Offener Sparerfreibetrag in der Steuererklärung - Ausländische Banken

  • Hallo,


    und zwar geht´s mir um den Sparerfreibetrag in der Steuererklärung bei kapitaleinkünfte ausländischer Banken:


    Angenommen ich habe bei deutschen Banken 200€ Zinsen bekommen. Diese Zinsen habe ich in meiner Steuererklärung unter Zeile 7 Anlage KAP angegeben. Unter Zeile 16 oder 17 habe ich dann angegeben, dass 200€ den Sparer-Pauschbetrag unterliegen. Jetzt sind ja noch 800€ Pauschbetrag offen.


    Jetzt habe ich aber auch Kapitaleinkünfte von ausländischen Banken. z.B. 500€ Zinsen aus Tagesgeld.

    Diese habe ich in Zeile 19 Anlage KAP angegeben.


    Woher weiß das Finanzamit jetzt, dass die 500€ auch dem noch offenen Pauschbetrag (800€) unterliegen? Ich möchte darauf ja keine Steuer bezahlen. Ich kann in Wiso nix weiter eingeben?


    Grüße

  • Naja, weil die genau die Infos lesen, die du ihnen gegeben hast ^^ Du sagst, ich hab 700 Euro Zinsen bekommen und von diesen wurden bereits 200 freigestellt. Ergo werden vom Finanzamt die restlichen 500 nicht besteuert, da abgedeckt durch den noch restlichen Pauschbetrag.

    Oder versteh ich deine Frage jetzt falsch?

  • Also kann man davon ausgehen, dass das Finanzamt dann die 1000€ Freistellungsauftrag minus den in Zeile 16/17 angegeben Betrag rechnen kann und der übrige Betraf dann für die ausländische Kapitaleinkünfte verwendet wird? 😋