Berechnungsgrundlage für Höhe des Arbeitslosengelds: 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder 12 Monate vor Arbeitslosmeldung?

  • Liebe Finanztip-Community,


    ich habe eine Frage.


    Angenommen eine Person ist 1 Jahr lang arbeitslos ohne bei der Arbeitsagentur gemeldet zu sein / Leistungen zu beziehen.


    Die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an sich erfüllt (innerhalb der letzten 30 Monate wurde insgesamt 12 Monate lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgegangen).


    Berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengelds dann

    • aus den 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosmeldung (d.h. in dem Fall bestünde kein Anspruch mehr) oder
    • aus den 12 Monaten vor Ende des letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses?

    Meinem Verständnis nach ist b zutreffend. Ist das korrekt so?


    Danke für jede Antwort.

  • Herzlichen Dank für den Hinweis und die Seitenangabe. Ich habe es gelesen, so ganz klar ist es mir aber irgendwie immer noch nicht. Ist mit „Eintritt der Arbeitslosigkeit“ denn das Beschäftigungsende oder der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung gemeint?

  • Herzlichen Dank für den Hinweis und die Seitenangabe. Ich habe es gelesen, so ganz klar ist es mir aber irgendwie immer noch nicht. Ist mit „Eintritt der Arbeitslosigkeit“ denn das Beschäftigungsende oder der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung gemeint?

    Da es sich nicht um einen Normalfall handelt (ALG soll erst ein Jahr nach Beschäftigungsende in Anspruch genommen werden) ist eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit (Telefonnummer siehe letzte Seite des Merkblattes für Arbeitslose) sicherlich zielführend.

  • Hi! Kleines Update: Mit "Eintritt der Arbeitslosigkeit" ist im Jargon der Arbeitsagentur der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung gemeint. D. h. es ist also durchaus möglich, sich z. B. erstmal selbst zu finanzieren und sich dann erst später arbeitssuchend sowie arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen (Anspruch besteht, sofern man zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung noch auf 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten kommt). Auf die Höhe des Arbeitslosengelds hat die verspätete Meldung keine Auswirkung (es tritt aber eine Sperrzeit von 1 Woche ein, d.h. die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs wird um 1 Woche gekürzt). Der Anspruch ist dann 4 Jahre lang ab Enstehung des Anspruchs (also ab der Arbeitslosmeldung) gültig.

  • Ja, da -meinen Infos nach- der ALG-Anspruch ab Beginn der Arbeitslosmeldung 4 Jahre gültig ist, kann es je nach persönlichen Umständen durchaus manchmal sinnvoll sein, sich nicht sofort zu melden / den ALG-Antrag nicht sofort zu stellen (ist manchmal vielleicht auch ohnehin nicht möglich, z. B. wenn man auf Weltreise geht oder nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit direkt ein Studium beginnt). Außerdem erhöht sich die Anspruchsdauer für Leute ab 50 (15 Monate), 55 (18 Monate) und 58 (24 Monate). Da kann es u. U. auch clever sein, den Geburtstag abzuwarten, bevor jmd. den Antrag stellt.

  • Ich bin überzeugt, dass Cao da einem Irrglauben unterliegt.....


    Die 4 Jahresfrist bezieht sich auf den Anspruch von ALG nach entstehen des Anspruchs. Man kann nämlich innerhalb dieser 4 Jahre auf einen z.B. durch Arbeitsaufnahme nicht verbrauchten Anspruch von ALG 1 zurückgreifen. Dies bedeutet im Umkehrschluß das im Vorfeld eine Berechnung des Arbeitslosengeldes erforderlich ist.


    Die Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf ALG 1 ist ja zunächst u.a. eine Arbeitslosmeldung. Und damit laufen die "Mühlen der Argentur für Arbeit" los. Wenn man sich bei der Agentur für Arbeit wieder für eine Weltreise oder ein Studium abmeldet, besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn bis dahin kein Antrag auf ALG gestellt wurde, verbleibt auch keine 4 Jahreesfrist für einen Anspruch auf ALG.

  • Der Anspruch entsteht mit der Arbeitslosmeldung und die 4-Jahresfrist beginnt mit der Entstehung des Anspruchs (also der Arbeitslosmeldung). Also macht es Sinn, sich z. B. erst nach einer Weltreise oder Masterstudium arbeitslos zu melden (solange man zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung noch auf 12 Monate sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 30 Monaten kommt). Das ist die Info, die ich habe.

  • VerDer Anspruch entsteht mit der Arbeitslosmeldung und die 4-Jahresfrist beginnt mit der Entstehung des Anspruchs (also der Arbeitslosmeldung). Also macht es Sinn, sich z. B. erst nach einer Weltreise oder Masterstudium arbeitslos zu melden (solange man zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung noch auf 12 Monate sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 30 Monaten kommt). Das ist die Info, die ich habe.

    Versuch macht klug 8)

  • Es hatte problemlos so geklappt =)

    Dann verstehe ich den gesamten Chat wohl nicht…. :rolleyes:


    Du beginnst am 12.04.24 einen Chat mit gewissen Fragestellungen.


    Vor 7 Stunden war das Nachfolgende noch deine Info (für mich keine Darstellung von Fakten) die dir zu dem Sachverhalt vorliegen sollte.

    Der Anspruch entsteht mit der Arbeitslosmeldung und die 4-Jahresfrist beginnt mit der Entstehung des Anspruchs (also der Arbeitslosmeldung). Also macht es Sinn, sich z. B. erst nach einer Weltreise oder Masterstudium arbeitslos zu melden (solange man zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung noch auf 12 Monate sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den letzten 30 Monaten kommt). Das ist die Info, die ich habe.

    Dann bitte ich vor einer Stunde um ein Update, wenn du (nach deiner Weltreise oder deinem Masterstudium) deinen Antrag auf Arbeitslosengeld abgegeben, bzw. den daraus resultierenden Bescheid von der Agentur für Arbeit erhalten hast, wie es für dich ausgegangen ist.


    Daraufhin teilst du nun mit, dass das alles so, wie du es hier im Forum erst mal als Frage aufgeworfen und später als Behauptung aufgestellt hast, geklappt habe…….


    Macht für mich keinen Sinn mehr was du hier so an Behauptungen aufstellst.


    Aber sei es drum, du wirst schon sehr erfolgreich dein finanzielles Dasein als ALG 1 Empfänger mit anschließender Rente meistern.

  • Macht schon Sinn so. Der Chat wurde am 12. Februar gestartet.

  • Interessiert mich ebenfalls, was heißt denn "hat geklappt"? Wird das ALG aus dem vorherigen Einkommen berechnet und ja, aus welchem Zeitraum? Würd mich freuen :)

  • Interessiert mich ebenfalls, was heißt denn "hat geklappt"? Wird das ALG aus dem vorherigen Einkommen berechnet und ja, aus welchem Zeitraum? Würd mich freuen :)

    Ja genau, Berechnung auf Grundlage des vorherigen Einkommens (wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosmeldung keine Einkünfte erzielt wurden, wird die Zeit zuvor zur Berechnung zugrunde gelegt - sofern man eben auf 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung kommt).