P2P-Platformen und die Versteuerung (z.B. Bondora G&G)

  • Moin,

    ich habe seit einigen Jahren ein Konto bei Bondora Go & Grow auf dem ein sehr kleiner Teil meines Vermögens vor sich hindümpelt.

    Ich habe bisher noch nie Geld von dem Konto abgezogen.

    Es gibt ja hinsichtlich der Besteuerung von P2P-Platformen unterschiedliche Vorgehensweisen. Ich habe mich damit ehrlicherweise nicht groß damit auseinander gesetzt. :/

    Versteuert hier Jemand seine P2P-Einkünfte in Form der 'alternativen Besteuerung', wie Sie ja offenbar von diversen größeren P2P-Anlegern genutzt wird?

    Alternative Besteuerung von P2P Krediten - so wendest du sie an!
    Die alternative Besteuerung von P2P Krediten bringt eine Menge Geld und Vorteile mit sich. Informiere dich jetzt, was es damit auf sich hat.
    passives-einkommen-mit-p2p.de


    Hat das Finanzamt die alternative Besteuerung bei Euch problemlos akzeptiert!?

  • Bin leider immer noch nicht so recht weiter gekommen. :/

    Die 'alternative Besteuerung' von Zinseinkünften bei P2P-Krediten wird von diversen Anlegern genutzt (teils nach Rücksprache mit einem Steuerberater, teils einfach so).

    Ich konnte bisher keinen Fall finden, bei dem ein Finanzamt diese Art der Besteuerung nicht akzeptiert hätte.

    Dazu auch nochmal hier die Stellungnahme einer Steuerberaterin:

    Besteuerung von Einnahmen aus P2P-Krediten
    Wer sich finanziell weiterbildet und sich mit den unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten beschäftigt, wird unweigerlich auch auf P2P-Kredite stoßen. P2P
    bettina-kuhn.de


    Ich werde für mich die 'alternative Besteuerung' anwenden, wenn ich mal Geld von meinem Bondora Go & Grow Account abziehe.


    PS: Damit meine ich nicht die 'alternative Besteuerung' wie Bondora Sie vorsieht!!!

  • Dazu auch nochmal hier die Stellungnahme einer Steuerberaterin:

    https://bettina-kuhn.de/besteu…nnahmen-aus-p2p-krediten/


    Ich werde für mich die 'alternative Besteuerung' anwenden, wenn ich mal Geld von meinem Bondora Go & Grow Account abziehe.

    Danke erstmal für den Link. Dort wird die Sache wirklich gut und verständlich zusammengefasst.



    Wenn du Zinsen auf Bondora G&G erhältst, musst du sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben:


    Entweder du folgst der "normalen" Besteuerung, dann gibst du diese Zinsen bei den ausländischen Kapitalerträgen an.

    Oder du folgst der "alternativen" Besteuerung (d.h. der Annahme, dass du noch keine witschaftliche Verfügungsgewalt über die Zinsen hast, solange du sie nicht von deinem Bondora-Account auf dein Girokonto zurückgeholt hast), dann musst du diese Zinsen zumindest im Freitext erwähnen, so wie die Steuerberaterin in deinem Link beschreibt.


    Damit entscheidest du dich sofort zwischen "normaler" und "alternativer" Besteuerung und wendest die jeweilige an, sobald du auf Bondora Zinsen bekommst hast. Die Entscheidung wird nicht erst beim Abheben der Zinsen getroffen.


    Die Steuerberaterin schreibt am Ende ausdrücklich:

    "Keine Angaben zu machen ist daher Steuerhinterziehung!"

  • Dann halt uns die nächsten Jahre mal auf dem Laufenden, ob sich das FA mal meldet oder wenn du Geld abiehst :)

    Das mache ich.

    Könnte aber bis zur Rente dauern, bevor es mit dem Abziehen los geht. ;)

    Wenn du Zinsen auf Bondora G&G erhältst, musst du sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben:

    ...

    "Keine Angaben zu machen ist daher Steuerhinterziehung!"

    Da liegt das Problem. :/

    Ich habe seit bestimmt 20 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht (lohnt sich nicht für mich).

    Ich habe mit Ende letzten Jahres jetzt mal eine Steuersoftware gekauft um zukünftig die Steuererklärung für meine Mutter machen zu können. Sie ist nach dem Tod meines Vaters jetzt steuerpflichtig.

    Damit kann ich auch meine Steuererklärung einreichen. Kommt zwar nix bei rum, aber zumindest kann ich dann nachweisen, dass ich die entsprechende Angabe gemacht habe.