Finanzämter setzen Pfändungsandrohungen undifferenziert ein

  • Hallo,

    ich würde gerne wissen, ob es einen identifizierbaren Trend in Finanzämtern gibt, Fälle aufgrund von Personalmangel nur lückenhaft zu bearbeiten, aber gegenüber Steuerzahlenden neue Härten zu etablieren?

    Ich habe von 2 Finanzämtern aus 2 Bundesländern (Berlin, Ba-Wü) auch noch zeitgleich vor Weihnachten Pfändungsandrohungen erhalten. Das süddeutche FA hat diese jetzt auch auch wahr gemacht, OBWOHL mein Steuerberater mit dem FA quasi noch im Austausch zu der Sache ist. Er hatte den Bescheid für die Steuern 2021 als fehlerhaft zurückgewiesen und weitere Unterlagen eingereicht. Das FA meldete sich dazu nicht mehr zurück, versendete aber den Pfändungsbescheid. Es war zuvor über Wochen unmöglich, die zuständige SB ans Telefon zu bekommen, Nachfragen liefen ins Leere, Keine Reaktion auf Nachrichten etc. und dann der tatsächliche Pfändungsbescheid.

    - Gleiches Spiel beim Berliner FA, wo mein Steuerberater seit Hernst 2022 Einspruch gegen einen fehlerhaften Zweitwohnungssteuer-Bescheid eingelegt hatte - Auch hier: Über Wochen ist kein Zuständiger zu sprechen, es wird weder zurückgerufen noch auf Nachrichten reagiert, die per Elster geschickt wurden. Und dann: Pfändungsandrohung. Wie sich nach Rund-um-die-Uhr Kontaktaufnahmeversuchen rausstellt: Mein Fall ging durch die Hände von mehr als vier verschiedenen SBs, alle irgendwann krank, versetzt etc. Unterlagen gingen verloren, auch die letzte Einsendung mit Bitte um Korrektur konnte von der neuen Zuständigen nur nach langen Suchen irgendwo "auf dem Schreibtisch" eines früheren SBs gefunden werdne... Ich bin entsetzt, was da los ist. Intern schafft man es nicht mehr, mit ausreichend Personal die Fälle ordentlich zu bearbeiten - Aber Bürgern gegenüber haben die Ämter keine Hemmungen die Keulen auszupacken.


    Frage: habe ich nur Pech oder haben andere auch solche Erfahrungen gemacht? Das läßt ja insgesamt nichts Gutes für die Zukunft erwarten, wo noch mehr Personal fehlen wird.

    Frage 2: Hat jm Erfahrung mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber dem FA. Ich will mir diese Behandlung nicht gefallen lassen, da mir der Pfädnungsbescheid auch erheblichen Ärger einbringt. Danke für Rückmeldungen. Danke Adrienne

  • Da fehlt wohl jedes Verständnis für den Ablauf eines Steuerverfahrens.


    Offenbar liegen ja in beiden Fällen Bescheide vor. Dann kann von Untätigkeit des Finanzamts also keine Rede sein. Wenn man einen Steuerbescheid für falsch hält, muss dagegen Einspruch eingelegt werden. Es genügt nicht, den Bescheid "zurückzuweisen" und sich mit dem Finanzamt "auszutauschen". Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. es muss trotzdem erst mal gezahlt werden. Die Aussetzung der Vollziehung kann beantragt werden, wenn sie vom Finanzamt aber nicht bewilligt wird, muss ein entsprechender Antrag beim Finanzgericht gestellt werden. Bei den eher kleineren Beträgen, um die es da z. B. bei der Zweitwohnungssteuer gehen dürfte, würde ich mir das nicht antun. Die Erfolgsaussichten eines Antargs auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung sind schon aus rechtlichen Gründen nicht gut, die Hürden sind hoch und selbst im seltenen Erfolgsfall kostet es dann womöglich am Ende 6 % p.a. Aussetzungszinsen. Dann lieber zunächst zahlen und parallel das Einspruchs- und ggf. Klageverfahren durchführen. Ein Steuerberater sollte das alles wissen, das ist kleines einmaleins.


    Und wenn die Vollstreckungsandrohung kommt müssten eigentlich alle Alarmglocken läuten. Da steht klar und deutlich drin, was passiert, wenn man nichts tut. Das Finanzamt anzurufen, um mal darüber zu sprechen, ist dabei gleichzusetzen mit nichtstun. Die Sache ist dann sowieso schon bei der Vollstreckungsstelle, selbst wenn man den Sachbearbeiter erreicht und den zu beschwatzen versucht, ändert das am Verfahrensablauf nichts mehr. Entweder es wird gezahlt oder ein Rechtsbehelf gegen die Vollstreckung eingelegt oder die vollstrecken wirklich.


    Wenn da schon seit 2021 und 2022 Einspruchsverfahren anhängig sind, stellt sich die Frage, warum nicht längst Untätigkeitsklage erhoben worden ist, die zulässig ist, wenn über den Einspruch nach sechs Monaten nicht entschieden ist. Das Finanzamt hilft erfahrungsgemäß einem Einspruch entweder schnell ab, wenn es zur Erkenntnis kommt, dass wirklich etwas falsch gemacht wurde, oder gar nicht. Dann bestehen Erfolgsaussichten nur, wenn die Sache vor Gericht kommt und als Steuerpflichtiger habe ich kein Interesse daran, das unnötig herauszuzögern, sondern treibe das Verfahren selbst voran. Das dauert eh schon lang genug. Für die Entscheidung über den Einspruch ist auch nicht mehr der Sachbearbeiter zuständig, schon deshalb kann man sich Anrufe bei dem ersparen. Auch das sollte ein Steuerberater wissen.

  • Da scheint mir das der Mensch den du für deine Steuersachen bezahlst nicht so wirklich gut in seinem Job zu sein. Kann sein das der Mensch Beraten kann aber wenn der dich in die Pfändung schickt kann die Beratungsleistung wohl nicht auf dem Gebiet der Steuern erbracht worden sein oder du hast ihm nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt.


    Viel Erfolg bei deinen Steuerangelegenheiten.

  • Die Steuer muss trotz Einspruch bezahlt werden, ansonsten hilft nur Einspruch PLUS ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.


    Über den Antrag (AdV) muss dann entschieden werden, was relativ schnell gemacht wird.

    Die Pfuscherei und Überlastung der Behörden nimmt allgemein Überhand. Der Steuerberater agiert hier aber auch nicht ganz im Interesse des Mandanten.


    Am besten man macht bei Erhalt des Bescheids gleich einen Antrag auf schlichte Änderung wenn es um unstrittige Kleinigkeiten geht.

  • Liebe Community, das ist sehr hilfreich - Ihr habt meine Befürchtung auch bestätigt, nämlic h dass ev der Steuerberater nicht richtig reagiert haben könnte. Ich kenne mich da eindeutig zu wenig aus, aber werde dem jetzt nachgehen, Danke für die sehr guten und hilfreichen Rückmeldungen. So eine Pfändungsgeschichte ich wirklich sehr lästig, zieht siene Kreise - und sehr arbeitsaufwändig in der Beseitigung. Danke Euch.