Für ein Girokonto (keine Geschäftsgirokonto) wurde ein SEPA-Lastschriftverfahren mit der Sparkasse vereinbart. In diese Vereinbarung steht explizit die Girokontonummer. Für dieses Konto wurde in der Vergangenheit von mehr als 10 Jahren Basis-Lastschrigten und Sammler-Lasttschriften ohne Beanstandung abgewickelt. Nun wurde eine Sammler-Lastschrift nicht ausgeführt. Die Begrondung lautete, dass innerhalb von 10 Wochen Einzüge von Mehr als 10.000 € aufgegeben wurden. Woher kommen die Grenzen. Weder in der Vereinbarung zum mit der Sparkasse noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden solche Grenzen Genannt. Die Sparkasse möchte mit einem "Beratungsgespräch" unbedingt das Ein Geschäftsgirokonto eröffnet wird. Die Sparkasse berät also zu einem teureren Konto.
SEPA Lastschriften
- Gregor75
- Erledigt
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Moin Gregor75 ,
Ich vermute mal das das etwas mit dem Geldwäschegesetz zu tun hat. Da gilt die 10000€ Grenze….
Beratungsgespräch
Pass auf das das nicht zum Verkaufsgespräch mutiert aber du arbeitest ja schon mit Anführungszeichen.
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Dank. Ich habe weder in der Vereinbarung zum SEPA-Lastschriftverfahren eine solche Einschränkung gelesen noch in den Allgemeinen-GB. Na ja, ich habe die Sparkasse gebeten eine schriftliche Begründung für die Weigerung, das Lastschriftverfahren in dem für die letzten 10 Wochen mehr als 10.000 € eingezogen werden solltn, durchzufüren zu geben.
Gibt es für das Finanzamt unterschiedliche Rechte für den Zugriff auf ein Giro- bzw. Geschäftsgirokonto?
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Hallo,
leider geht es aus Deinem Post nicht hervor.
Aber ich lese zwischen den Zeilen, dass Du das Konto für den Geschäftsbetrieb nutzt. Der Einzug von Lastschriften ist bei Privatpersonen ja eher unüblich.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass man dann auch ein Geschäftskonto eröffnet.
Die Sparkasse scheint hier eine Toleranzgrenze zu haben, in welcher sie diese Aktivitäten akzeptiert.
Vielleicht haben sie diese dann wie von Horst Talski schon angeführt mit den Regeln des Geldwäschegesetzes zusammengelegt. Damit können sie die Transaktionen mit einem Geschäftsbetrieb in Verbindung bringen.
Ich würde das ehrlich gesagt mit dem Mitarbeiter der Bank kurz klären.
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Mit Geldwäsche dürfte das eher nichts zu tun haben. Die gehen einfach davon aus, dass ab einem gewissen Volumen an Lastschriften keine private Nutzung des Kontos mehr vorliegen wird. Bei den genannten Beträgen ist das auch verständlich. Wobei es dabei wahrscheinlich weniger um ein paar Euro Gebühren gehen wird, als um die sich aus dem Status ergebenden allgemeinen Folgen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, gelten die gesamten aus Banksicht lästigen Verbraucherschutzvorschriften nicht mehr. Beim Lastschriftverfahren gelten dann z. B. die Regeln für SEPA-Firmenlastschriften, für die insbesondere die Rückbelastungsmöglichkeit weitgehend entfällt.