Ich beziehe eine 99,99%ige Teilrente und bin voll berufstätig mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze.
Nach meinem Verständnis habe ich in dieser Konstellation Anspruch auf Krankengeld nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung. Habe ich auch Anspruch auf Übergangsgeld, wenn ich eine Reha mache?