VWL-Depot: Was tun nach Kündigung?

  • Hallo in die Runde,


    was mache ich mit meinem VWL-Depot nach Jobverlust?


    Ich hatte ein VWL-Depot bei finvesto (jetzt: FNZ-Bank) eingerichtet, in dem ein ETF bespart wurde.


    Auf dem Depot haben sich ca 400-Zerquetschte-Euro bislang angesammelt.


    Kürzlich hat mir leider mein Arbeitgeber gekündigt, weil ich zu oft in den letzten Monaten krank geworden bin.

    Das trifft leider zu, bin gesundheitlich seit geraumer Zeit ziemlich angeschlagen und es ist tatsächlich unsicher, ob ich überhaupt wieder arbeiten kann. Dazu berate ich mich gerade ausführlich mit VdK etc. - und das soll hier auch gar nicht das Thema sein.


    Mir geht’s hier allein um die Vermögenswirksamen Leistungen.


    Meines Wissens nach ist das Geld gesperrt bis zum Ende der gesetzlichen Ansparphase. Trifft das zu? Hat jemand eine Idee, was ich jetzt am besten tun kann bzw. machen sollte mit dem VWL-Depot?


    Besten Dank schon mal im Voraus von der GoldGaleone

  • Du kannst bei Finvesto auch ein Jahr lang nichts einzahlen lassen durch einen Arbeitgeber, ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Den Vertrag ein Jahr ruhen lassen sozusagen. Also du könntest auch, wenn du das Geld nicht dringend brauchst, abwarten, bis du vielleicht doch wieder einen Job hast innerhalb eines Jahres. Und wenn nicht dann die ETF-Anteile übertragen. Wobei man die Depotgebühr natürlich berücksichtigen sollte, die ja mit 10€ p.a. für den geringen Depotbestand nicht ohne ist.

  • Am besten den Depotanbieter vorher fragen. Bei der Deka müsste ich eine Gebühr wegen vorzeitige Auflösung bezahlen (ca. 20€). Ich hatte keine Zuwendung vom Staat bekommen.

    Ob das vielleicht in die lange Liste der Gebühren gehört, die Banken eigentlich nicht verlangen dürfen aber es einfach mal versuchen?

  • Steht im PLV welches man akzeptiert hat.


    Bei vorzeitiger Auflösung des VL-Vertrags (Prämienschädlich) einmalige Gebühr von 10,00 €

  • Bei erhaltener Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauförderung vielleicht. Wobei die Liste der Ereignisse, die es doch prämienunschädlich werden lassen z.B. auch den Punkt

    "Der Sparer ist mindestens 1 Jahr ununterbrochen arbeitslos." enthält.