Hallo in die Runde,
ich habe ein Problem mit Enpure by Vattenfall (EbV). EbV hat mir in meiner Jahresrechnung für 2022 sowie im Februar 2023 im Rahmen der neuen Abschläge und des Entlastungskontingents für das Kalenderjahr 2023 nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) die Jahresverbrauchsprognose mit 9.357 kWh mitgeteilt. Sowohl die Dezember-Soforthilfe 2022 in der Jahresrechnung für 2022 als auch das Entlastungskontingent für 2023 wurden (zunächst) mit dieser Jahresverbrauchsprognose berechnet.
Ich habe zum 30.09.2023 den Versorger gewechselt. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde das Entlastungskontingent (taggenau) erneut berechnet, und zwar auf der Grundlage einer (nachträglich geänderten und herabgesetzten) Jahrsverbrauchsprognose in Höhe von 1.614 kWh(?). Dadurch wurde in der Schlussrechnung mir als "Sonstige Rechnungsposition" eine "Korrekturbuchung Entlastung nach dem EWPBG" in Höhe von 202,47 EUR und 2,24 EUR berechnet.
Nach der geänderten Jahresverbrauchsprognose von 1.614 kWh wurde nachträglich die Dezember-Soforthilfe 2022 erneut berechnet, wodurch mir ferner in der Schlussrechnung als "Sonstige Rechnungsposition" eine "Korrekturbuchung Soforthilfe Dezember 2022" in Höhe von 115,06 EUR berechnet wurde.
Letztendlich wurde mir durch die vorgenannten "Korrekturbuchungen" eine Nachzahlung in Höhe von 319,77 EUR in Rechnung gestellt.
Eine Prüfung der Schlussrechnung mit Beratung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ergeben, dass die nachträgliche Änderung der Jahresverbrauchsprognose und somit die von EbV in der Schlussrechnung erfolgten Berechnungen der "Korrekturbuchungen" nicht korrekt sind. Daher bin ich natürlich nicht bereit, diese Nachzahlung zu akzeptieren und auch noch zu bezahlen.
Auf Empfehlung der Verbraucherzentrale habe ich EbV aufgefordert, die Rechnung dahingehend zu korrigieren, dass sowohl für die Berechnung der Dezember-Soforthilfe 2022 als auch für die Berechnung des Entlastungskontingents für 2023 die Jahresverbrauchsprognose von 9.357 kWh maßgeblich sei. Dies wurde jedoch von EbV mit folgender (Standard-)Begründung abgelehnt:
"Ihren Wunsch, den Verbrauchswert anzupassen, verstehen wir gut. Jedoch schreibt uns der Gesetzgeber im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz genau vor, wie wir die Jahresverbrauchsprognose zur Berechnung der staatlichen Entlastung zu ermitteln haben.
Hierfür haben wir auf Basis Ihres Gasverbrauches im September 2022 einen gewichteten Jahresverbrauch für ein Jahr prognostiziert.
Von dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen alle Lieferanten leider nicht abweichen. Nur durch dieses einheitliche Verfahren konnte die staatliche Entlastung für die Gaspreisbremse überhaupt in kürzester Zeit allen Gaskunden ermöglicht werden. Eine nachträgliche Korrektur ist vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen."
Ich komme mir schon ein wenig veräppelt vor, da EbV ja die Jahresverbrauchsprognose nachträglich geändert hat (?!?).
Ferner kam folgender Einwand von EbV:
"Wir haben Ihnen bereits mit der E-Mail vom 23. Januar 2024 den Sachverhalt zur Jahresverbrauchsprognose erläutert. Hinzuzufügen wäre noch, dass die Jahresverbrauchsprognose nicht von uns, sondern vom Netzbetreiber berechnet und an
uns übermittelt wurde. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu diesem Sachverhalt auch in Zukunft keine andere Rechtsauffassung haben und zu Schreiben mit gleichem Sachverhalt keine Stellung mehr nehmen. Wenn Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit von uns gelöst werden konnte, können Sie sich zur Beilegung von Streitigkeiten auch an die Schlichtungsstelle Energie e. V. wenden. Zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist der Lieferant verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e. V. ..."
Ich habe jetzt das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt. Mit einer Bearbeitungszeit ist jedoch vor April voraussichtlich nicht zu rechnen.
Der Mahnlauf wurde von EbV zunächst bis zum 08.02.2024; die Bitte, diesen Mahnlauf weiterhin bis zur endgültigen Klärung im Rahmen des Schlichtungsverfahrens auszusetzen wurde jedoch nunmehr von EbV abgelehnt. Jetzt flattert hier die erste Mahnung ein.
Mein Netzbetreiber hat auf meine Anfrage, welche Jahresverbrauchsprognose einerzeit erstellt und meinem Versorger mitgeteilt worden ist, bisher leider noch nicht geantwortet.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Hat schon jemand Erfahrung mit so einem Sachverhalt Erfahrung gemacht? Wie ist es - ggf. auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens - ausgegangen?
2. Wie soll ich im Hinblick auf die Mahnung reagieren? Zunächst "Unter Vorbehalt" zahlen? Oder aussitzen? Was ist, wenn sie ein Inkassounternehmen einschalten?
3. Kann ggf. jemand einen Rechtsanwalt für Energierecht, der auch auf Verbraucherseite tätig wird, in Berlin-Brandenburg empfehlen?
Die Berichte hier im Forum über die Geschäftsgebaren von Vattenfall sind ja sehr abenteuerlich. Vattenfall scheint sich ja in diesem Land über Recht und Gesetz grundsätzlich hinwegzusetzen. Wieso kommt dieser Konzern damit durch? Warum wird dagegen nicht vorgegangen?
Vielen Dank vorab. LG Nicole