Rückerstattung nur in Bar - Steuerhinterziehung?

  • Ich habe einer Reparaturfirma für Hausgeräte im Rahmen eines Reparaturauftrages EUR 500 bezahlt. Der Handwerker (der Eigentümer der Reparaturfirma) bestand auf Barzahlung. Auf dem Auftragszettel steht handschriftlich "+19% MwSt" (aber kein expliziter Betrag), auch auf der Quittung ist die MwSt nicht explizit ausgewiesen.


    Nun ist die Reparatur nicht korrekt durchgeführt worden; daher bin ich vom Vertrag zurückgetreten und habe die EUR 500 zurückverlangt. Der Handwerker besteht darauf, mir das Geld einige Wochen später in bar persönlich vorbeizubringen, statt es mir einfach zu überweisen, mit der Begründung, dass er das Geld ja auch in bar erhalten hätte.


    Ich wundere mich darüber, dass der Handwerker den Aufwand der zusätzlichen Anfahrt in Kauf nimmt, statt mir das Geld einfach zu überweisen. Ist seine Begründung schlüssig oder gibt es hier einen Verdacht auf Steuerhinterziehung?

  • Bist du Steuerfahnder oder willst du dein Geld zurück?

  • Dein Verdacht dürfte wohl zutreffen. Und nun? Was willst Du davon machen?


    Um diesen Sektor auszutrocknen, gibt es seit einigen Jahren die Steuerregelung, daß Dir das Finanzamt auf die Lohnkosten einer Handwerkerrechnung quasi die Mehrwertsteuer zurückzahlt (0,85*1,19=1,0115). Dafür muß aber eine vernünftige Rechnung vorliegen und sie muß unbar bezahlt werden.


    Mal sehen, ob der Handwerker das Geld tatsächlich zurückbringt oder Dich hinhält bis zum St.-Nimmerleins-Tag.

  • Bist du Steuerfahnder oder willst du dein Geld zurück?

    Ich bin zum einen einfach aus Neugierde an einer plausiblen Erklärung interessiert, zum anderen möchte ich nicht aus Versehen einen Handwerker schwarz bezahlen. Und falls der Verdacht wohlbegründet sein sollte, könnte ich ihn dem Finanzamt melden - auch in dem Fall, dass ich das Geld nicht (außergerichtlich) zurückerhalten sollte, was ich nach seinem bisherigen Gebaren für nicht so unwahrscheinlich halte.

  • Ich habe (nach einigen Drohungen) das Geld wieder - und ihn danach nochmal wegen der Bargeldsache gefragt. Er meinte, er hätte für die EUR 500 noch keine Rechnung geschrieben, und müsste dieses Geld daher auch wieder in Bar zurückgeben, weil er sonst darauf trotz der Rückgabe Steuern zahlen müsste. Ich hab ihm das mal abgenommen...

  • Ich habe (nach einigen Drohungen) das Geld wieder.

    Das freut mich für Dich.

    Und ihn danach nochmal wegen der Bargeldsache gefragt.

    Das hätte ich mir verkniffen, zumal die Sachlage klar ist.

    Er meinte, er hätte für die EUR 500 noch keine Rechnung geschrieben, und müsste dieses Geld daher auch wieder in bar zurückgeben, weil er sonst darauf trotz der Rückgabe Steuern zahlen müsste.

    Er hat die Einnahme nicht verbucht, hat Dir sogar Mehrwertsteuer bescheinigt. Das ist klar außerhalb der Rechtslage. Ich wäre an Deiner Stelle froh, das Geld wiederbekommen zu haben. Für mich wäre die Sache damit erledigt.