ALG 1 + Pflege Angehörige

  • Servus Leute,


    bin ab 25.1.2024 ausgesteuert , und jetzt frisch in ALG1. Bin Berufsgemindert im Bergbau und bekomme kleine Bergmannsrente( Rente für Bergleute bei geminderter Berufsfähigkeit) und habe private BU laufen als Leistung.Habe Zuhause meine Mutter mit Pflegegrad 5 und mein Vater mit Pflegegrad 2. Jetzt bin ich am überlegen ALG wieder abzubrechen,da ich nun gelesen habe das ich es auch innerhalb 4 Jahren verschieben kann.

    Jetzt zu meiner Frage,wenn ich der Pflegekasse nun melde,das ich ab 25.1.2024 Hauptpflegekraft bin,werden dann Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt? Werde in 2 Jahren 50 vielleicht könnte ich mein Bezug von ALG dann erhöhen. Aktuell bin ich bei meinen Eltern auch als Pflegekraft eingetragen, Rentenversicherungsbeiträge wurden für mich nie gezahlt, sondern nur für meine Frau da ich immer über 30 Std gearbeitet habe. Beim Arbeitsamt habe ich mich jetzt nur für 30 Std gemeldet, würden jetzt von Pflegekasse jetzt automatisch Beiträge für Rente gezahlt oder muss ich dies gesondert beantragen? Danke im voraus

  • Hallo.


    Der Pflegekasse sollte umgehend der Wechsel der Pflegeperson mitgeteilt werden. Dann wird geprüft, ob Beiträge zu zahlen sind. Ausschlussgrund wäre eine Beschäftigung mit mehr als 30 Stunden pro Woche, Arbeitslosigkeit oder Krankheit stellen keinen Ausschlussgrund dar.


    Die Techniker schreibt beispielsweise:

  • Wie Referat Janders mit Wechsel der Pflegeperson andeutet, ist Deine Frau dann allerdings nicht mehr die Pflegeperson. Die Rentenbeiträge werden nur für eine Person gezahlt. Ihr könntet noch versuchen, die Leistungen der Verhinderungspflege für Euch zu nutzen. (Etwas zusätzliches Geld, aber keine Rentenpunkte.)

    Jetzt bin ich am überlegen ALG wieder abzubrechen, da ich nun gelesen habe das ich es auch innerhalb 4 Jahren verschieben kann.

    Das habe ich nicht verstanden. Du bist nicht gezwungen, bei Arbeitslosigkeit ALG I zu beziehen, wenn Du Deinen Lebensunterhalt anderweitig bestreiten kannst. Aber wie verschieben und warum solltest du das tun.


    Übrigens eine reife Leistung mit zwei pflegebedürftigen Eltern zuhause und dabei sogar einmal PG 5! Aber bitte denkt auch an Euch und zieht Alternativen wie professionelle Unterstützung zuhause oder auch ein Pflegeheim in Betracht, bevor ihr selbst dadurch auf dem Zahnfleisch geht.

  • Ganz bestimmt. Aber den Rentenpunkt gibt es trotzdem nur einmal. Na gut, hier zweimal, weil es zwei Pflegefälle sind. Aber egal wie sie sich die Pflege in der Praxis und auf dem Papier aufteilen, durch die Aufteilung vermehren sie sich nicht. Oder übersehe ich etwas?

  • Die Summe der Entgeltpunkte, die auf den Beiträgen durch die Pflegekasse beruhen, bleiben natürlich gleich, aber die werden entsprechend der angegebenen Zeitanteile auf die Pflegepersonen verteilt.

    In diesem Fall insgesamt ein "virtuelles Entgelt" von 4.311,65 Euro pro Monat.

  • Erstmal danke für eure Antworten. Ja mit 2 Pflegebedürftigen Eltern ist es nicht einfach. Ein Heimplatz kommt für mich aktuell noch nicht in Frage. Meine ältere Tochter macht aktuell eine generalisierte Ausbildung zur Krankenschwester,ist also nicht nur im Klinikum sondern auch in Altenheimen,es ist tlw erschreckend was sie uns berichtet. Dazu meine Mutter sich nicht äussern kann,also Hilflos ist,so möchte ich weiterhin sie daheim behalten.

    Pantoffelheld

    Ja das habe ich so gelesen,man meldet sich Arbeitslos dieses kann man abbrechen und kann die nicht verbrauchten Monate innerhalb 4 Jahren dann nehmen. Ich muss ja 6 Std den Markt zur Verfügung stehen,ich denke es ist für mich nicht zu schaffen,da meine Frau nun Hauptverdiener ist und ich nun alleine da stehe,Kinder sind ja auch noch zu versorgen und der Haushalt.


    @Janders

    Ja ich dachte auch das Rentenpunkte aufgeteilt werden bei mehreren Pfleger?!Ich steh in allen Gutachten als Pflegeperson mit drin, allerdings hab ich immer ü30 gearbeitet und somit keine Rentenpunkte erhalten,von den Pflegezeiten mit über 10 passt es von den Zeiten her

  • Sobald nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden, sind aber (bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen) Beiträge zu zahlen.

    Dann müsste man der Pflegekasse mitteilen, seit wann die 30 Stunden eingehalten werden.

  • Hallo zusammen,

    Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) und pflegen einen Angehörigen wird das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet. Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie dem Arbeitsmarkt jedoch weiterhin zur Verfügung stehen. Auch für Sie als Pflegender gelten Pflichten wie eine aktive Arbeitssuche oder die Teilnahme an Schulungen. Sie riskieren andernfalls Sperrzeiten oder gar den Verlust des Anspruchs auf ALG I.

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bekommen, wird das Pflegegeld ebenfalls nicht als Einkommen gewertet. Doch auch dann müssen Sie dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen, um den Leistungsanspruch aufrechtzuerhalten.

    Auch interessant:

    Pflegepauschbetrag
    Wer kostenlos pflegt, zahlt weniger Steuern
    www.finanztip.de

    Ich hoffe, dass es nützlich ist.

    LG

  • Es hat wohl den Anschein, dass der Bezug von Krankengeld, das aus einer Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden pro Woche berechnet wurde, zum Ausschluss von Beiträgen zur Rentenversicherung aufgrund der Pflege führt. Der Bezug von Arbeitslosengeld hingegen sei unproblematisch.


    Ich gebe das hier zunächst nur als Vermutung in die Runde...