja, das ist bei den PKV generell so", oder "Ne, das ist i.d.R. nicht BRE-schädlich, nur ein paar spezielle PKV machen das leider so und rechnen gegen".

    Grüße

  • Hoffe

    Bei der Debeka ist das nach meinem Wissen BRE-schädlich. Wenn man sich auf der Homepage über die BRE informiert, dann steht dort auch nichts von Ausnahmen. Mir wäre das ehrlich gesagt neu.

  • Ist es Usus, daß Kosten für Zahnhygiene, Professionelle Zahnreinigung (PZR), Zahnprophylaxe BRE-schädlich sind?
    Ich war immer der Meinung, daß gerade die Vorsorgeleistungen eben nicht die Beitragsrückerstattung schädigen.

    Hallo Hoffe,

    das kommt darauf an, was dazu in den Tarifbedingungen steht.

    Je nachdem fällt die PZR

    1) nicht unter die sonst fällige tarifliche Selbeteiligung
    2) nicht unter die BRE-schädlichen Leistungen
    3) weder noch
    4) sowohl als auch .
    Alle 4 Fälle sind möglich. Wie die HUK das handhabt, weiß ich nicht. Möglicherweise hat sie verschiedne tarife, in denen das unterschiedlich geregelt ist.


    Wenn es um die Tendenz geht, schätze ich, dass es in neueren Tarifen eher nach 3) tendiert als nach 4).

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hoffe , bei "guten" privaten Krankenversicherungen werden Vorsorgeleistungen auch bei Vereinbarung eines Selbstbehalts voll erstattet und sie sind nicht schädlich für die Beitragsrückerstattung. Über die Zahnvorsorge hinaus gilt das für alle medizinisch sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen ohne Einschränkung auf "gesetzlich eingeführte Programme" wie in der GKV.


    Das ist auch sehr sinnvoll, denn sonst werden viele Versicherte „geizig“ bei Ihrer Vorsorge und verursachen später höhere Kosten für das Versicherten-Kollektiv durch vermeidbare schwere Erkrankungen wie z.B. Darmkrebs.


    In den AVBs des aktuellen HUK Komfort-Tarifs ist unter Ziff. 8 Beitragsrückerstattung Folgendes geregelt:


    Werden für den maßgeblichen Zeitraum jedoch ausschließlich Aufwendungen für in

    § 1 (2) b) und (2.1) der AVB genannte Untersuchungen bzw. Zahnvorsorgemaßnahmen und professionelle Zahnreinigung gemäß Krankheitskostentarif Nr. 4. a) – auch im Rahmen eines

    etwaig bestehenden Selbstbehaltes – zur Erstattung vorgelegt, bleibt die Teilnahmeberechtigung bestehen.


    Zahnvorsorge ist im Komfort-Tarif der HUK also immerhin BRE-unschädlich, andere Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. eine Darmspiegelung jedoch nicht. Das ist einer von vielen Gründen, weshalb die Tarife der HUK bei detaillierter Analyse von ca. 100 Kriterien in Summe leider nicht zu den "guten" zählen.

    Siehe dazu auch unserer Seite "Auswahlkriterien Krankenversicherung" unter dem Punkt "Vorsorge ohne Einschränkungen".


    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Da es sich im vorliegenden Fall um einen alten Bisex Tarif, Komponente Z100, handelt, dürfte der von Dr. Schlemann zitierte Passus leider nicht zutreffen. Genau wissen tue ich es zwar nicht, da mir die alten Bedingungen leider nicht vorliegen.

  • Die Tarifbedingungen hast du beim Abschluss erhalten und sind auch ziemlich problemlos im Netz zu finden. Ich weiß nicht, wie man mit einer Versicherung wie der HUK-Coburg überhaupt zurecht kommen will, ohne sich vertieft mit den Feinheiten der Tarifbestimmungen beschäftigt zu haben. Die kürzen doch ständig mit Spitzfindigkeiten Leistungen und lassen sich lieber kostenpflichtig verklagen als sich an die eigenen Regeln zu halten.


