kita fordert Gebühren von 2013.rechtens??

  • Hallo,ich habe gestern Post bekommen in dem eine Rechnung von der Kita meines Sohnes war.sie haben nach Prüfung festgestellt,daß ich 2 mal angeblich nicht gezahlt habe.Dürfen sie das jetzt nachfordern??ich habe die Kotoauszüge schon entsorgt, muss also zur Bank und das kostet zwischen 15 und 20 €die alten Auszüge wiederzubeschaffen.

  • Ja, die dürfen das nachfordern. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre.
    Sie beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger(=die Kita) den Schuldner(=das sind Sie) kennt.


    Also sind Gebühren, die in 2013 zu zahlen waren, erst Ende 2016 verjährt.
    Die Revisionsabteilung der Kita muss also noch "ned hudeln".
    Sie können sich von heute aus noch mehr als ein Jahr Zeit lassen, das Geld einzutreiben.


    Je nachdem, um wie viel Gebühren es geht, kann es daher für Sie vorteilhaft sein, alle Bankauszüge aus 2013 noch mal anzufordern. Denn mit dem Bankauszug könnten Sie den Gegenbeweis antreten.

  • Dankeschön für eure antwort.dann muss ich wohl i den sauren Apfel beißen und die kontoauszüge anfordern....mich ärgert nur dieses chaos dass die immer verbreiten.