Hätte mir nur gewünscht, dass mir Scalable das auch in der Mail schon mitgeteilt hätte.
Im Prinzip haettest du nach §298 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__298.html) vorab informiert werden muessen. Je nachdem wieviel Aufwand du betreiben moechtest und um wieviel Geld es geht, kann man da auch weitere Schritte einleiten.