    In dem genannten alten Tarif sind alle in Anspruch genommenen Leistungen schädlich, auch Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung o.ä. Außerdem ist die Höhe der BRE danach gestaffelt, ob ein oder zwei Jahre Leistungsfreiheit bestanden. Wenn sonst innerhalb von zwei jahren nichts anderes anfällt, wirst du also sinnvollerweise Zahnreinigung und Routinekontrolle selbst bezahlen.

  • Ach ja, als Ergänzung:

    Dr. Schlemann lag natürlich auch richtig, aber das gilt eben nur für die neueren Unisex-Tarife.

  • @epsilon2 : Danke für die zusätzliche Info.

    Die Tarifbedingungen ... sind auch ziemlich problemlos im Netz zu finden. ...

    ...

    Ich habe nach den "alten" Bedingungen im Netz gesucht, nicht nur beim Versicherer, sondern auch auf anderen Seiten. Leider konnte ich nur die "neuen" Bedingungen online finden, nicht aber die besagten "alten". Evtl. hast Du da einen Tipp, auf welcher Seite diese vorgehalten werden?

  • Man kann die Bedingungen zum eigenen Vertrag übrigens auch problemlos beim Versicherer anfordern. :)

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  • Vielen Dank für die Rückmeldungen. Da es sich im vorliegenden Fall um einen alten Bisex Tarif, Komponente Z100, handelt, dürfte der von Dr. Schlemann zitierte Passus leider nicht zutreffen. Genau wissen tue ich es zwar nicht, da mir die alten Bedingungen leider nicht vorliegen.

    Die Bisex Tarife der HUK sind - ähnlich wie bei der Debeka - leider insgesamt extrem schwach auf der Brust und leisten teilweise schlechter als die GKV! Die Unisex Tarife sind etwas besser, aber immer noch weit unter den Leistungen moderner leistungsstarker Tarife.


    Siehe dazu ausführlicher die folgenden Threads / Beiträge:


    Für Bequeme hier noch mal die krassesten Leistungsdefizite:

    • Primärztprinzip, nicht nachträglich heilbar, auch bei Akutversorgung im Ausland, ohne Maximierung des Eigenanteils bei Nichteinhaltung
      Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung ambulant, stationär und bei Zähnen
    • Keine Übernahme der Kosten einer gezielten Auslandsbehandlung ambulant, stationär und bei Zähnen
    • Erstattung Heilmittel nur zu 80% ohne Maximierung des Eigenanteils und mit Deckelung durch ein Preis-/Leistungsverzeichnis
    • Erstattung Hilfsmittel nur zu 80% ohne Maximierung des Eigenanteils und mit Deckelung durch ein Preis-/Leistungsverzeichnis, kein offener Hilfsmittelkatalog!, Beatmungsgeräte nur bis 1.250 EUR, keine Übernahme der Kosten für Heimdialysegeräte, Krankenfahrstühle nur bis 2.000 EUR (= ein Witz), Hörgeräte nur bis 1.250 EUR je Hörgerät (gute Geräte liegen so bei 3.000 EUR pro Stück!), kein Blindenhund (kostet so um die 25.000 EUR), kein Blindenlese-/Vorlesegerät, keine Körperersatzstücke, keine Prothesen, keine Kunstaugen (nur "Kunstglieder"),
      Ambulante Psychotherapie: nur 30 Sitzungen pro Kalenderjahr mit 20% Selbstbeteiligung ohne Maximierung des Eigenanteils (geht gar nicht!)
    • Keine Transporte bei Gehunfähigkeit
    • Behandlung in Krankenhausambulanzen, Erstattung von Kosten häuslicher Behandlungspflege / Krankenpflege und ambulante Palliativversorung (SAPV) sind nicht in den Bedingungen aufgeführt.
    • Zusageerfordernis bei sog. gemischten Anstalten (ziemlich blöde Klausel, weil man das dem KH von außen nicht ansieht)
    • Stationäre Psychotherapie: nur 30 Behandlungstage je Kalenderjahr ohne Maximierung des Eigenanteils (geht gar nicht!)
    • Keine Begleitperson für Kinder ("Rooming in")
    • Zahnersatz wird nur zu 60% erstattet (70% bei Kooperationspartnern), Verblendungen im Frontzahnbereich nur bis Zahn 5, Deckelung durch ein Preis-/Leistungsverzeichnis
    • Kieferorthopädie nur bis Alter 20
    • Keine Wohnsitzverlegung ins Ausland möglich
    • Kein Optionsrecht auf Höherversicherung
    • Keine ambulante Anschlussreha, stationäre Anschlussreha nur bei "schweren Erkrankungen aus den Bereichen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie", keine sonstigen Reha-Maßnahmen
    • Kosten für Entziehungs-/Entwöhnungsmaßnahmen werden nicht übernommen
    • Kein Anspruch auf Umwandlung der Voll- in eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
    • KTG Anspruch endet spätestens 3 Monate nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit
    • usw.

