Hallo liebes Forum,
ich habe über meinen Arbeitgeber seit 2017 eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Entgeldumwandlung abgeschlossen.
Mein Gehalt wird also vom Arbeitgeber (Ag) direkt dorthin eingezahlt, ich spare also Steuern und bekomme noch einen Zuschuss vom Ag. Nebenher habe ich seit 2020 einen ETF Sparplan (50€/Monat).
Jetzt wurde für 2024 die Einkommensgrenze für die vermögenswirksamen Leistungen (VwL) erhöht und ich wäre ab jetzt für den staatlichen Zuschuss berechtigt. Der Ag wird hier nichts zuzahlen, das ist mir klar, er macht ja die bAV.
Wenn ich aber freiwillig meine ETF-Sparrate vom Ag auf ein entsprechendes VwL-Depot in einen ETF einzahle, bekomme ich dann nach den 6 Jahren vom Staat den VwL-Zuschuss, oder wird das dann verweigert, weil ich ja schon mit der bAV "Steuervorteile" habe und nicht beides bekommen kann?
Vielen Dank für eure Kommentare
Stephan