Guten Tag, wir sind am überlegen eine PU-Anlage von Enpal auf unser Dach vom Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung machen zu lassen und dies monatlich zu mieten. Meine Frage wäre: Können diese Kosten anteilig über die Einliegerwohnung steuerlich bei der Einkommensteuer abgesetzt werden auch wenn die Einliegerwohnung davon keinen direkten Nutzen hat, heißt es wird kein Strom aus der PU in den Zähler der Einliegerwohnung gespeist? Bei Renovierungskosten, die das Haus betreffen und bei der die Einliegerwohnung auch nicht direkt betroffen ist, wie z. B. neues Dach, neue Fassade, können diese Kosten ja anteilig bei der Steuer abgesetzt werden.
Falls mieten der PU das Ausschlusskriterium sein sollte, wie würde es bei einem Kauf der PU aussehen? Der Steuerberater konnte mir hierbei leider nicht weiterhelfen sowas hätte er noch nicht gehabt.
Ich würde mich über eine kurzfristige Rückmeldung sehr freuen.
Vielen Dank und beste Grüße
M. Roso