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  • Oh. Und diese "krassesten" Leistungsdefizite, ohne daß ich sie inhaltlich voll durchschaue, sind das jetzt die vom alten Bisex- oder gar die vom neuen Unisex-Tarif?

    edit:

  • Haben Sie die Links und die nächsten Posts in diesen Threads mal nachgelesen Hoffe ? :)

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  • Zitat

    Wenn es für die neuen Bisex-Tarife ist, dann *glaube* ich, Glauben ist nicht Wissen, ist es zumindest nicht pauschal so schlecht wie gelistet, sondern in Abhängigkeit von der abgeschlossen Stufe, sprich ob -Select-, oder Komfort-Tarif.

    Kleine Anmerkung zur Aufklärung Hoffe :

    Bisex = alt / ganz schlecht

    Unisex = neu / mittel schlecht

    :)

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  • Ja, habe ich mich verschrieben? Tatsache, ich habe es im letzten Post 1x richtig und 1 x falsch verwendet.


    Hier nochmals, mit Korrektur im Spoiler (mit dem ich doch vom Verschreiber abgesehen, richtig liege, oder?):

    Oh. Und diese "krassesten" Leistungsdefizite, ohne daß ich sie inhaltlich voll durchschaue, sind das jetzt die vom alten Bisex- oder gar die vom neuen Unisex-Tarif?

    edit:

  • Sag ich doch. HUK Unisex ist im Vergleich leistungsschwach, aber nicht ganz so schlecht wie Bisex. :)

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  • :off topic:

    Dr. Schlemann :

    Was ich im Spoiler damit

    Zitat

    Wenn es für die neuen BiUnisex-Tarife ist, dann *glaube* ich, Glauben ist nicht Wissen, ist es zumindest nicht pauschal so schlecht wie gelistet, sondern in Abhängigkeit von der abgeschlossen Stufe, sprich ob -Select-, oder Komfort-Tarif.

    sagen wollte/will ist, daß all das aufgelistete "Schlechte" doch nicht per se so ist im neuen Unisex-Tarif. Sondern stark davon abhängig ist, welche Stufe (Komfort, Select, etc.) gewählt wurde.

    Zum Beispiel Zahnersatz nicht per se nur 60% / 70%. Oder ambulante Psychotherapie nicht per se nur 30 Sitzungen. Wie gesagt, ich mag falsch liegen, aber so sieht es aus, wenn ich mir das als Laie im Tarifwerk anschaue. Damit will ich nicht sagen, daß es eine ordentliche Leistungsbilanz ist, die da angeboten wird. Das kann ich nicht beurteilen, da vertraue ich auf Aussagen von Wissenden wie Ihnen und anderen hier im Forum. Aber ganz so pauschal scheint mir Ihre Auflistung nicht per se auf den neuen Unisex-Tarif zuzutreffen.

    Dies nur am Rande, weshalb ich es ursprünglich verdeckt in einem Spoiler geschrieben habe.


    PS:
    Leider kann man als Alt-Versicherter in dem geschlossenen Bisex-Tarif nicht mehr so einfach (ohne Gesundheitsprüfung), in den leicht besseren offenen Unisex-Tarif wechseln. Der Zug ist leider durch. :(

  • Die Auflistung der Defizite bezog sich auf den Bisex Tarif. Ich dachte das wäre aus den verlinkten Threads deutlich genug erkennbar gewesen.

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